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Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 77

Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V.

|

Arbeitsschutz

– Stoffinformationen zu Ozon, diese lassen

sich beispielsweise aus der GESTIS-Stoff-

datenbank einholen (1).

– TRGS 402 (8).

B2) Ermitteln der Gefährdungen – Gefahren-

punkte identifizieren:

Es gilt, in der Zusammen-

schau zu identifizieren, wann und wo welche

Gefahren drohen. Man beschreibt das, was als

vorhersehbar gilt.

– Ozon besitzt brandfördernden Eigenschaf-

ten.

– Gesundheitsgefahren: Ozonkonzentrati-

onen etwas über 0,5 ml/m

3

sind schädlich,

sie wirken bereits stark reizend auf die

Augen; damit einhergehend sind Husten-

und Niesreiz, Tränenbildung und Kopf-

schmerzen. Ab 1ml/m

3

bewirkt Ozon in

der Luft bereits nach wenigen Minuten

Einwirkungsdauer starke Reizungen der

Schleimhäute in den Atemwegen, die zu

Bronchialspasmen (starke Hustenreize)

führen. Mit der Wirkung auf die Lunge

sind chronische Krankheiten und auch der

Tod infolge der Lungenschädigung zu be-

fürchten (2).

– Wo und wie könnten Gefahren entste-

hen, wer (Mitarbeiter, unbeteiligte Dritte)

könnte in Gefahr geraten? Es hilft hier, ge-

danklich mögliche Szenarien durchzuspie-

len. Ein Gefahrenpunkt ist beispielsweise

das vorzeitige Betreten eines Raumes mit

Ozon-Konzentration durch unbeteiligte

Dritte oder zu kurze Wartezeiten nach ei-

ner Behandlung. Auch ist die ungewollte

Ausbreitung des Ozons in weitere Räume,

durch Lüftungsschächte o. ä. denkbar.

– Nicht zuletzt ist ein Havarie-Szenario oder

die Gefahr einer Fehlbedienung oder die

Möglichkeit unzulässiger Umbauten am

Generator zu betrachten.

– In einer Expositionsabschätzung sollte

man sich Gedanken machen, wie oft sol-

che Geruchstilgungen stattfinden, welche

Extrema beim Betrieb der Ozongeneratoren

auftreten. Es ist also eine Überlegung an-

zustellen, welche Konzentrationen über

die Anwendungsdauer maximal auftreten

können, und ob lokal Konzentrationsspit-

zen auftreten.

c) Beurteilung der Gefährdungen

Sie sollten dokumentieren, dass Sie wissen,

was Sie tun, also wissen, mit welchen Konzen-

trationen gerechnet werden muss. Bei einem Ver-

gleich mit dem Arbeitsplatzgrenzwert, sollte man

überlegen, bei welchem Arbeitsschritt und wie

lange man kritischen Konzentrationen ausgesetzt

sein könnte. Mit einer ‚Maximum-Betrachtung‘,

kann man die Konzentrationen eingrenzen. Hier

ist exemplarisch solch eine Betrachtung unter

Annahme der Normalbedingungen für alle Anga-

ben, ohne Berücksichtigung des Zerfalls von Ozon

oder der Abbaufunktion bei Geräten vorgeführt:

Schwierig ist eine verlässliche Aussage zum

zeitlichen Verlauf der Ozonkonzentration nach

dem Abschalten des Generators (einzuhaltende

Wartezeit). Ozon zerfällt zu Sauerstoff. Ohne ei-

nen forcierten Ozonabbau liegt die Halbwertszeit

bei 300°C zwar nur im Bereich von Sekunden,

bei Raumtemperatur aber bei 20 bis 100 Stunden

(1). Die Spannweite der Werte ist also breit. Im

langsamsten Fall könnte man diesen Angaben

zufolge mit einer Halbierung der Ozonkonzen-

tration nach ca. 4 Tagen rechnen.

Beschleunigt wird der Ozonabbau, wenn die

Ozongeneratoren über entsprechende Funktionen

verfügen, was die Wartezeiten abkürzt. Ohne

eine genaue Ausgangskonzentration kann man

aber auch keine Konzentration nach bestimmten

Zeiten berechnen! Ohne eine durch Messung fest-

gestellte Unbedenklichkeit und mit nicht ganz

klar zu fassenden Angaben zur Geruchsschwelle

ist das Betreten eines Raumes selbst nach War-

tezeiten als Gefahrenpunkt anzunehmen.

d)

Maßnahmen ableiten:

Diese Punkte (zu-

sammen mit den Informationen aus der

Gebrauchsanleitung des Generators) flie-

ßen in eine Betriebsanweisung ein.

– Substitutionsprüfung: Bei der Geruchstil-

gung wird regelmäßig und beabsichtigt

Ozon in den Raum freigesetzt. Zu prüfen

sind Alternativen – Diese oder der Um-

stand fehlender Alternativen sind festzu-

halten.

– Vorgaben aus der Gebrauchsanweisung,

wie zum Beispiel die Bestimmung der

Ozonkonzentration vor Wiederbetreten des

Raumes nach Betrieb des Ozongenerators

sollten übernommen werden.

– Schutzmaßnahmen festlegen. An dieser

Stelle sind zum Beispiel Wartezeiten und

persönliche Schutzausrüstung festzuhalten.

– Weitere organisatorische Maßnahmen sind

etwa wirksame Vorkehrungen gegen die

unbeabsichtigte Exposition Dritter.

– Erste Hilfe-Maßnahmen.

e)

Durchführung der Maßnahmen.

Dies bedeu-

tet vor allem, die Mitarbeiter zu unterwei-

sen. Die Persönliche Schutzausrüstung ist

bereit zu halten, ebenso Mittel zur Kon-

zentrationsbestimmung.

f)

Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

g)

Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.

Zusammenfassung

Ozongeneratoren werden in der Praxis erfolg-

reich zur Beseitigung von Gerüchen eingesetzt.

Aufgrund der Einstufung als Gefahrstoff sollte

ein besonderes Augenmerk auf den Arbeitsschutz

und die Gefährdungsbeurteilung gelegt werden.

Insbesondere die Anwendung in Räumen mit

immer wieder neuen Raumvolumina, und ein

nicht exakt vorhersehbares Abbauverhalten von

Ozon stellen gewisse Unwägbarkeiten dar, was

aus Sicht der Autorin eine Konzentrationsmes-

sung nach einem Einsatz eines Ozongenerators

notwendig macht.

Gabriele Flingelli

Literatur:

(1) Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Ge-

setzlichen Unfallversicherung.

(2) Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasser-

aufbereitung Ausgabe Oktober 1986, Aktualisierte

Fassung Oktober 2005, Bundesverband der Unfall-

kassen.

(3) Greenwood, N.N., Earnshaw, A.: Chemie der Elemente,

1. Aufl. Weinheim, VCH, 1988.

(4) Hansen, P. (2009) Ozonisation – What is the po-

tential? Application of ozone as an alternative to

traditional fumigants in: Julius-Kühn-Archiv 429.

International European Symposium on Stored Pro-

duct Protection „Stress on chemical products“, May

25–26, 2009, Berlin. S.64.

(5) United States Environmental Protection Agency: Ozo-

ne Generators that are Sold as Air Cleaners. http://

www.epa.gov/iaq/pubs/ozonegen.html, aufgerufen

am 12.07.2015.

(6) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahr-

stoffverordnung – GefStoffV) Vom 26. November

2010 (BGBl. I S 1643) zuletzt geändert durch Arti-

kel 2 der Verordnung vom 03. Februar 2015 (BGBl.

I S 49).

(7) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Wohlfahrtspflege, BGW: Die Sieben Schritte der Ge-

fährdungsbeurteilung. URL:

https://www.bgw

-online.

de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehr-

dungsbeurteilung/Sieben-Schritte/7_Schritte_node.

html, aufgerufen am 12.07.2015.

(8) Ausschuss für Gefahrstoffe: Technische Regeln für

Gefahrstoffe, Ermitteln und Beurteilen der Gefähr-

dungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhala-

tive Exposition, TRGS 402, Ausgabe: Januar 2010,

geändert und ergänzt: GMBl 2014 S. 254–257 v.

2.4.2014 [Nr. 12].

(9) Umweltbundesamt: Reagieren alle Menschen emp-

findlich auf Ozon? Gibt es Risikogruppen? http://

www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/rea-

gieren-alle-menschen-empfindlich-auf-ozon- Gibt es

Risikogruppen?

http://www.umweltbundesamt.de/

service/uba-fragen/reagieren-alle-menschen-emp-

findlich-auf-ozon-gibt, aufgerufen am 12.07.2015.

(10) Küster, F.W. Rechentafeln für die chemische Analy-

tik. De Gruyter, Berlin, 1985.

(11) Ausschuss für Gefahrstoffe, Technische Regeln für

Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten

mit Gefahrstoffen TRGS 400, Ausgabe: Dezember

2010, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2012 S.

715 v. 13.9.2012 [Nr. 40].

Abschätzung einer maximalen Konzentration an Ozon

für eine Gefährdungsbeurteilung.

Dichte unter Normal­

bedingung O

3

, (10)

2,144 [mg/ml]

Raumvolumen

VR [m

3

]

Betriebsdauer des Ozon­

generators

t [h]

Nennleistung

X [mg/l]

Mit der Umrechnung über

die Dichte ergibt sich ein

Volumen O

3

pro Zeiteinheit

= X/2,144 [ml/h]

Und damit ein maximal

erzeugtes Ozon

= t * X/2,144 [ml]

Somit eine maximal

anzunehmende Konzentration

[ppm]

= maximal erzeug-

tes Ozon/VR = t *

(X/2,144)/VR