Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 77
Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V.
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Arbeitsschutz
– Stoffinformationen zu Ozon, diese lassen
sich beispielsweise aus der GESTIS-Stoff-
datenbank einholen (1).
– TRGS 402 (8).
B2) Ermitteln der Gefährdungen – Gefahren-
punkte identifizieren:
Es gilt, in der Zusammen-
schau zu identifizieren, wann und wo welche
Gefahren drohen. Man beschreibt das, was als
vorhersehbar gilt.
– Ozon besitzt brandfördernden Eigenschaf-
ten.
– Gesundheitsgefahren: Ozonkonzentrati-
onen etwas über 0,5 ml/m
3
sind schädlich,
sie wirken bereits stark reizend auf die
Augen; damit einhergehend sind Husten-
und Niesreiz, Tränenbildung und Kopf-
schmerzen. Ab 1ml/m
3
bewirkt Ozon in
der Luft bereits nach wenigen Minuten
Einwirkungsdauer starke Reizungen der
Schleimhäute in den Atemwegen, die zu
Bronchialspasmen (starke Hustenreize)
führen. Mit der Wirkung auf die Lunge
sind chronische Krankheiten und auch der
Tod infolge der Lungenschädigung zu be-
fürchten (2).
– Wo und wie könnten Gefahren entste-
hen, wer (Mitarbeiter, unbeteiligte Dritte)
könnte in Gefahr geraten? Es hilft hier, ge-
danklich mögliche Szenarien durchzuspie-
len. Ein Gefahrenpunkt ist beispielsweise
das vorzeitige Betreten eines Raumes mit
Ozon-Konzentration durch unbeteiligte
Dritte oder zu kurze Wartezeiten nach ei-
ner Behandlung. Auch ist die ungewollte
Ausbreitung des Ozons in weitere Räume,
durch Lüftungsschächte o. ä. denkbar.
– Nicht zuletzt ist ein Havarie-Szenario oder
die Gefahr einer Fehlbedienung oder die
Möglichkeit unzulässiger Umbauten am
Generator zu betrachten.
– In einer Expositionsabschätzung sollte
man sich Gedanken machen, wie oft sol-
che Geruchstilgungen stattfinden, welche
Extrema beim Betrieb der Ozongeneratoren
auftreten. Es ist also eine Überlegung an-
zustellen, welche Konzentrationen über
die Anwendungsdauer maximal auftreten
können, und ob lokal Konzentrationsspit-
zen auftreten.
c) Beurteilung der Gefährdungen
Sie sollten dokumentieren, dass Sie wissen,
was Sie tun, also wissen, mit welchen Konzen-
trationen gerechnet werden muss. Bei einem Ver-
gleich mit dem Arbeitsplatzgrenzwert, sollte man
überlegen, bei welchem Arbeitsschritt und wie
lange man kritischen Konzentrationen ausgesetzt
sein könnte. Mit einer ‚Maximum-Betrachtung‘,
kann man die Konzentrationen eingrenzen. Hier
ist exemplarisch solch eine Betrachtung unter
Annahme der Normalbedingungen für alle Anga-
ben, ohne Berücksichtigung des Zerfalls von Ozon
oder der Abbaufunktion bei Geräten vorgeführt:
Schwierig ist eine verlässliche Aussage zum
zeitlichen Verlauf der Ozonkonzentration nach
dem Abschalten des Generators (einzuhaltende
Wartezeit). Ozon zerfällt zu Sauerstoff. Ohne ei-
nen forcierten Ozonabbau liegt die Halbwertszeit
bei 300°C zwar nur im Bereich von Sekunden,
bei Raumtemperatur aber bei 20 bis 100 Stunden
(1). Die Spannweite der Werte ist also breit. Im
langsamsten Fall könnte man diesen Angaben
zufolge mit einer Halbierung der Ozonkonzen-
tration nach ca. 4 Tagen rechnen.
Beschleunigt wird der Ozonabbau, wenn die
Ozongeneratoren über entsprechende Funktionen
verfügen, was die Wartezeiten abkürzt. Ohne
eine genaue Ausgangskonzentration kann man
aber auch keine Konzentration nach bestimmten
Zeiten berechnen! Ohne eine durch Messung fest-
gestellte Unbedenklichkeit und mit nicht ganz
klar zu fassenden Angaben zur Geruchsschwelle
ist das Betreten eines Raumes selbst nach War-
tezeiten als Gefahrenpunkt anzunehmen.
d)
Maßnahmen ableiten:
Diese Punkte (zu-
sammen mit den Informationen aus der
Gebrauchsanleitung des Generators) flie-
ßen in eine Betriebsanweisung ein.
– Substitutionsprüfung: Bei der Geruchstil-
gung wird regelmäßig und beabsichtigt
Ozon in den Raum freigesetzt. Zu prüfen
sind Alternativen – Diese oder der Um-
stand fehlender Alternativen sind festzu-
halten.
– Vorgaben aus der Gebrauchsanweisung,
wie zum Beispiel die Bestimmung der
Ozonkonzentration vor Wiederbetreten des
Raumes nach Betrieb des Ozongenerators
sollten übernommen werden.
– Schutzmaßnahmen festlegen. An dieser
Stelle sind zum Beispiel Wartezeiten und
persönliche Schutzausrüstung festzuhalten.
– Weitere organisatorische Maßnahmen sind
etwa wirksame Vorkehrungen gegen die
unbeabsichtigte Exposition Dritter.
– Erste Hilfe-Maßnahmen.
e)
Durchführung der Maßnahmen.
Dies bedeu-
tet vor allem, die Mitarbeiter zu unterwei-
sen. Die Persönliche Schutzausrüstung ist
bereit zu halten, ebenso Mittel zur Kon-
zentrationsbestimmung.
f)
Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
g)
Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.
Zusammenfassung
Ozongeneratoren werden in der Praxis erfolg-
reich zur Beseitigung von Gerüchen eingesetzt.
Aufgrund der Einstufung als Gefahrstoff sollte
ein besonderes Augenmerk auf den Arbeitsschutz
und die Gefährdungsbeurteilung gelegt werden.
Insbesondere die Anwendung in Räumen mit
immer wieder neuen Raumvolumina, und ein
nicht exakt vorhersehbares Abbauverhalten von
Ozon stellen gewisse Unwägbarkeiten dar, was
aus Sicht der Autorin eine Konzentrationsmes-
sung nach einem Einsatz eines Ozongenerators
notwendig macht.
Gabriele Flingelli
Literatur:
(1) Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Ge-
setzlichen Unfallversicherung.
(2) Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasser-
aufbereitung Ausgabe Oktober 1986, Aktualisierte
Fassung Oktober 2005, Bundesverband der Unfall-
kassen.
(3) Greenwood, N.N., Earnshaw, A.: Chemie der Elemente,
1. Aufl. Weinheim, VCH, 1988.
(4) Hansen, P. (2009) Ozonisation – What is the po-
tential? Application of ozone as an alternative to
traditional fumigants in: Julius-Kühn-Archiv 429.
International European Symposium on Stored Pro-
duct Protection „Stress on chemical products“, May
25–26, 2009, Berlin. S.64.
(5) United States Environmental Protection Agency: Ozo-
ne Generators that are Sold as Air Cleaners. http://
www.epa.gov/iaq/pubs/ozonegen.html, aufgerufen
am 12.07.2015.
(6) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahr-
stoffverordnung – GefStoffV) Vom 26. November
2010 (BGBl. I S 1643) zuletzt geändert durch Arti-
kel 2 der Verordnung vom 03. Februar 2015 (BGBl.
I S 49).
(7) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege, BGW: Die Sieben Schritte der Ge-
fährdungsbeurteilung. URL:
https://www.bgw-online.
de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehr-
dungsbeurteilung/Sieben-Schritte/7_Schritte_node.
html, aufgerufen am 12.07.2015.
(8) Ausschuss für Gefahrstoffe: Technische Regeln für
Gefahrstoffe, Ermitteln und Beurteilen der Gefähr-
dungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhala-
tive Exposition, TRGS 402, Ausgabe: Januar 2010,
geändert und ergänzt: GMBl 2014 S. 254–257 v.
2.4.2014 [Nr. 12].
(9) Umweltbundesamt: Reagieren alle Menschen emp-
findlich auf Ozon? Gibt es Risikogruppen? http://
www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/rea-gieren-alle-menschen-empfindlich-auf-ozon- Gibt es
Risikogruppen?
http://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/reagieren-alle-menschen-emp-
findlich-auf-ozon-gibt, aufgerufen am 12.07.2015.
(10) Küster, F.W. Rechentafeln für die chemische Analy-
tik. De Gruyter, Berlin, 1985.
(11) Ausschuss für Gefahrstoffe, Technische Regeln für
Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten
mit Gefahrstoffen TRGS 400, Ausgabe: Dezember
2010, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2012 S.
715 v. 13.9.2012 [Nr. 40].
Abschätzung einer maximalen Konzentration an Ozon
für eine Gefährdungsbeurteilung.
Dichte unter Normal
bedingung O
3
, (10)
2,144 [mg/ml]
Raumvolumen
VR [m
3
]
Betriebsdauer des Ozon
generators
t [h]
Nennleistung
X [mg/l]
Mit der Umrechnung über
die Dichte ergibt sich ein
Volumen O
3
pro Zeiteinheit
= X/2,144 [ml/h]
Und damit ein maximal
erzeugtes Ozon
= t * X/2,144 [ml]
Somit eine maximal
anzunehmende Konzentration
[ppm]
= maximal erzeug-
tes Ozon/VR = t *
(X/2,144)/VR