Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 13
Fachbereiche
Bautenschutz
Neues aus den Regelwerken
Instandhaltung von Betonbauteilen
Die Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL)
des herausgebenden Deutschen Aus-
schuss für Stahlbeton (DAfStb) liegt
der Fachöffentlichkeit als Gelbdruck vor.
Diese Richtlinie regelt die Planung, die
Anforderungen an Produkte und Systeme
und die Ausführung. Des Weiteren werden
die erforderlichen Prüfverfahren von In-
standhaltungsmaßnahmen für Bauwerke
und Bauteile aus Beton, Stahlbeton und
Spannbeton nach DIN EN 1992-1-1, DIN EN
206, DIN EN 13670 sowie der Normenreihe
DIN 1045 und deren Vorläufern aufgeführt.
Zur Ermittlung der Restnutzungsdauer
und der Bemessung von Schichtdicken
für Betonersatz bei Karbonatisierung
und Chlorideinwirkung werden geeignete
Nachweisverfahren im letzten Teil der IH-
RL beschrieben.
Inhalte der IH-RL
Teil 1 Planung der Instandhaltung
Teil 2 Merkmale von Produkten oder Sys-
temen für die Instandhaltung und
Regelungen für deren Verwendung
Teil 3 Ausführung der Instandsetzung und
Überwachung
Teil 4 Prüfverfahren
Teil 5 Nachweisverfahren zur Ermittlung
der Restnutzungsdauer und der
Bemessung von Schichtdicken für
Betonersatz bei Karbonatisierung
und Chlorideinwirkung
Die 314-seitige DAfStb-Richtlinie „Instand-
haltung von Betonbauteilen“ wurde an die ak-
tuellen Entwicklungen und die europäischen
Regelungen im Betonbau angepasst mit beson-
derem Augenmerk auf die Bedeutung der Pla-
nungsleistung. Im Vorwort des Gelbdrucks wird
erwähnt, dass die unklare Situation mit einigen
europäischen Produktnormen in der Zwischen-
zeit geklärt werden konnte, was die Herausgabe
des Teils 2 der Richtlinie, in dem abschließend
Anforderungen an Produkte und Systeme für die
Instandsetzung und Regelungen für deren Ver-
wendung in Bauwerken enthalten sind, ermögli-
chte. Die Ausführung von Instandsetzungsmaß-
nahmen wird durch die Einführung von Überwa-
chungsklassen mit zugehörigen Anforderungen
an die durchzuführenden Prüfungen spezifiziert
und somit konkretisiert.
„Die übergeordneten Instandsetzungsziele
sind die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbes-
serung der Tragfähigkeit und der Gebrauchstaug-
lichkeit von Betonbauteilen für einen bestimmten
Zeitraum unter Festlegung von Prinzipien, die
durch Anwendung unterschiedlicher Verfahren
umgesetzt werden können.
Diese Instandsetzungs-Richtlinie setzt vo-
raus, dass
– jede Instandhaltungsmaßnahme geplant wird
und dass die Planung durch einen Sachkun-
digen Planer durchgeführt wird,
− die Umsetzung des Instandsetzungsplanes Auf-
traggeber seitig in der Ausführung durch einen
Sachkundigen Planer begleitet wird.“ (1)
Der Teil 3 der Richtlinie regelt die für die Aus-
führung und Überwachung der Instandsetzung
von Betonbauteilen erforderlichen Maßnahmen
und Anforderungen. Grundsätzlich gilt, dass
„im-
mer eine sachkundige Planung gemäß Teil 1 dieser
Richtlinie erforderlich“ und „die Umsetzung des
Instandsetzungsplans durch einen Sachkundigen
Planer zu begleiten“ ist. (2)
„Hinsichtlich der Überwachung von Instand-
setzungsmaßnahmen wird unterschieden in
– nicht standsicherheitsrelevante Instandsetzung,
– standsicherheitsrelevante Instandsetzung so-
wie in
– Instandsetzung mit Verstärkungen.“ (3)
Anforderungen an ausführende
Unternehmungen
„Für die standsicherheitsrelevante Instand-
setzung von Betonbauteilen ist der Nachweis der
Fachqualifikation des ausführenden Unternehmens
gemäß Hersteller- und Anwenderverordnung durch
eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle für die
Überwachung erforderlich.“
(4)
Die Instandhal-
tungs-Richtlinie beschreibt, dass dieser Nachweis
durch die Bescheinigung des Ausbildungsbeirats
„Schutz und Instandsetzung im Betonbau” beim
Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E. V.
(SIVV-Schein) gegeben ist.
„Im Besonderen können weitere Nachweise
erforderlich sein, z. B. für den Düsenführer durch
die Bescheinigung des Ausbildungsbeirats „Schutz
und Instandsetzung im Betonbau” beim Deut-
schen Beton- und Bautechnik-Verein E. V. (sog.
Düsenführer-Schein) oder besondere Eignungs-
nachweise gemäß bauaufsichtlichen Verwendbar-
keitsnachweisen.“
(5)
Fazit
Die Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) soll
nach Einführung die Instandsetzungsrichtlinie
des DAfStb vom Oktober 2001 ersetzen. Notwen-
dig wurde die Überführung in ICH-RL, um diese
an den Stand der Technik anzupassen und die
Instandsetzungsprodukte nach DIN 1504 (Pro-
dukte und Systeme für den Schutz und die In-
standsetzung von Beton) in die Richtlinie zu
überführen. Der Jahresbericht 2015/2016 der
Deutschen Bauchemie bemerkte zutreffend, dass
bisherige Regelungen zur Ü-Kennzeichnung von
Instandsetzungsprodukten entfallen werden, da
„ein zusätzliches Übereinstimmungszeichen für
Produkte nach harmonisierten europäischen Nor-
men nicht EU-rechtskonform“
sei.
Anmerkung der Redaktion:
Einspruchssitzungen zum Gelbdruckentwurf
sind im Zeitraum vom 26.–28. September 2016
in Berlin geplant.
Adresse:
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. –
DAfStb
Budapester Straße 31, 10787 Berlin-Tiergarten
Telefon: 030 2693-1320
info@dafstb.deQuellen:
(1) vergl. IH-RL Teil 1, 1 Anwendungsbereich der Richt-
linie.
(2) vergl. Teil 3, 2 Grundsätze, 2.1 Instandhaltung.
(3) siehe zuvor, 2.2 Instandsetzung.
(4) siehe Teil 3, 3 Anforderungen an das ausführende Un-
ternehmen.
(5) vergl. Fußnote.
Es schreibt für Sie:
Rainer Spirgatis
Fachbereichsleiter
Bautenschutz
Plinderheide 2b, 48291 Telgte
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