Schützen & Erhalten - page 31

DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · Juni 2000 · Seite IX
DHBV INTERN
Arbeits- und Sozialrecht
Bautarifvertrag Berlin
Die Tarifvertragsparteien
des Berliner Baugewerbes
haben sich auf das folgen-
de Verhandlungsergebnis
geeinigt:
2. Einführung
einer Tariflichen
Zusatzrente
Zum 1. April 2001 wird ent-
sprechend der Vereinbarung für die
alten Bundesländer auch in Ber-
lin eine tarifliche Zusatzrente ein-
geführt, die aus aufgestockten ver-
mögenswirksamen Leistungen
finanziert wird.
Es ist vereinbart worden, dass
die Arbeitgeber zunächst ihren
bisherigen Anteil an den vermö-
genswirksamen Leistungen auf
46,00 DM je Arbeitnehmer und
Monat aufstocken, jedoch nur,
wenn der Arbeitnehmer einen Ei-
genbeitrag in Höhe von 14,00 DM
leistet. Ab 1. Januar 2002 erhöht
sich der Anteil des Arbeitgebers
auf 60,00 DM je Arbeitnehmer und
Monat, wenn der Arbeitnehmer
einen Eigenbeitrag in Höhe von
18,00 DM leistet. Diese Verein-
barung ist befristet bis zum 31.
März 2004.
3. Anhebung des
zusätzlichen
Urlaubsgeldes
Das zusätzliche Urlaubsgeld
wird ab 1. Januar 2001 von der-
zeit 25 v. H. auf 30 v. H. ange-
hoben.
4. Mindestlohn
Der Mindestlohn wird entspre-
chend der für die alten Bundes-
länder getroffenen Vereinbarung
in zwei Stufen
zum 1. September 2000 auf
18,87 DM und zum 1. September
2001 auf 19,17 DM erhöht.
5. Standortsicherung
für das Land Berlin
Der Tarifvertrag zur Sicherung
des Standorts Berlin für das Bau-
gewerbe sieht ab 1. April 2000
eine Wettbewerbs- und Beschäf-
tigungssicherungsklausel vor,
welche den Betrieben mit Sitz in
Berlin (West und Ost) eine Ab-
weichung von den Löhnen und Ge-
hältern um bis zu 6 v. H. ermög-
licht. Diese Regelung ist befristet
bis zum 31. März 2002.
Darüber hinaus wurden die
Vereinbarungen zur Altersteilzeit
und zur Bekämpfung der illega-
len Beschäftigung, welche in den
Tarifverhandlungen für die alten
Bundesländer abgeschlossen wur-
den, ebenfalls für das Land Ber-
lin übernommen.
1. Löhne, Gehälter
und Ausbildungs-
vergütungen
Die Löhne und Gehälter wer-
den ab dem 1. September 2000
um 1,0 v. H. und ab dem 1. Juni
2001 um 1,6 v. H.erhöht. Die Aus-
bildungsvergütungen bleiben da-
gegen im Jahr 2000 unverändert
und werden erst am 1. Juni 2001
um 1,6 v. H. angehoben. Der Ta-
rifvertrag hat eine Laufzeit von
24 Monaten bis zum 31. März
2002.
Bautarifvertrag Ost
In der Nacht vom 17. auf
den 18. Mai 2000 ist ein
Schiedsspruch für die neu-
en Bundesländer gefällt
worden; danach werden die
Löhne und Gehälter nach
einer weiteren zwölfmona-
tigen Lohnpause am 1. April
2001 und die Ausbildungs-
vergütungen am 1. Juni
2001 um 1,4 v. H. erhöht.
Die Erklärungsfrist für die An-
nahme oder Ablehnung des
Schiedsspruches ist am Freitag,
den 2. Juni 2000 ausgelaufen. Für
die Annahme des Schiedsspruches
hat sich eine Mehrheit ergeben.
Die Tarifvertragsparteien haben
damit gegenseitig die Annahme
des Tarifvertrages erklärt.
Der Inhalt des Schiedsspruches
lässt sich in den wesentlichen
materiellen Fragen wie folgt zu-
sammenfassen:
1. Löhne und Gehälter
Für die Zeit vom 1. April 2000
bis 31. März 2001 bleiben die
Löhne und Gehälter unverändert.
Ab 1. April 2001 werden die Löhne
und Gehälter um 1,4 v. H. erhöht.
Die in den Lohn- und Gehalts-
tarifverträgen enthaltene Beschäf-
tigungssicherungsklausel bleibt
unverändert. Sie wird aber um den
lediglich klarstellenden Hinweis
ergänzt, dass auch im Falle der
Anwendung der Beschäftigungs-
sicherungsklausel der Mindestlohn
nicht unterschritten werden darf.
2. Ausbildungs-
vergütungen
Für die Zeit vom 1. April 2000
bis 31. Mai 2001 bleiben die Aus-
bildungsvergütungen unverändert.
Ab 1. Juni 2001 werden sie um
1,4 v. H. erhöht.
3. Mindestlohn
Der Mindestlohn wird zum 1.
September 2000 auf 16,60 DM und
zum 1. September 2001 auf 16,87
DM (jeweils Gesamttarifstunden-
lohn) erhöht. Diese Erhöhung
entspricht mit 2,0 v. H. am 1.
September 2000 und mit 1,6 v.
H. am 1. September 2001 derje-
nigen in den alten Bundesländern.
4. Zusätzliches
Urlaubsgeld
Das zusätzliche Urlaubsgeld
der gewerblichen Arbeitnehmer
wird ab 1. Januar 2001 auf 30 v.
H. des Urlaubsentgelts erhöht;
dasjenige der Angestellten und
Poliere wird auf diejenigen DM-
Beträge je Urlaubstag erhöht,
welche in den alten Bundeslän-
dern gelten.
5. Tarifliche
Zusatzrente
Ab 1. April 2001 wird auch in
den neuen Bundesländern eine
tarifliche Zusatzrente eingeführt,
und zwar mit einer Arbeitgeber-
zulage von 20,00 DM und einer
Eigenleistung des Arbeitnehmers
von 6,00 DM.
6. Altersteilzeit
Der räumliche Geltungsbereich
des Tarifvertrages über die Alters-
teilzeit im Baugewerbe wird auf
das Gebiet der neuen Bundesländer
ausgedehnt.
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