Schützen & Erhalten · Juni 2000 · Seite 27
DIE FACHBEREICHE
Sachverständige
Novellierung des ZSEG – Stand
der Dinge
In der ersten Ausgabe von
„Schützen und Erhalten“
hat Diplom-Holzwirt Ge-
org Brückner die Stellung-
nahmen des Bundesver-
bandes öffentlich bestell-
ter und vereidigter sowie
qualifizierter Sachver-
ständiger e. V. (BVS) und
des Deutschen Industrie-
und Handelstages (DIHT)
zum Arbeitsentwurf im
Rahmen der geplanten
Novellierung des ZSEG
zum Justizentschädi-
gungsgesetz – (JEG) vor-
gestellt. Mittlerweile hat
auch der Zentralverband
des Deutschen Handwerks
hierzu eine Stellungnah-
men abgegeben, die in
Heft 1/00 der IfS: „Infor-
mationen“ vollständig
wieder gegeben wurde.
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
– Stellungnahme
Nachfolgend habe ich die
wichtigsten Punkte dieser Stel-
lungnahme zusammengefasst.
– Leistungsgerechte Bezah-
lung der Sachverständi-
gen.
– Gesondertes Gesetz für die
Sachverständigenvergütung.
– Keine Einteilung der Sach-
verständigen in Berufs-
gruppen.
– Einheitlicher Feststun-
densatz von 180,– DM für
alle Sachverständigen
(mit Einschränkungen)
oder Einführung einer
streitwertabhängigen Be-
zahlung wie bei den
Rechtsanwälten oder Aus-
handeln mit dem Richter
vor Auftragsübernahme.
– Gleicher Stundensatz für
Fahrt- und Arbeitszeiten.
– Anpassung der Kostensät-
ze und Pauschalen für
Auslagen (Hilfskräfte,
Schreibkosten, Fahrtko-
sten, Fotos, Fotokopien
und Ähnliches) an die ak-
tuellen Preise.
– Vergütung des „Sachver-
ständigen Zeugen“ wie
die des Sachverständigen.
Stundensätze von 50 bis 60 DM
sind nicht mehr zumutbar, zu-
mal auf Grund der häufig ne-
benberuflichen Tätigkeit keine
Berufszuschläge nach § 3 Abs.
3 ZSEG möglich sind. Für pri-
vatgutachterliche Aufträge kön-
nen mindestens um 100 Prozent
höhere Stundensätze erzielt
werden.
Handwerkskammer Düsseldorf:
Maurer und Betonbauer
120,00 bis 200,00 DM
Maler und Lackierer
100,00 bis 180,00 DM
Dachdecker
150,00 bis 200,00 DM
Tischler
120,00 bis 200,00 DM
Metallbauer
120,00 bis 200,00 DM
Elektrotechniker
140,00 bis 160,00 DM
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer
150,00 DM
Schreiner (Tischler)
140,00 DM
Fliesenleger
180,00 DM
Maler und Lackierer
130,00 DM
Steinmetz
150,00 DM
Dachdecker
150,00 DM
Elektrotechniker
150,00 DM
Kraftfahrzeugtechniker
150,00 DM
Installateure und Heizungsbauer
110,00 DM
Handwerkskammer Wiesbaden
Dachdecker
150,00 DM
Elektrotechniker
80,00 bis
95,00 DM
Estrichleger
120,00 DM
Installateur und Heizungsbauer
145,00 DM
Maler und Lackierer
148,00 DM
Maurer und Betonbauer
120,00 DM
Tischler
90,00 bis 120,00 DM
Zimmerer
125,00 DM
Die Einführung von Entschädigungsstundensätzen unterteilt
nach Berufsgruppen wird vom Handwerk vehement abgelehnt, da
befürchtet wird, dass die handwerklichen Sachverständigen dann
in die schlecht bezahlteste Gruppe eingestuft werden.
Hierzu wurden Aufstellungen
der Handwerkskammern Düssel-
dorf, München und Oberbayern
sowie Wiesbaden über die er-
zielbaren Stundensätze im pri-
vatgutachterlichen Bereich ei-
niger Handwerksbereiche aufge-
listet.