DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · Dezember 2000 · Seite VII
Es schreibt für Sie
RA Albrecht W.
Omankowsky
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DHBV INTERN – INFORMATIONEN NUR FÜR DHBV-MITGLIEDER
Rechtsberatung
Anerkannte Regeln der Technik
In einer Auseinanderset-
zung eines Verbandsmitglie-
des mit einem Auftraggeber
ging es um die Frage, was
der Begriff der anerkannten
Regeln der Technik beinhal-
tet.
Hierzu ist zunächst klar zu
stellen, dass es zunächst den
Oberbegriff der „Regeln der Tech-
nik“ gibt.
Die Regeln der Technik unter-
scheiden sich in:
1) Die anerkannten Regeln der
Technik;
2) Den Stand der Technik;
3) Den Stand der Wissenschaft
und Technik.
Die anerkannten Regeln der
Technik repräsentieren den Stan-
dard und finden sich meist in Nor-
men wieder. Sie sind ausreichend
in der Praxis erprobt, haben sich
bewährt und entsprechen den si-
cherheitstechnischen Anforderun-
gen. Die anerkannte Regel der
Technik enthält drei Tatbestände.
Zum Ersten muss es sich um
eine Regel handeln.
Zum Zweiten muss es eine
Regel der Technik sein und zum
Dritten muss diese Regel aner-
kannt sein.
Von einer Regel ist dann zu
sprechen, wenn sich bei wieder-
holenden, gleichen Fällen ein
Vorgang oder ein Zustand in be-
stimmter Weise zu schaffen, zu
unterhalten, zu ändern oder zu
beurteilen ist.
Eine anerkannte Regel der
Technik liegt dann vor, wenn sie
durchweg in den Kreisen der Tech-
niker bekannt ist und als richtig
angewandt wird.
Es darf also nicht jede Regel
der Technik mit einer anerkann-
ten Regel der Technik gleichge-
setzt werden.
Selbst die DIN-Normen kön-
nen nicht für sich in Anspruch
nehmen, mit den anerkannten Re-
geln der Technik stets identisch
zu sein.
Auf Grund ihres Zustandekom-
mens kann aber behauptet wer-
den, dass die DIN-Normen die an-
erkannten Regeln der Technik
enthalten.
Man kann damit behaupten,
dass anerkannte Regeln der Tech-
nik, die in den DIN-Normen, den
VDI-Richtlinien und in Sonderver-
öffentlichungen (zum Beispiel
technische Handbücher) festge-
legten technischen Standards sind.
Verarbeitungsanleitungen von
Herstellerfirmen stellen selbst
keine Regeln der Technik dar. Man
kann jedoch aus diesen, zumin-
dest im Wege des Vergleichs, an-
erkannte Regeln der Technik
ableiten, beispielsweise einen
Mindeststandard beschreiben.
Zusammenfassend kann man
definieren, dass anerkannte Re-
geln der Technik auf wissenschaft-
lichen Erkenntnissen und prakti-
schen Erfahrungen beruhen,
allgemein bekannt sind und sich
in der Praxis bewährt haben.
Der Deutsche Holz- und
Bautenschutzverband be-
klagt den Tod von zwei sei-
ner herausragenden Ver-
treter der ersten Stunde
des Verbandslebens.
Hans Speidel
Am 12. September 2000 ver-
starb im Alter von 83 Jahren
Hans Speidel.
Hans Speidel war lange Jahre
1. Vorsitzender des Landesver-
bandes Hamburg/Schleswig-Hol-
stein und in den Jahren 1957
und 1958 sowie von 1969 bis
1971 Mitglied des Bundesvor-
standes. Durch seine engagier-
te Art die ihm übertragenen Auf-
gaben anzugehen und zu
bewältigen hat er sich großes
Ansehen im DHBV erworben. Sein
Hauptbestreben war vor allem
darauf ausgerichtet, die Zusam-
menarbeit mit den Handwerks-
organisationen aufzubauen und
zu stärken. Die noch heute en-
gen Bindungen und guten Be-
ziehungen des Landesverbandes
Hamburg/Schleswig-Holstein zu
den regionalen Kammern und In-
nungen sind das Resultat seines
Schaffens.
Willi de Graaff
Am 24. Oktober 2000 ver-
starb im Alter von 83 Jahren
Willi de Graaff.
Willi de Graaff, der noch in
diesem Jahr auf dem Jubiläums-
verbandstag in Aachen mit der
DHBV-Ehrenplakette für seine
Verdienste um den Verband ge-
ehrt wurde, war seit den Sech-
zigerjahren im Vorstand des
Landesverbandes Nordrhein-West-
falen tätig. 1974 wurde er zum
Landesvorsitzenden gewählt.
Während seiner vierjährigen
Amtszeit trug er entscheidend
dazu bei, den Bekanntheitsgrad
des Verbandes zu erhöhen. Willi
de Graaff, der für seine aktive
Mitarbeit beim Aufbau des Ver-
bandes 1982 mit der Silbernen
Verdienstmedaille ausgezeichnet
wurde, blieb auch als Senior dem
Verband aufs Engste verbunden.
So leitete er über viele Jahre als
Obmann den Seniorenkreis und
beteiligte sich bis zu letzt ak-
tiv am Verbandsleben.
Über die Trauer um ihren Tod
bleibt uns der Dank, sie gekannt
und in unserer Mitte gehabt zu
haben.
Nachruf