Schützen & Erhalten - page 30

Schützen & Erhalten · Dezember 2000 · Seite 22
schichtungen (KMB) sind aus der
Tabelle 9 und die kaltselbstkle-
benden Bitumen-Dichtungsbah-
nen (KSK) sind aus der Tabelle
10 ersichtlich.
Änderungen 18195
Teil 3
Alle Kanten müssen gefast
und Kehlen gerundet sein. Aus-
rundungen können dann aus
2komponentiger kunststoffmo-
difizierter Bitumendickbe-
schichtung hergestellt werden,
wenn dieses vom jeweiligen
auszuschließen. Die vorge-
schriebene Mindesttrocken-
schichtdicke darf an keiner
Stelle unterschritten werden.
Dazu ist die erforderliche
Nassschichtdicke vom Hersteller
anzugeben. Diese darf an kei-
ner Stelle um mehr als 100%
überschritten werden (zum Bei-
spiel in Kehlen).
Im Bereich Boden/Wandan-
schluss mit vorstehender Bo-
denplatte ist die kunststoffmo-
difizierte Bitumendickbeschich-
tung aus dem Wandbereich über
die Bodenplatte bis etwa 100
mm auf die Stirnfläche der Bo-
denplatte herunterzuführen.
Bis zum Erreichen der Re-
genfestigkeit ist Regeneinwir-
kung zu vermeiden. Wasserbe-
lastung und Frosteinwirkung
sind bis zur Durchtrocknung der
Beschichtung auszuschließen.
Bei Arbeitsunterbrechungen
muss die kunststoffmodifizierte
Bitumendickbeschichtung auf
Null ausgestrichen werden. Bei
Wiederaufnahme der Arbeiten
wird überlappend weitergear-
beitet. Arbeitsunterbrechun-
gen dürfen nicht an Gebäude-
ecken, Kehlen oder Kanten er-
folgen.
Bei Abdichtungen nach
DIN 18195-4 ist die kunststoff-
modifizierte Bitumendickbe-
schichtung hohlkehlenartig an
die Durchdringung anzuarbei-
ten.
Bei Abdichtungen nach
DIN 18195-5 erfolgt der An-
schluss an die Durchdringung
durch Auftragen der kunststoff-
modifizierte Bitumendickbe-
schichtung mit Verstärkungs-
einlage auf Klebeflansche oder
mittels Los- und Festflansch-
konstruktionen.
Abdichtungen nach DIN
18195-6 sind ausschließlich
mittels Los- und Festflansch-
konstruktionen auszuführen.
Im Bereich der Los-/Fest-
flanschkonstruktionen sind
vorgefertigte Einbauteile zum
Beispiel aus bitumenverträgli-
chen Kunststoffdichtungsbahnen
nach Tabelle 5 von DIN 18195-
2: 2000-08, zu verwenden, die
im Anschlussbereich zur kunst-
stoffmodifizierten
Bitu-
mendickbeschichtung eine Vlies-
oder Gewebekaschierung zum
Einbetten in die kunststoffmo-
difizierte Bitumendickbeschich-
tung besitzen, im Klemmbereich
aber unkaschiert sind.
Fugen
Die Abdichtung der Fugen
erfolgt mit bitumenverträgli-
chen Streifen aus Kunststoff-
dichtungsbahnen, die eine
Vlies- oder Gewebekaschierung
zum Einbetten in die kunst-
stoffmodifizierte Bitumendick-
beschichtung besitzen. Die
Stoßverbindungen der Streifen
sind je nach Werkstoff in Fü-
getechnik auszuführen.
Prüfung/Qualitäts-
sicherung
Die Schichtdickenkontrol-
le hat im frischen Zustand
durch das Messen der Nass-
schichtdicke (mindestens 20
Messungen je Ausführungsob-
jekt beziehungsweise minde-
stens 20 Messungen je 100m²)
zu erfolgen. Die Verteilung der
Messpunkte sollte diagonal er-
folgen. Je nach baulichen Gege-
benheiten ist die Messpunkt-
dichte, zum Beispiel im Bereich
von Durchdringungen, Über-
gängen, Anschlüssen, zu erhö-
hen. Bei zwei Auflrägen mit
Verstärkungseinlagen sind bei-
de Schichtdicken gesondert zu
kontrollieren.
Die Überprüfung der Durch-
trocknung muss an einer Re-
ferenzprobe zerstörend mittels
Keilschnittverfahren erfolgen.
Die Referenzprobe besteht aus
dem an dem Objekt vorhande-
nen Untergrund (zum Beispiel
Mauerstein), der in der Baugru-
be gelagert wird.
Für nachträgliche Prüfun-
gen an dem Objekt kann die
Trockenschichtdicke durch das
Keilschnittverfahren festgestellt
werden.
Bei Abdichtung nach DIN
18195-5 und DIN 181 95-6 sind
die Schichtdickenkontrollen
Hersteller zugelassen ist.
Bei kunststoffmodifizierten
Bitumendickbeschichtungen
kann die Kratzspachtelung aus
dem Beschichtungsmaterial
selbst bestehen. Die Kratz-
spachtelung stellt keinen Ab-
dichtungsauftrag dar. Vor dem
Auftrag der Abdichtungsschicht
muss die Kratzspachtelung so
weit getrocknet sein, dass sie
durch den darauf folgenden
Auftrag nicht beschädigt wird.
Verarbeitung von
kunststoffmodifizier-
ten Bitumendickbe-
schichtungen (KMB)
Bei kunststoffmodifizierten
Bitumendickbeschichtungen
beziehungsweise Kratzspachte-
lungen aus diesem Werkstoff ist
grundsätzlich ein Voranstrich
auf den Untergrund aufzubrin-
gen. Systembedingt kann die-
ser entfallen.
Die Verarbeitung hat je
nach Konsistenz im Spachtel-
oder im Spritzverfahren zu er-
folgen. Kunststoffmodifizierte
Bitumendickbeschichtungen
sind in mindestens zwei Ar-
beitsgängen lastfallbedingt mit
oder ohne Verstärkungseinla-
ge auszuführen. Der Auftrag
muss fehlstellenfrei, gleichmä-
ßig und je nach Lastfall ent-
sprechend dick erfolgen. Hand-
werklich bedingt sind Schwan-
kungen der Schichtdicke beim
Auftragen des Materials nicht
DIE FACHBEREICHE
Bauten- und Gewässerschutz
Die Änderungen gegenüber
der alten Norm betreffen in die-
sem Teil
– die generellen Anforderun-
gen an den Untergrund
– die kunststoffmodifizierten
Bitumendickbeschichtun-
gen (KMB)
– Überdeckungsbreiten von
Bahnen
– Grundierungen und Kratz-
spachtelungen
Anforderungen an den
Untergrund
Abdichtungsuntergründe
müssen frostfrei, fest, frei von
größeren Rissen, Graten und
frei von bindestörenden Stof-
fen sein. Bei Klebeabdichtun-
gen müssen die Untergründe
oberflächentrocken sein.
Fehlstellen und Vertiefun-
gen >5 mm wie Ausbrüche,
Mörteltaschen, offenen Stoß-
und Lagerfugen müssen mit
geeigneten Mörteln verschlos-
sen werden. Unebenheiten bis
5 mm (zum Beispiel Putzrillen,
offene Stoß- und Lagerfugen)
oder größere Rauhtiefen bei
haufwerksporigen Baustoffen
müssen bei Abdichtungen aus
Bitumendickbeschichtungen
entweder mit Dünn- oder Aus-
gleichsputzen, Dichtungs-
schlämmen oder Kratzspachte-
lungen verschlossen oder ega-
lisiert werden.
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