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Die DHBV Mitglieder fordern Walther –

Walther fördert den DHBV!

Seit 1950 vertritt der DHBV

e.V. als Fachverband die In-

teressen der im Holz- und

Bautenschutz tätigen Be-

rufsgruppen. Während zu

Beginn der Verbandsarbeit

noch ausschließlich bauaus-

führende Unternehmen die

qualifizierte Unterstützung

des Verbandes nutzten, hat

sich der DHBV e.V. mittler-

weile auch als Anlaufstelle

für Architekten, Fachplaner

sowie Sachverständige eta-

bliert. Dabei gibt es durchaus

unterschiedliche Anliegen:

Steht bei dem Einen die Pla-

nung im Vordergrund, wird bei

dem Anderen der Schwerpunkt

auf die Überwachung des Baus

gelegt. Beim Nächsten geht es

„lediglich“ um die Erstellung

eines Gutachtens.

Allen am Bau beteiligten Personen

und Firmen bürdet die Haftung das

Risiko auf, bei Nichtbeachtung öf-

fentlich-rechtlicher oder zivilrecht-

licher Pflichten, dem Betroffenen

den entstandenen Schaden ersetzen

zu müssen. Dabei kann es in Ein-

zelfällen auch zur strafrechtlichen

Verfolgung kommen.

Der Bauunternehmer hat u.a. fol-

gende wesentliche Verantwortung:

Er darf die Pläne des Entwurfsver-

fassers nicht ungeprüft umset-

zen. Erkennt er, dass die Pläne

nicht ausführbar sind, so ist er

verpflichtet, dies dem Bauherrn

mitzuteilen. Doch wo liegt dann

zu welchen Teilen die Verantwort-

lichkeit für den Schaden? Beim

Bauunternehmer? Beim Bauleiter?

Beim Planer? Beim begleitenden

Sachverständigen?

Das Problem: Der Bauherr kann

sich im Zweifel aussuchen, an wen

er sich im Schadensfall wendet. So-

mit muss man sich mit Ansprüchen

auseinandersetzen, obwohl man der

Überzeugung ist, keinen Fehler be-

gangen zu haben. Zumeist stellt sich

erst dann die Frage, ob der eigene

Versicherungsschutz „passend“ und

damit „ausreichend“ ist, um die be-

rechtigten Ansprüche des Geschä-

digten zu befriedigen, aber auch un-

berechtigte Ansprüche abzuwehren.

Ist die Tätigkeitsbeschreibung

im Versicherungsschein richtig be-

schrieben oder entfällt der Versi-

cherungsschutz komplett?

Habe ich die für mich relevante

Klausel mit vereinbart oder wird der

Versicherungsschutz verweigert?

War ich hier als Sachverständi-

ger oder baubegleitender Ingenieur

tätig? Muss ich eigentlich eine Ver-

sicherung für Sachverständige oder

für Architekten abschließen?

Benötige ich eine Versiche-

rungssumme für Sach- oder eher

für Vermögensschäden? Ist diese zu

gering bemessen, sodass ich einen

Teil des Schadens ggf. selbst über-

nehmen muss?

Welches Mitgliedsunternehmen

möchte bei diesen oder ähnlichen

Fragen die Hand dafür ins Feuer

legen, dass es – gemäß DHBV Eh-

renkodex – „ausreichend“ versi-

chert ist?

Genau diese Unsicherheit nimmt

die Walther GmbH dem DHBV e. V.

und seinen Mitgliedern. Regelmä-

ßig sondiert der Makler den Versi-

cherungsmarkt für Holz- und Bau-

tenschützer, Schädlingsbekämpfer,

Sachverständige und Architekten

nach Verbesserungen und verein-

bart diese in der Regel beitragsfrei

auch für ihre Kunden. Darüber hi-

naus zeigt sich durch die individu-

elle Risikoeinschätzung seitens der

Walther GmbH, dass nicht nur der

Versicherungsschutz optimiert wer-

den kann, sondern schnell Beiträge

im vierstelligen Bereich(!) einges-

part werden können.

Das allein wäre schon eine für

alle Beteiligten befriedigende Si-

tuation. Durch die Fördermitglied-

schaft der Walther GmbH liefert das

Mitgliedsunternehmen dem DHBV

e. V. außerdem zusätzliche Wachs-

tumsimpulse.

Eine klassische Win-win-Situa-

tion für alle Beteiligten!

Versicherung

Es schreibt

für Sie:

Oliver Freund

Walther

Versicherungs-

makler GmbH

Borsteler Chaussee 51

22453 Hamburg

Telefon: 040 50 79 60 470

Telefax: 040 50 79 60 475

E-Mail:

info@walther-gmbh.de

Internet:

www.walther-gmbh.de

Foto: 123rf.com · faithie

Schützen & Erhalten · März 2015 · Seite 29