Die DHBV Mitglieder fordern Walther –
Walther fördert den DHBV!
Seit 1950 vertritt der DHBV
e.V. als Fachverband die In-
teressen der im Holz- und
Bautenschutz tätigen Be-
rufsgruppen. Während zu
Beginn der Verbandsarbeit
noch ausschließlich bauaus-
führende Unternehmen die
qualifizierte Unterstützung
des Verbandes nutzten, hat
sich der DHBV e.V. mittler-
weile auch als Anlaufstelle
für Architekten, Fachplaner
sowie Sachverständige eta-
bliert. Dabei gibt es durchaus
unterschiedliche Anliegen:
Steht bei dem Einen die Pla-
nung im Vordergrund, wird bei
dem Anderen der Schwerpunkt
auf die Überwachung des Baus
gelegt. Beim Nächsten geht es
„lediglich“ um die Erstellung
eines Gutachtens.
Allen am Bau beteiligten Personen
und Firmen bürdet die Haftung das
Risiko auf, bei Nichtbeachtung öf-
fentlich-rechtlicher oder zivilrecht-
licher Pflichten, dem Betroffenen
den entstandenen Schaden ersetzen
zu müssen. Dabei kann es in Ein-
zelfällen auch zur strafrechtlichen
Verfolgung kommen.
Der Bauunternehmer hat u.a. fol-
gende wesentliche Verantwortung:
Er darf die Pläne des Entwurfsver-
fassers nicht ungeprüft umset-
zen. Erkennt er, dass die Pläne
nicht ausführbar sind, so ist er
verpflichtet, dies dem Bauherrn
mitzuteilen. Doch wo liegt dann
zu welchen Teilen die Verantwort-
lichkeit für den Schaden? Beim
Bauunternehmer? Beim Bauleiter?
Beim Planer? Beim begleitenden
Sachverständigen?
Das Problem: Der Bauherr kann
sich im Zweifel aussuchen, an wen
er sich im Schadensfall wendet. So-
mit muss man sich mit Ansprüchen
auseinandersetzen, obwohl man der
Überzeugung ist, keinen Fehler be-
gangen zu haben. Zumeist stellt sich
erst dann die Frage, ob der eigene
Versicherungsschutz „passend“ und
damit „ausreichend“ ist, um die be-
rechtigten Ansprüche des Geschä-
digten zu befriedigen, aber auch un-
berechtigte Ansprüche abzuwehren.
Ist die Tätigkeitsbeschreibung
im Versicherungsschein richtig be-
schrieben oder entfällt der Versi-
cherungsschutz komplett?
Habe ich die für mich relevante
Klausel mit vereinbart oder wird der
Versicherungsschutz verweigert?
War ich hier als Sachverständi-
ger oder baubegleitender Ingenieur
tätig? Muss ich eigentlich eine Ver-
sicherung für Sachverständige oder
für Architekten abschließen?
Benötige ich eine Versiche-
rungssumme für Sach- oder eher
für Vermögensschäden? Ist diese zu
gering bemessen, sodass ich einen
Teil des Schadens ggf. selbst über-
nehmen muss?
Welches Mitgliedsunternehmen
möchte bei diesen oder ähnlichen
Fragen die Hand dafür ins Feuer
legen, dass es – gemäß DHBV Eh-
renkodex – „ausreichend“ versi-
chert ist?
Genau diese Unsicherheit nimmt
die Walther GmbH dem DHBV e. V.
und seinen Mitgliedern. Regelmä-
ßig sondiert der Makler den Versi-
cherungsmarkt für Holz- und Bau-
tenschützer, Schädlingsbekämpfer,
Sachverständige und Architekten
nach Verbesserungen und verein-
bart diese in der Regel beitragsfrei
auch für ihre Kunden. Darüber hi-
naus zeigt sich durch die individu-
elle Risikoeinschätzung seitens der
Walther GmbH, dass nicht nur der
Versicherungsschutz optimiert wer-
den kann, sondern schnell Beiträge
im vierstelligen Bereich(!) einges-
part werden können.
Das allein wäre schon eine für
alle Beteiligten befriedigende Si-
tuation. Durch die Fördermitglied-
schaft der Walther GmbH liefert das
Mitgliedsunternehmen dem DHBV
e. V. außerdem zusätzliche Wachs-
tumsimpulse.
Eine klassische Win-win-Situa-
tion für alle Beteiligten!
Versicherung
Es schreibt
für Sie:
Oliver Freund
Walther
Versicherungs-
makler GmbH
Borsteler Chaussee 51
22453 Hamburg
Telefon: 040 50 79 60 470
Telefax: 040 50 79 60 475
E-Mail:
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Schützen & Erhalten · März 2015 · Seite 29