Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V. |
Editorial | Neues aus dem Verband | CEPA
Wirklich süß?
Kürzlich hatte sich eine Maus ins Haus ver-
irrt. Mit einiger Mühe konnten wir sie in eine Kiste
laufen lassen. Vor dem Freilassen wurde sie noch
fotografiert. Süß war sie schon, hat auch einen
Apfelkern sofort gefressen. Bei der Auswertung
der Bilder – es war eine Brandmaus – kam der
Parasit am Ohr zum Vorschein. Da war ich dann
doch froh, dass die Maus wieder draußen war.
Sie lesen in DIE EX-PRESS, was sich sonst
noch so auf den bekämpfbaren Nagetieren tum-
melt, außerdem stimmen wir uns schon langsam
auf das Thema unserer kommenden Messe Pest-
Protect 2016 „Bettwanzen“ ein.
Einen schönen Sommer,
Gabriele Flingelli
30ppm – CEPA aktiv!
Auf der PestEx im März in London hat
sich Alan Buckle am Rande seines Vor-
trages zum Stand der Dinge und zu Emp-
fehlungen bei der Rodentizidresistenz
sorgenvoll zur drohenden Neufestlegung
von Grenzwerten bei bestimmten Anti-
koagulanzien geäußert. Das englische
Pest-Magazine hat hiervon berichtet. Um
unnötige Verwirrungen vorzubeugen, sei
die Sachlage dargelegt. Die CEPA, unser
Dachverband, hat hier die Standpunkte der
Schädlingsbekämpfer schon längst an den
Schlüsselstellen vorgetragen.
Aufhänger ist die potentielle Einstufung von
Antikoagulanzien als CMR. CMR-Substanzen
sind krebserzeugende, erbgutverändernde
oder wie hier, fortpflanzungsgefährdende
Stoffe.
Im Detail ist ein bei der Europäischen Che-
mikalien-Agentur, ECHA, angesiedeltes Gremium
dabei, eine Stellungnahme zu neu hinzugekom-
menen Erkenntnissen in der Risikobewertung von
bestimmten Antikoagulanzien zu verfassen. Es
ist derzeit davon auszugehen, dass damit eine
Neubewertung zur Einstufung von Antikoagu-
lanzien ausgelöst wird. Mit einer Veröffentli-
chung dieser Studie ist nicht vor 2016 zu rech-
nen. Dies könnte Auswirkungen z. B. auf die Bi-
ozidzulassung haben.
Die endgültige Entscheidung liegt dann bei
der Europäischen Kommission. Bei der Biozid-
zulassung findet außerdem seit einiger Zeit die
„vergleichende Bewertung“ statt.
Als konkrete Auswirkungen einer CMR-Ein-
stufung könnten die Produktzulassung und da-
mit das Label, also die Kennzeichnung in der
Gebrauchsanweisung betroffen sein. Für nicht
professionelle Anwender sei eine Obergrenze an
Wirkstoffgehalt bei 30ppm in der Diskussion, da-
neben eine Kennzeichnung zur CMR-Einstufung
Faire Wespe am Start
Die Aktion des DSV e. V. für eine faire Wespen-
bekämpfung ist nun seit Kurzem am Start und
wird mit einem entsprechenden Web-Angebot
verbrauchernah unterstützt.
Unter Faire-Wespe.de findet der Ratsuchende
unter anderem Informationen zu Belangen des
Natur- und Artenschutzes, Verhaltenstipps oder
teilnehmenden Fachbetrieben.
Alan Buckle
Bertrand Montmoreau
Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 62
Vergleichende
Bewertung in der
Biozidzulassung
Seit einiger Zeit existiert bei der EU-wei-
ten Biozidzulassung das Prinzip der verglei-
chenden Bewertung.
Damit ist für den Ersatz von solchen Wirk-
stoffen, wie jenen mit CMR-Kennzeichnung,
eine Entscheidungsgrundlage gegeben.
Enthalten Produkte den risikobehafteten
Wirkstoff, kann eine Bereitstellung auf dem
Markt und die Verwendung eines Biozidpro-
duktes untersagt werden, wenn keine gravie-
renden Nachteile das Risiko aufwiegen. Dies
ist insbesondere dann gegeben, wenn Alter-
nativen bestehen, also wenn „…es für den
gleichen Verwendungszweck ein bereits zu-
gelassenes, hinreichend wirksames Produkt
oder eine nicht-chemische Bekämpfungs- oder
Präventionsmethode mit deutlich geringerem
Gesamtrisiko gibt, mit deren Verwendung kei-
ne wesentlichen wirtschaftlichen oder prak-
tischen Nachteile verbunden sind.“ (Jahn
et al., 2015).