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Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V. |

Editorial | Neues aus dem Verband | CEPA

Wirklich süß?

Kürzlich hatte sich eine Maus ins Haus ver-

irrt. Mit einiger Mühe konnten wir sie in eine Kiste

laufen lassen. Vor dem Freilassen wurde sie noch

fotografiert. Süß war sie schon, hat auch einen

Apfelkern sofort gefressen. Bei der Auswertung

der Bilder – es war eine Brandmaus – kam der

Parasit am Ohr zum Vorschein. Da war ich dann

doch froh, dass die Maus wieder draußen war.

Sie lesen in DIE EX-PRESS, was sich sonst

noch so auf den bekämpfbaren Nagetieren tum-

melt, außerdem stimmen wir uns schon langsam

auf das Thema unserer kommenden Messe Pest-

Protect 2016 „Bettwanzen“ ein.

Einen schönen Sommer,

Gabriele Flingelli

30ppm – CEPA aktiv!

Auf der PestEx im März in London hat

sich Alan Buckle am Rande seines Vor-

trages zum Stand der Dinge und zu Emp-

fehlungen bei der Rodentizidresistenz

sorgenvoll zur drohenden Neufestlegung

von Grenzwerten bei bestimmten Anti-

koagulanzien geäußert. Das englische

Pest-Magazine hat hiervon berichtet. Um

unnötige Verwirrungen vorzubeugen, sei

die Sachlage dargelegt. Die CEPA, unser

Dachverband, hat hier die Standpunkte der

Schädlingsbekämpfer schon längst an den

Schlüsselstellen vorgetragen.

Aufhänger ist die potentielle Einstufung von

Antikoagulanzien als CMR. CMR-Substanzen

sind krebserzeugende, erbgutverändernde

oder wie hier, fortpflanzungsgefährdende

Stoffe.

Im Detail ist ein bei der Europäischen Che-

mikalien-Agentur, ECHA, angesiedeltes Gremium

dabei, eine Stellungnahme zu neu hinzugekom-

menen Erkenntnissen in der Risikobewertung von

bestimmten Antikoagulanzien zu verfassen. Es

ist derzeit davon auszugehen, dass damit eine

Neubewertung zur Einstufung von Antikoagu-

lanzien ausgelöst wird. Mit einer Veröffentli-

chung dieser Studie ist nicht vor 2016 zu rech-

nen. Dies könnte Auswirkungen z. B. auf die Bi-

ozidzulassung haben.

Die endgültige Entscheidung liegt dann bei

der Europäischen Kommission. Bei der Biozid-

zulassung findet außerdem seit einiger Zeit die

„vergleichende Bewertung“ statt.

Als konkrete Auswirkungen einer CMR-Ein-

stufung könnten die Produktzulassung und da-

mit das Label, also die Kennzeichnung in der

Gebrauchsanweisung betroffen sein. Für nicht

professionelle Anwender sei eine Obergrenze an

Wirkstoffgehalt bei 30ppm in der Diskussion, da-

neben eine Kennzeichnung zur CMR-Einstufung

Faire Wespe am Start

Die Aktion des DSV e. V. für eine faire Wespen-

bekämpfung ist nun seit Kurzem am Start und

wird mit einem entsprechenden Web-Angebot

verbrauchernah unterstützt.

Unter Faire-Wespe.de findet der Ratsuchende

unter anderem Informationen zu Belangen des

Natur- und Artenschutzes, Verhaltenstipps oder

teilnehmenden Fachbetrieben.

Alan Buckle

Bertrand Montmoreau

Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 62

Vergleichende

Bewertung in der

Biozidzulassung

Seit einiger Zeit existiert bei der EU-wei-

ten Biozidzulassung das Prinzip der verglei-

chenden Bewertung.

Damit ist für den Ersatz von solchen Wirk-

stoffen, wie jenen mit CMR-Kennzeichnung,

eine Entscheidungsgrundlage gegeben.

Enthalten Produkte den risikobehafteten

Wirkstoff, kann eine Bereitstellung auf dem

Markt und die Verwendung eines Biozidpro-

duktes untersagt werden, wenn keine gravie-

renden Nachteile das Risiko aufwiegen. Dies

ist insbesondere dann gegeben, wenn Alter-

nativen bestehen, also wenn „…es für den

gleichen Verwendungszweck ein bereits zu-

gelassenes, hinreichend wirksames Produkt

oder eine nicht-chemische Bekämpfungs- oder

Präventionsmethode mit deutlich geringerem

Gesamtrisiko gibt, mit deren Verwendung kei-

ne wesentlichen wirtschaftlichen oder prak-

tischen Nachteile verbunden sind.“ (Jahn

et al., 2015).