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Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V. |

CEPA | Normung

auf der Gebrauchsanweisung bei Produkten mit

Wirkstoffgehalten über 30ppm für die professio­

nelle Anwendung.

Alle aktuellen Spekulationen

greifen aber vor!

Dennoch haben bereits einige EU-Mitglied-

staaten, ohne die Veröffentlichung der Studie

und ohne eine offizielle Entscheidung der EU-

Kommission abzuwarten, eine strengere Regle-

mentierung ihrer Zulassungen schon ab 2015

angekündigt.

Die CEPA verfolgt diesen Prozess und hat

bereits 2014 an relevanten Stellen der EU-In-

stitutionen für die Europäischen Schädlingsbe-

kämpfer Position bezogen. Bertrand Montmore-

au, 1. Vorstand in der CEPA, hat dies beim ent-

sprechenden Ministerium für Gesundheit und

Verbraucherschutz vorgestellt.

Mit der Festlegung auf neue Grenzwerte

in den Formulierungen für nicht professionelle

Anwender und entsprechendem Label wäre mit

einer Fernwirkung auf alle Rodentizide mit An-

tikoagulanzien beim Verbraucher zu rechnen.

Also könnte bei Kunden die Akzeptanz für Be-

kämpfungen mit solchen Wirkstoffen vollständig

gegen Null tendieren.

Eine CMR-Einstufung hat grundsätzlich auch

Konsequenzen, was den Arbeitsschutz angeht,

beispielsweise bei der Dokumentationspflicht

und den Arbeitsmedizinischen Untersuchungen.

Es gelte, laut CEPA, nicht in Überstürzung

zu reagieren, vor allem solange nicht, bis Alter-

nativen vorhanden wären. Insbesondere seien

für den Augenblick die Konsequenzen für die

Bekämpfung resistenter Stämme zu bedenken.

Aus dem Blickwinkel eines Zertifizierers

Mit dem Erfahrungshintergrund und Blick-

winkel eines Zertifizierungsunternehmens

stand uns für die DQS CFS GmbH Herr Dr.

Thijs Willaert für Fragen zur EN 16636 zur

Verfügung. Er zeigt uns die Bedeutung der

Norm im gesamten Zusammenhang der

Qualitätssicherung von Unternehmen auf.

Die DQS CFS GmbH bietet Auditleistungen

rund um die Themen Verbraucherschutz,

Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement.

Neben der Zertifizierung von Management-

systemen, Produkten und Dienstleistungen

umfasst dies auch die Durchführung von

Lieferantenaudits, Sozial- und Umweltau-

dits sowie Inspektionen und Diagnostik.

Die CEPA hat sich um ein Zertifi-

zierungsprogramm bemüht. Dabei

stand ein europaweit agierendes Zer-

tifizierungs-Unternehmen zur Seite.

Kernstück ist im Ergebnis das CEPA

Protokoll. Finden Sie alle wichtigen

Punkte darin wieder?

T. W.:

Ja. Das Protokoll legt

fest, wie eine Zertifizierung nach

der Norm EN 16636 durchzuführen

ist. Es legt fest, wie lange ein Au-

dit in der Regel zu dauern hat, wie

häufig Audits stattfinden sollen und

wie mit Abweichungen umzugehen

ist. Auch wird im Protokoll beschrie-

ben, wie die Audits zu dokumen-

tieren sind. In all diesen Punkten

wurde ein ausgewogenes Verhältnis

zwischen den Interessen der Schäd-

lingsbekämpfer und deren Kunden

gefunden. Uns gefällt insbesondere,

dass Beobachtungen in der Praxis

ein höherer Stellenwert zugemessen

wird: Das Protokoll sieht vor, dass

im Rahmen des Audits auch ein Kun-

denbesuch stattfindet. Denn nur so

können wir sicherstellen, dass die

Norm auch in der Praxis gelebt wird.

Die CEPA fordert von Zertifizierern

selbst die Einhaltung bestimm-

ter Standards zum Beispiel für die

Durchführung von Audits. Wozu ist das gut und

ist es notwendig?

T.W.:

Die Norm ISO 17065 enthält Grundsät-

ze und Anforderungen für die Kompetenz und

Unparteilichkeit der Zertifizierung. Um Zertifi-

zierungsaudits überhaupt durchführen zu dürfen,

müssen Zertifizierer nach ISO 17065 akkreditiert

sein. Das heißt, CEPA verlangt von uns nicht nur,

dass wir diese Norm einhalten, sondern auch,

dass wir uns selbst unabhängigen Kontrollen un-

terziehen – die sogenannten Akkreditierungsau-

dits. Bislang ist eine spezifische Akkreditierung

für EN 16636 nicht vorgesehen, aber wir vermu-

ten, dass sich dies in der Zukunft ändern wird

– eine Entwicklung, die wir begrüßen würden.

Nur von der CEPA anerkannte Zerti-

fizierer dürfen das „CEPA Certified“

Logo vergeben. Worin besteht aus

Ihrer Sicht grundsätzlich der Vorteil

für ein Unternehmen, sich der Pro-

zedur eines Audits zu unterziehen?

T.W.:

Die DIN EN 16636 ent-

spricht den allgemein anerkannten

Regeln der Schädlingsbekämpfung in

Deutschland und Europa. Durch die

Zertifizierung können Sie nachwei-

sen, dass Sie Ihre Dienstleistungen

systematisch mit der gebührenden

Sorgfalt durchführen. Eine Schäd-

lingsbekämpfungsdienstleistung,

die nicht nach den Regeln der EN

16636 durchgeführt wird, kann im

Streitfall als mangelhalft beurteilt

werden. Es ist insofern im eigenen

Interesse der Schädlingsbekämpfer

die Norm nachweisbar einzuhalten.

Die CEPA betont den Wert einer Schu-

lung der Auditoren für den Bereich

Schädlingsbekämpfung. Wie stehen

Sie hierzu?

T.W.:

Das sehen wir genauso.

Eigentlich gehen uns die Vorgaben

der CEPA nicht weit genug. Vorge-

sehen ist, dass Auditoren eine von

der CEPA entwickelte Schulung besu-

chen und anschließend eine Prüfung

ablegen. Die Schulungsinhalte und die Prüfung

sind europaweit standardisiert, berücksichtigen

aber nicht unbedingt die lokalen und nationalen

Gegebenheiten. Deshalb halten wir es für not-

wendig, in Zusammenarbeit mit den nationalen

Verbänden zusätzliche Schulungen für unsere

Auditoren zu organisieren.

Neben Schulungen sind aber Voraussetzungen

für die Auditorenzulassung mindestens genauso

wichtig: Die DQS setzt ausschließlich erfahrene

Auditoren ein, die durch ihren beruflichen Wer-

degang über eine solide Basis im Bereich Schäd-

lingsmanagement verfügen. Denn nur so können

wir sicherstellen, dass unsere Auditoren die Un-

ternehmensprozesse verstehen und die Umset-

zung der Norm angemessen einschätzen können.

Welche Synergien zu vorhandenen Zertifizierungen

und Qualitätssicherungssystemen bei Kunden von

Schädlingsbekämpfern sehen Sie?

T. W.:

Für Kunden ist die neue Norm ein

wertvolles Instrument, da sie das Schädlingsma-

nagement fest im Qualitätsmanagement veran-

kert. Normen wie z.B. der IFS Food oder der BRC

Food verlangen, dass ein System zur Schädlings-

bekämpfung als Teil des Qualitätsmanagement-

systems aufrechterhalten wird. Geht der Schäd-

lingsbekämpfer nach EN 16636 vor, wird sicher-

gestellt, dass für das Schädlingsmanagement ein

Plan vorliegt, dass Maßnahmen nach diesem Plan

umgesetzt werden, dass deren Effektivität nach-

verfolgt wird, dass gegebenenfalls nachgebessert

wird und dass die Dokumentationsvorgaben be-

rücksichtigt werden. Bis zu einem gewissen Grad

ist die Zertifizierung der Schädlingsbekämpfer die

Qualitätssicherung für alle ausgelagerten Prozesse

im Bereich Schädlingsbekämpfung.

Fragen: Gabriele Flingelli

Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 63