Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V. |
CEPA | Normung
auf der Gebrauchsanweisung bei Produkten mit
Wirkstoffgehalten über 30ppm für die professio
nelle Anwendung.
Alle aktuellen Spekulationen
greifen aber vor!
Dennoch haben bereits einige EU-Mitglied-
staaten, ohne die Veröffentlichung der Studie
und ohne eine offizielle Entscheidung der EU-
Kommission abzuwarten, eine strengere Regle-
mentierung ihrer Zulassungen schon ab 2015
angekündigt.
Die CEPA verfolgt diesen Prozess und hat
bereits 2014 an relevanten Stellen der EU-In-
stitutionen für die Europäischen Schädlingsbe-
kämpfer Position bezogen. Bertrand Montmore-
au, 1. Vorstand in der CEPA, hat dies beim ent-
sprechenden Ministerium für Gesundheit und
Verbraucherschutz vorgestellt.
Mit der Festlegung auf neue Grenzwerte
in den Formulierungen für nicht professionelle
Anwender und entsprechendem Label wäre mit
einer Fernwirkung auf alle Rodentizide mit An-
tikoagulanzien beim Verbraucher zu rechnen.
Also könnte bei Kunden die Akzeptanz für Be-
kämpfungen mit solchen Wirkstoffen vollständig
gegen Null tendieren.
Eine CMR-Einstufung hat grundsätzlich auch
Konsequenzen, was den Arbeitsschutz angeht,
beispielsweise bei der Dokumentationspflicht
und den Arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
Es gelte, laut CEPA, nicht in Überstürzung
zu reagieren, vor allem solange nicht, bis Alter-
nativen vorhanden wären. Insbesondere seien
für den Augenblick die Konsequenzen für die
Bekämpfung resistenter Stämme zu bedenken.
Aus dem Blickwinkel eines Zertifizierers
Mit dem Erfahrungshintergrund und Blick-
winkel eines Zertifizierungsunternehmens
stand uns für die DQS CFS GmbH Herr Dr.
Thijs Willaert für Fragen zur EN 16636 zur
Verfügung. Er zeigt uns die Bedeutung der
Norm im gesamten Zusammenhang der
Qualitätssicherung von Unternehmen auf.
Die DQS CFS GmbH bietet Auditleistungen
rund um die Themen Verbraucherschutz,
Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement.
Neben der Zertifizierung von Management-
systemen, Produkten und Dienstleistungen
umfasst dies auch die Durchführung von
Lieferantenaudits, Sozial- und Umweltau-
dits sowie Inspektionen und Diagnostik.
Die CEPA hat sich um ein Zertifi-
zierungsprogramm bemüht. Dabei
stand ein europaweit agierendes Zer-
tifizierungs-Unternehmen zur Seite.
Kernstück ist im Ergebnis das CEPA
Protokoll. Finden Sie alle wichtigen
Punkte darin wieder?
T. W.:
Ja. Das Protokoll legt
fest, wie eine Zertifizierung nach
der Norm EN 16636 durchzuführen
ist. Es legt fest, wie lange ein Au-
dit in der Regel zu dauern hat, wie
häufig Audits stattfinden sollen und
wie mit Abweichungen umzugehen
ist. Auch wird im Protokoll beschrie-
ben, wie die Audits zu dokumen-
tieren sind. In all diesen Punkten
wurde ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen den Interessen der Schäd-
lingsbekämpfer und deren Kunden
gefunden. Uns gefällt insbesondere,
dass Beobachtungen in der Praxis
ein höherer Stellenwert zugemessen
wird: Das Protokoll sieht vor, dass
im Rahmen des Audits auch ein Kun-
denbesuch stattfindet. Denn nur so
können wir sicherstellen, dass die
Norm auch in der Praxis gelebt wird.
Die CEPA fordert von Zertifizierern
selbst die Einhaltung bestimm-
ter Standards zum Beispiel für die
Durchführung von Audits. Wozu ist das gut und
ist es notwendig?
T.W.:
Die Norm ISO 17065 enthält Grundsät-
ze und Anforderungen für die Kompetenz und
Unparteilichkeit der Zertifizierung. Um Zertifi-
zierungsaudits überhaupt durchführen zu dürfen,
müssen Zertifizierer nach ISO 17065 akkreditiert
sein. Das heißt, CEPA verlangt von uns nicht nur,
dass wir diese Norm einhalten, sondern auch,
dass wir uns selbst unabhängigen Kontrollen un-
terziehen – die sogenannten Akkreditierungsau-
dits. Bislang ist eine spezifische Akkreditierung
für EN 16636 nicht vorgesehen, aber wir vermu-
ten, dass sich dies in der Zukunft ändern wird
– eine Entwicklung, die wir begrüßen würden.
Nur von der CEPA anerkannte Zerti-
fizierer dürfen das „CEPA Certified“
Logo vergeben. Worin besteht aus
Ihrer Sicht grundsätzlich der Vorteil
für ein Unternehmen, sich der Pro-
zedur eines Audits zu unterziehen?
T.W.:
Die DIN EN 16636 ent-
spricht den allgemein anerkannten
Regeln der Schädlingsbekämpfung in
Deutschland und Europa. Durch die
Zertifizierung können Sie nachwei-
sen, dass Sie Ihre Dienstleistungen
systematisch mit der gebührenden
Sorgfalt durchführen. Eine Schäd-
lingsbekämpfungsdienstleistung,
die nicht nach den Regeln der EN
16636 durchgeführt wird, kann im
Streitfall als mangelhalft beurteilt
werden. Es ist insofern im eigenen
Interesse der Schädlingsbekämpfer
die Norm nachweisbar einzuhalten.
Die CEPA betont den Wert einer Schu-
lung der Auditoren für den Bereich
Schädlingsbekämpfung. Wie stehen
Sie hierzu?
T.W.:
Das sehen wir genauso.
Eigentlich gehen uns die Vorgaben
der CEPA nicht weit genug. Vorge-
sehen ist, dass Auditoren eine von
der CEPA entwickelte Schulung besu-
chen und anschließend eine Prüfung
ablegen. Die Schulungsinhalte und die Prüfung
sind europaweit standardisiert, berücksichtigen
aber nicht unbedingt die lokalen und nationalen
Gegebenheiten. Deshalb halten wir es für not-
wendig, in Zusammenarbeit mit den nationalen
Verbänden zusätzliche Schulungen für unsere
Auditoren zu organisieren.
Neben Schulungen sind aber Voraussetzungen
für die Auditorenzulassung mindestens genauso
wichtig: Die DQS setzt ausschließlich erfahrene
Auditoren ein, die durch ihren beruflichen Wer-
degang über eine solide Basis im Bereich Schäd-
lingsmanagement verfügen. Denn nur so können
wir sicherstellen, dass unsere Auditoren die Un-
ternehmensprozesse verstehen und die Umset-
zung der Norm angemessen einschätzen können.
Welche Synergien zu vorhandenen Zertifizierungen
und Qualitätssicherungssystemen bei Kunden von
Schädlingsbekämpfern sehen Sie?
T. W.:
Für Kunden ist die neue Norm ein
wertvolles Instrument, da sie das Schädlingsma-
nagement fest im Qualitätsmanagement veran-
kert. Normen wie z.B. der IFS Food oder der BRC
Food verlangen, dass ein System zur Schädlings-
bekämpfung als Teil des Qualitätsmanagement-
systems aufrechterhalten wird. Geht der Schäd-
lingsbekämpfer nach EN 16636 vor, wird sicher-
gestellt, dass für das Schädlingsmanagement ein
Plan vorliegt, dass Maßnahmen nach diesem Plan
umgesetzt werden, dass deren Effektivität nach-
verfolgt wird, dass gegebenenfalls nachgebessert
wird und dass die Dokumentationsvorgaben be-
rücksichtigt werden. Bis zu einem gewissen Grad
ist die Zertifizierung der Schädlingsbekämpfer die
Qualitätssicherung für alle ausgelagerten Prozesse
im Bereich Schädlingsbekämpfung.
Fragen: Gabriele Flingelli
Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 63