Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 72
Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V. |
Wissenswertes | Aktuelles
Dabei weiß der Kunde anfangs meist noch gar
nicht, ob es sich wirklich um einen Bilch oder
vielleicht um einen Marder oder Mäuse handelt.
Am Telefon lässt sich dies nicht immer direkt
herauszufinden, sind Beschreibungen zu etwa
Aussehen des Tieres (sofern der Anrufer diese
gesehen hat) oder Kotspuren oftmals eher vage.
Daher muss der Schädlingsbekämpfer in der Re-
gel die Situation vor Ort einschätzen und auf
mögliche Befallssupren achten.
Sollte es sich bei dem Hausgast tatsächlich
um einen Bilch handeln, kommt man um eine
Ausnahmegenehmigung von der Unteren Natur-
schutzbehörde nicht mehr herum. Ohne eine sol-
che ist es niemandem erlaubt die Tiere zu stören,
zu fangen oder gar zu töten. Auch wenn es sich
nicht immer ganz einfach gestaltet, sollte der
Lebendfang stets die erste Wahl sein. Bei hin-
reichender Begründung erteilen die Naturschutz-
behörden gewöhnlicherweise die Erlaubnis zum
Fang und anschließender Umsiedlung der Tiere.
Ausgenommen sind die sieben Monate von Ok-
tober bis April, in den die Tiere ihren Winter-
schlaf halten. Eine Umsiedlung würde für den
Bilch in dieser Phase vermutlich den sicheren
Tod bedeuten.
Doch auch direkt nach dem Winterschlaf ist
solch eine Umsiedlung für die Tiere gefährlich,
da Sie relativ entkräftet sind und erst einmal
ausreichend Nahrung zur Stärkung benötigen.
Einen Vorrat legt sich der Bilch während sei-
ner Ruhephase nicht an. Zu einem geeigneten
Zeitpunkt werden dann die Lebendfallen auf-
gestellt. Um Aufschluss über die Laufwege und
die Anzahl der ungebetenen Gäste zu erhalten,
kann der Einsatz von Nachtsichtkameras mit Be-
wegungsmeldern Anhaltspunkte liefern, wo die
Fallen am sinnvollsten aufgestellt werden. Der
Einsatz von Kameras hat sich etwa auch dann
bewährt, wenn nicht alle Tiere einer Gruppe die
Fallen belaufen.
Gefangene Schläfer können dann an einer
Streuobstwiese oder einen geeigneten Wald wie-
der freigelassen werden. Für einen Schädlingsbe-
kämpfer kann so eine Umsiedlung viel Aufwand
bedeuten, die sich zumindest in Wiesbaden seit
geraumer Zeit aber etwas abkürzen lässt. Dort
gibt es eine Auffangstation für Bilche. Hier küm-
mert sich Nadine Vervoort neben Meerschwein-
chen seit 2012 auch um „gefundene“ Bilche. In
Wiesbaden sind es fast ausschließlich Garten-
schläfer, Siebenschläfer spielen eher eine unter-
geordnete Rolle. Die Regierung in Oberfranken
will Gartenschläfern durch Montage von Nist-
kästen einen neuen Lebensraum bieten.
Die Umsiedlung der vermeintlichen Stören-
friede mag aber nicht unbedingt die langfristige
Lösung sein. Nicht selten nimmt ein anderer Bilch
den frei gewordenen Platz ein. Daher ist für eine
wirksame Schädlingsbekämpfung notwendig,
Schlupflöcher am Haus „Bilch-dicht“ zu machen.
Dies ist aufgrund der Größe der Tiere mitunter eine
Herausforderung. Um keinen Gartenschläfer ein-
zusperren muss man sicher sein, dass sich keine
Tiere mehr im Gebäude aufhalten, bevor Löcher
verschlossen werden. Man kann wie bei einer Mar-
dervertreibung zunächst ein Bittersalz zur Vergrä-
mung ausgebringen. Nach einigen Tagen haben
eventuell verbliebene Bilche Reißaus genommen,
und der Eingang kann mit einem Lochblech oder
stabilem Draht verschlossen werden.
Author: Daniel Altmann
ProFume Planzenschutzzulassung in Gefahr?
Seit 2011 ist Sulfuryldifluorid (SO
2
F
2
)
unter dem Handelsnamen ProFume als
Pflanzenschutzmittel zugelassen. Zuge-
lassen wurde das Mittel von der Fa. Dow
Agrosciences, die diesen Geschäftsbereich
jedoch im Sommer 2015 an Douglas
Products verkauft haben. Profume wird
regelmäßig als Begasungsmittel im Vor-
ratsschutz eingesetzt, aber auch bei der
Quarantänebehandlung von Baumstämmen
mit Rinde für den Export.
Wenn man sich die Zulassungsbestimmungen
aufmerksam durchliest, heißt es dort „…Anwen-
dung des Mittels nur bei Nutzung des spezifischen
Computerprogrammes Fumiguide…“ dies macht
durchaus Sinn, da im Programm spezifische Do-
sierungen und unterschiedliche CT-Produkte für
verschiedene Schädlinge bei verschiedenen Um-
gebungstemperaturen hinterlegt sind. Dadurch
ist es möglich, so wenig wie möglich und so viel
wie nötig an Wirkgas einzusetzen. Dies erfüllt
die modernen Ansprüchen von Arbeitssicherheit,
Umweltschutz und Pflanzenschutz.
So weit so gut. Leider ist das Programm Fu-
miguide aber schon etwas, nun ja, in die Jah-
re gekommen. In den Systemvoraussetzungen
für die aktuell von der Fa. Douglas Products
ausgelieferte Version 3.5 werden folgende Be-
triebssysteme als geeignet genannt: Windows
98 – Windows 2000 – Window XP… Der Sup-
port für das modernste gelistete Programm
wurde bereits im Frühjahr 2014 eingestellt.
Nicht nur dass man damit die Modernität des
Dosierprogramms in Frage stellen muss, auch
haben Nutzer von derzeit aktuellen Windows-
Versionen Schwierigkeiten den Fumiguide für
eine Begasung auf einem PC zu installieren. Es
gibt eine Anleitung (in Englisch) von Douglas
Products für modernere Betriebssysteme, aber
die setzt mehr als rudimentäre PC-Kenntnisse
voraus und in einigen Testumgebungen verlief
eine neue Fumiguide Installation leider nicht
erfolgreich.
Auf diesen Missstand ist nun auch die auf-
sichtsführende Behörde aufmerksam geworden.
Wer noch auf einem alten Rechner eine alte In-
stallation laufen hat, oder es Dank ausreichender
PC-Kenntnisse geschafft hat, den Fumiguide un-
ter einem modernen Betriebssystem zu installie-
ren ist in ruhigem Fahrwasser. Schwieriger wird
es, wenn inzwischen Begasungsunternehmen
in Kauf genommen haben, dass der Fumiguide
nicht läuft oder nicht umfassend funktioniert.
Klar kann man sich mit Erfahrungswerten behel-
fen, da sich die Dosierungen nach einer Weile
wiederholen, aber z.B. selbst erstellte Charts,
Faustformeln oder Erfahrungswerte sind gemäß
Zulassung nicht rechtskonform.
Der Redaktion liegt eine Ordnungsverfügung
einer Behörde vor, in der nicht nur die Verwen-
dung des Fumiguides angemahnt wird, sondern
auch folgender Satz steht „… nehmen wir zum
Anlass von der Zulassungsbehörde BVL die Zu-
lassung im Grundsatz überprüfen zu lassen…“
Dies kann eine unangenehme Dynamik haben.
Erstens, wenn bei Anwendern das Fumiguide-
Programm nicht funktioniert, sollten sich die-
se dringend und energisch an Douglas wenden,
um eine lauffähige Version oder, alternativ, z.B.
Charts aus denen die Dosierungen des Fumiguide
hervorgehen zu erhalten. Zweitens besteht die
Möglichkeit, dass das BVL zu dem Schluss kommt,
dass die Zulassung für ProFume sich nicht erfül-
len lässt und diese Zulassung im schlimmsten
Fall SOFORT und für ALLE PflSch-Anwendungen
aufhebt. Dieser Umstand scheint Douglas Pro-
ducts nicht klar zu sein. Wir empfehlen daher,
dass alle Betroffen und auch besorgte Anwen-
der diese Problemstellung beim Zulassungsin-
haber vortragen.
Autor: AB