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Page Background TÜV Rheinland Akademie Pichelswerderstr. 9 13597 Berlin Seminare in Berlin-Spandau J Schimmelpilze in Innenräumen 10.10.2016 – 11.10.2016 J Seminare Kompetenznachweise nach DIN EN 16636:2015: – Basiswissen für Vertriebsmitarbeiter/Büro am 13.10.2016 – Vorrats- und Hygieneschädlinge für Vertriebsmitarbei- ter/Büro und prof. Anwender am 14.10.2016 – Vogelabwehr am 15.10.2016 J Sachkunde Schädlingsbekämpfung für bestimmte Anwendungsbereiche 07.11.2016 – 29.04.2017 J Umsiedeln von Wespen- und Hornissenvölkern 12.12.2016 – 13.12.2016 Ihre Ansprechpartnerin: Sabine Ahrend Tel. 030 75622207 · sabine.ahrend@de.tuv.com www.tuv.com/akademie-berlin Firmen Zertifizierung nach DIN EN 16636

Steuerberatung

Betriebswirtschaft

Es schreibt für

Sie:

Steuerberater

Dipl.-Kfm.

Franz-Josef

Krämer

Hugo-Junkers-Straße 12a

50739 Köln

Telefon: (0221) 12611555

Fax: (0221) 12611556

E-Mail: Franz-Josef.Kraemer

@steuerberater-kraemer.de

möchte, gibt es noch die Möglich-

keit einer Sicherungsübereignung.

So kann der Betrieb vereinbaren,

dass das Objekt ihm als Eigentum

zur Sicherheit übertragen wird. Beim

Kfz kann das zum Beispiel durch

die Überlassung des Kfz-Briefes er-

folgen. Dann kann der Betrieb bei

Nichtbezahlung das Auto einfordern

und verwerten. Aus dem Erlös kann

er dann seine Werklohnforderung

befriedigen.

Eigentumsvorbehalt

Mit einem Eigentumsvorbehalt

vereinbaren Sie nichts anderes,

als dass das Objekt so lange Ih-

nen gehört, bis der Auftraggeber

die Rechnung bezahlt hat. Wer auf

dem Bau tätig ist und dort Bauteile

fest in das Gebäude einbringt, hat

allerdings keine Chance. Nach dem

Einbau erlischt automatisch sein

Eigentumsrecht und es gehört dem

Auftraggeber. Hier hilft nur die

Bauhandwerkersicherungshypothek

weiter. In allen anderen Fällen kann

der Betrieb das Objekt zurückholen

und selber verwerten.

Vergleicht man alle Formen der

Absicherung der Forderungen, greift

das Instrument des Bauhandwerker-

sicherungsgesetz nach § 648a BGB

am ehesten. Leider wird dies in der

Praxis, gerade im Ausbauhandwerk,

noch sehr selten genutzt, da die

Möglichkeiten nach wie vor nicht

umfassend bekannt sind.

Sind Unfallkosten durch die

Entfernungspauschale abgegolten?

Aufwendungen des Arbeitnehmers

für die Wege zwischen Wohnung

und erster Tätigkeitsstätte sind

Werbungskosten bei den Einkünf-

ten aus nichtselbständiger Arbeit.

Zur Abgeltung dieser Aufwendungen

ist für jeden Arbeitstag, an dem der

Arbeitnehmer die erste Tätigkeits-

stätte aufsucht, eine Entfernungs-

pauschale für jeden vollen Kilome-

ter zwischen Wohnung und erster

Tätigkeitsstätte von 0,30 € anzu-

setzen, höchstens jedoch 4.500 €

im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag

als 4.500 € ist anzusetzen, soweit

der Arbeitnehmer einen eigenen

oder ihm zur Nutzung überlassenen

Kraftwagen benutzt.

Durch diese Entfernungspau-

schale sind sämtliche Aufwen-

dungen abgegolten, die durch die

Wege zwischen Wohnung und erster

Tätigkeitsstätte entstehen (z. B.

auch Parkgebühren für das Abstel-

len des Fahrzeugs während der Ar-

beitszeit). Diese Abgeltungswirkung

gilt laut Bundesfinanzhof ebenfalls

für außergewöhnliche Kosten, wie

z. B. Reparaturkosten infolge einer

Falschbetankung des Fahrzeugs.

Das Finanzgericht Rheinland-

Pfalz schließt sich dieser Recht-

sprechung an und entschied: Zu

den durch die Entfernungspauschale

abgegoltenen Unfallkosten zählen

nicht nur Reparaturkosten eines

Fahrzeugs, sondern auch Behand-

lungs- und Krankheitskosten, die

durch einen Unfall auf der Fahrt

zwischen Wohnung und erster Tätig-

keitsstätte (mit-)verursacht wurden.

Allerdings lässt die Finanzver-

waltung Unfallkosten, die auf der

Fahrt zwischen Wohnung und erster

Tätigkeitsstätte entstehen, weiter-

hin neben der Entfernungspauschale

zum Werbungskostenabzug zu. Be-

troffene sollten sich auf die Auffas-

sung der Finanzverwaltung berufen.

Hinweis: Der Ansatz der Be-

handlungs- und Krankheitskosten

als außergewöhnliche Belastung ist

möglich, wenn die Kosten nicht als

Werbungskosten anerkannt wurden.

Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 31

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ^åïÉåÇìåÖëíÉÅÜåáâÉê= EãLïF ÑΩê=ìåëÉêÉ=sÉêíêáÉÄëêÉÖáçåÉå J kçêÇLtÉëí=ìåÇ=pΩÇ tÉäÅÜÉ=^ìÑÖ~ÄÉå=Éêï~êíÉå=páÉ\ n Betreuung der technischen Produktbereiche: Grundmauerschutz, Mauerwerkssanierung, Balkon- und Bodenbeschichtungssysteme, Flachdachsanierung n Anwendungstechnische Unterstützung des Außendienstes n Technische Baustellenbetreuung n Durchführung von Kundenpräsentationen und Schulungen íÉÅÜåK=sÉêâ~ìÑëÄÉê~íÉê= EãLïF und e~åÇÉäëîÉêíêÉíÉê= EãLïF ÑΩê=îÉêëÅÜáÉÇÉåÉ=sÉêíêáÉÄëêÉÖáçåÉå=áå aÉìíëÅÜä~åÇ Nähere Informationen finden Sie auf unserer Karriereseite unter: Ü~ÜåÉJÄ~ìíÉåëÅÜìíòKÇÉLâ~êêáÉêÉ