Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 26
Fachbereiche
Schimmelpilze
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Verharmlosende Bewer-
bung ist unzulässig (auch
auf der Vorderseite)
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Auch Nennung von Wirk-
stoffen, die NICHT ver-
wendet wurden, kann als
Verharmlosung gewertet
werden
Bild 5: Dieses eindeutig als
Biozidprodukt ausgelobte Mittel ist nicht verkehrsfähig.
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Hier steht jetzt Blödsinn,
beide Richtlinien sind
seit 2015 aufgehoben und
durch CLP ersetzt
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Wirkstoffe und Konzentra-
tion müssen in jedem Fall
angegeben werden!
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Hier oben stimmt noch al-
les, es wird eindeutig eine
biozide Wirkung ausgelobt
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Anwendungshinweise sind
gegeben
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Eindeutig durch den Ver-
weis: Biozide sicher ver-
wenden der BP-V unter-
liegend!
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Sicherheitshinweise und
Gefährdung für Mensch
und Umwelt fehlen gänz-
lich
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Biozidprodukt
in der Anmel-
dung
Beispiele
Wie muss es denn nun aussehen? Wie erkenne ich ein verkehrsfähiges Biozid? Hier ein paar Bei-
spiele aus dem Baumarkt aber auch für die professionelle Schimmelbeseitigung.
Gut gelöst – ein Baumarktprodukt
Überraschenderweise ist für dieses DIY-Produkt die Kennzeichnung vorbildlich. Neben allen
stofflichen Angaben sind auch die Gefahrenhinweise durch Piktogramme dargestellt.
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Wirkstoffe
und ihre Konzen-
trationen
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weitere Inhalts-
stoffe,
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N-Nummer mit
dem Hinweis,
dass es sich um
eine Anmeldung
handelt
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UBA-Nr. nach Re-
zeptur-Datenbank
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Hinweis auf Gefahrstoffe für Mensch und
Umwelt
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Art der Anwen-
dung, verwend-
bare Geräte
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Verdünnungen,
Einwirkzeiten
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Entsorgung
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Sicherheitshin-
weise
Bild 3: Hier erkennt auch der Laie, dass es sich um
einen Gefahrstoff handelt.
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Sicherheitshin-
weise? Fehlan-
zeige!
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Biozide Wirkstoffe
sind zwar ange-
geben, aber die
Konzentration
fehlt
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Zulassungsnum-
mer fehlt
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Leere Symbole???
Hinweis auf Ge-
fahrstoffe für
Mensch und Um-
welt fehlt
Bild 4: So geht es gar nicht, was soll denn das?
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Art der Anwen-
dung, verwend-
bare Geräte
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Verdünnungen,
Einwirkzeiten
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Entsorgung fehlt
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Ist das Produkt nur notifiziert oder zuge-
lassen?
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Bis wann?
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Für welche Produktgruppe?
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Richtig etikettiert?
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Sicherheitsdatenblatt?
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Notfalls eigenständig anfordern?
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Sind Arbeitsplatzgrenzwerte oder tech-
nische Kontrollwerte einzuhalten?
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Wie ist das zu überprüfen? Messgeräte?
PSA?
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Substitutionsprüfung – was kann ich statt-
dessen machen oder was muss ich sowieso
machen, Biozideinsatz hin oder her?
So. Und wer möchte jetzt noch wissen, ob das
Zeug wirkt oder nicht?
Literatur:
VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Mai 2012 über die
Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von
Biozidprodukten.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008
über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der
Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Ände-
rung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, konsolidierte
Fassung vom 01.04.2016.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006 zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europä-
ischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie
1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr.
793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der
Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie
der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und
2000/21/EG der Kommission.
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoff-
verordnung - GefStoffV), „Gefahrstoffverordnung vom 26.
November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch
Artikel 2 der Verordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S.
49) geändert worden ist“.
TRGS 200: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen,
Zubereitungen und Erzeugnissen, Oktober 2011.
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Mai 2008.
TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, Juni 2016.
Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und an-
erkannten Desinfektionsmittel und -verfahren; Bundes-
gesundheitsbl. 2013, 56:1706–1728, Springer Medizin
Verlag 2013.
Nachtrag zur Liste der vom Robert Koch-Institut geprüf-
ten und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren
(16. Ausgabe); Bundesgesundheitsbl s00103-016-2354-
3, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016.
Constanze Messal: Professionelle Sanierung von Schim-
melschäden − auch die BG Bau hat was Neues! Schützen
& Erhalten 2/2016, S. 18-22.
Ein Profi-Produkt – professionell daneben!
Bei diesem Produkt bin ich mir wirklich nicht sicher, ob ich veräppelt werden soll. Falls jetzt je-
mand denkt, es handelt sich hierbei um einen allseits bekannten Hersteller, nein – ist es nicht.
Geht gar nicht – ein Baumarktprodukt
In diesem Fall ist zwar der Wirkstoff erkennbar, jedoch fehlen sämtliche weitere Angaben.
Die Piktogramme darf sich der geneigte Anwender selber ausmalen.