von Eva Anlauft
In der Stadt Nürnberg sind rund
sieben Prozent der Gebäude denk-
malgeschützt. Dabei handelt es sich
um etwa 2.900 Einzelgebäude und
33 Ensemblegebiete mit nochmals
5.800 Gebäuden. Die Stadt Nürn-
berg selbst bewirtschaftet etwa 1.700
Einzelgebäude, mit ca. 1,5 Millionen
m² beheizte Nettogrundfläche. Der
Anteil der denkmalgeschützten Ge-
bäude beträgt dabei etwa 25 Prozent,
also etwa 400 Gebäude. Dabei sind
die Baujahre, Baustile und die ver-
wendeten Baumaterialien sehr un-
terschiedlich. Die Palette reicht von
Sandsteinbauten aus dem 11. Jahr-
hundert über Ziegel- und Fachwerk-
bauten bis zu Stahlbetongebäuden
der 1960iger Jahre. Der Anteil neu-
zeitlicher Denkmäler ist dabei relativ
hoch und der große Anteil der Denk-
mäler im städtischen Besitz ist eine
besondere Herausforderung.
Saniert wird prinzipiell, um Substanz
zu erhalten oder wieder herzustellen,
um Schäden zu beseitigen oder
zu vermeiden, um Funktionen zu
sichern, zu erhalten, herzustellen,
Behaglichkeit und Komfort zu
verbessern, Sicherheitsanforderungen
umzusetzen, schlussendlich auch, um
Werte zu erhalten und zu steigern.
Denkmäler energetisch sanieren
Zielkonflikte zwischen Denkmalschutz und Wärmeschutz
oder
Wärmeschutz ist auch Denkmalschutz
Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V.
BuFAS-News
Motivationen für energetische Sanie-
rungen sind die Wünsche von Bau-
herren, Energieverbräuche zu redu-
zieren und damit Kosten zu senken,
und bei einigen, auch etwas für den
Klimaschutz und/oder die Schonung
der fossilen Ressourcen zu tun. Letz-
tere Argumente werden häufig von
den Denkmalschützern in Frage ge-
stellt, da die energieverbrauchenden
Denkmäler in Deutschland nur etwa
zwei bis fünf Prozent des gesamten
Gebäudebestandes ausmachen
[Bode:
Energetische Stadterneuerung und
Denkmalschutz, in: Informationsdiens-
te Städtebaulicher Denkmalschutz 34,
2009].
Nach verschiedenen Aussagen von
Denkmalschützern in Deutschland
(z.B. Dr. Holger Rescher, Büroleiter
Geschäftsführung, Deutsche Stiftung
Denkmalschutz, im Rahmen des Sym-
posiums „Energieeffiziente Sanierung
von Stadtquartieren“ am 13.1.2010 in
Essen)
widersprechen sich Klima- bzw.
Umweltschutz und Denkmalschutz
jedoch nicht. Sie hätten die gleichen
Wurzeln und die gleichen Ziele, näm-
lich die Nachhaltigkeit und den ange-
messenen Umgang mit der Umwelt.
Auch energetische Sanierung und
Denkmalschutz seien nicht unverein-
bar. Probleme gibt es dennoch.
So bemerkte die Expertengruppe Städ-
tebaulicher Denkmalschutz 2008 dazu:
„Vielmehr ist zu konstatieren, dass
sich die Schere zwischen der Erfüllung
energetischer Zielvorgaben und dem
Anspruch zur Bewahrung des baukul-
turellen Erbes weiter auseinander be-
wegt.“
[Bräuer/Haspel: Resümee der
Expertengruppe Städtebaulicher Denk-
malschutz, Bundestransferstelle Städte-
baulicher Denkmalschutz, 2008].
Die Notwendigkeit energetischer Sa-
nierungen steht außer Frage; eine
ganzheitliche Betrachtung ist jedoch
dringend nötig.
Konflikte gibt es zwischen den Anfor-
derungen der Bewohner bzw. Nutzer
an zeitgemäße Nutzungsmöglichkei-
ten, wozu Funktionalität, Komfort und
Behaglichkeit im Winter und Sommer
gehören. Immer mehr in den Vor-
dergrund rückt der Wunsch, so zu
sanieren, dass der Energieverbrauch
und die -kosten sinken und dabei die
Investitionen möglichst gering und
die Aussichten auf Zuschüsse mög-
lichst hoch sind. Die Wünsche nach
Erhalt des baukulturellen Erbes, sei
es materiell oder immateriell, ste-
hen dazu doch meist im Gegensatz.
Betrachtet man die stadteigenen
Denkmäler in Nürnberg, wie vor allem
Schulen, Ämtergebäude u.ä., fallen
immer wieder fehlende Funktionalität
und Behaglichkeit auf.
Hier aufgeführte Beispiele sind die
Berufsschule B1 (Baujahr 1957, Einzel-
denkmal) und das Sigena-Gymnasium.
Die südorientierten Unterrichtsräu-
me der Berufsschule B1 wurden ohne
Sonnenschutzeinrichtungen gebaut.
Lediglich Vorhänge waren innen vor-
handen. In Kombination mit Einschei-
benverglasungen und den nicht mehr
richtig schließenden Stahlfensterrah-
men sorgt dies für erhebliche Unbe-
haglichkeiten im Sommer und Winter.
Woran scheiden sich also die
Geister? An der Angemessenheit,
an der Verhältnismäßigkeit der
Maßnahmen?
Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 50