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Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 75

DIE EX-PRESS

Berufsinformation des DSV e.V. |

Wissenswertes

nicht Einwegkleidung) zu waschen, bzw. durch

einen Dienstleister waschen zu lassen.

Hat die Leiche bereits länger gelegen und ist

bei warmer Witterung verstorben, findet man zu-

nächst Fliegen in großer Zahl. Andere Schädlinge

(z.B. Speckkäfer) stellen sich erst deutlich spä-

ter ein, oder werden gefunden, wenn Sie bereits

vor Ableben der Person in der Wohnung waren.

In solch einem Fall lohnt es sich mit einer In-

sektizidbehandlung zu beginnen. Während der

Einwirkzeit muss sichergestellt sein, dass die

Wohnung in diesem Zeitraum von niemand an-

derem mehr betreten wird.

Im Anschluss kann man mit der Desinfektion

beginnen. Generell ist bei ausgetretenem Blut

immer davon ausgehen, dass dieses infektiös ist.

Die meisten Erreger halten sich in getrocknetem

Blut nicht sehr lange, es gibt aber durchaus ei-

nige Viren und Bakterien, die über mehrere Tage,

auch in getrocknetem Blut, noch ansteckend sein

können. Das Marburg-Virus schafft es beispiels-

weise auf 4–5 Tage, und auch Hepatitis-Viren

halten sich einen längeren Zeitraum. Für diese

Arbeiten sind die Technischen Regeln für Bio-

logische Arbeitsstoffe zu beachten (TRBA 400).

Die BAuA bietet Handlungsanleitungen zur gu-

ten Arbeitspraxis beim Umgang mit Biostoffen,

verweist aber schnell auf die Allgemeinangaben

in der Biostoffverordnung. Als Arbeitgeber muss

man zusätzlich über Nadel- und Schnittverlet-

zungen bei der Tatortreinigung nachdenken.

Einige Firmen setzen Formaldehyd als Des-

infektionsmittel ein und nebeln damit die kom-

plette Wohnung ein. Dazu braucht es allerdings

nicht nur einen Desinfektorenschein oder eine

spezielle Sachkunde nach TRGS 522 (für Formal-

dehyd), auch ist der Einsatz nur in Ausnahmefäl-

len notwendig. Die meisten Erreger lassen sich

mit weniger gefährlichen Desinfektionsmitteln

wie PX-Ornikill oder Kohrsolin abtöten. Lediglich

bei einer Tuberkulose- oder MRSA-Erkrankungen

lohnt sich der Griff zu Formaldehyd. In diesem

Fall wird das zuständige Amt jedoch eine Desin-

fektion anordnen und den Schädlingsbekämpfer

vorab davon in Kenntnis setzen. Die TRGS 522

Raumdesinfektion ist aber vielen Auflagen un-

terworfen, damit andere Personen nicht gefähr-

det werden. Neben der personellen Ausbildung

mit der o.g. Sachkunde, ist auch viel technisches

Gerät erforderlich wie etwa ein Verdampfer zum

Ausbringen und zum Neutralisieren des Formalins.

Da die Desinfektion i.d.R. nur für Stellen

gedacht ist, an denen Körperflüssigkeiten aus-

gelaufen sind, reicht es das Desinfektionsmit-

tel in flüssiger Form, mittels Spritz-, Schaum-

oder Wischverfahren auszubringen. Hat jemand

sehr viel Blut verloren, sollte dieses unter Ver-

wendung von Desinfektionsmittel weggewischt

werden. Dies funktioniert jedoch nur auf glatten

Oberflächen. Auf rauen Oberflächen oder Texti-

lien hilft meist nur die endgültige Entsorgung.

Leichenflüssigkeit oder Blut, das in Matratzen

oder gar den Boden eingesickert ist, lässt sich

im Regelfall nicht entfernen. Eine Entfernung

der kontaminierten Wand- und Bodenbeläge bis

hin zum Entkernen der Wohneinheit ist mitun-

ter die sinnvollste Option. Nicht nur unter Ge-

sundheitsaspekten, sondern auch um den Geruch

loszuwerden. Größere Mengen Blut werden am

einfachsten mit einem Industriesauger für Flüs-

sigkeiten aufgesaugt.

Eine Reinigung der Wohnung ist flächen-

deckend vorzunehmen. In vielen Fällen findet

eine generelle Grundsanierung der Wohnung

statt oder ein zusätzliches Reinigungsgewerk

ergänzt die Arbeiten des Schädlingsbekämpfers.

Den genauen Umfang der Reinigung spricht man

im Vorfeld mit dem Auftraggeber ab. Zumindest

nach bereits verdorbenen Lebensmitteln, die ein

Herd für mögliche Schädlinge darstellen, sollte

Ausschau gehalten werden. Wünscht der Auf-

traggeber eine Reinigung der Wohnung durch

den Schädlingsbekämpfer reichen herkömmliche

Reinigungsmittel vollkommen aus.

Ein größeres Augenmerk verdient die Til-

gung des Verwesungsgeruches. Um diesen so-

weit wie möglich aus der Wohnung zu entfer-

nen, setzt man am besten Geruchsabsorber ein.

Diese kann man entweder im flüssigen Zustand

gezielt ausbringen oder als Beutelform in der

Wohnung aufhängen. Eine weitere Möglichkeit

ist der Verbleib eines Ozon-Gerätes im Objekt,

um einen Effekt über einen längeren Zeitraum

zu erzielen. Da der eigentliche Geruch jedoch

erst nach Entsorgung der kontaminierten Stel-

len, wie Matratze, Kleidung und Bodenbeläge

verschwindet, ist grundsätzlich jede geruchsü-

berdeckende Maßnahme nicht als nachhaltig zu

betrachten. Stoffe wie Vorhänge oder Tapeten

nehmen den Leichengeruch besonders stark auf

und sollte daher entsorgt werden. Spätestens im

Winter, wenn die Heizung in Betrieb genommen

wird, kann der Geruch sehr schnell wieder her-

vorkommen. Um mögliche Appartment-Nachbarn

im Mehrfamilienhaus für eine gewisse Zeit vor

dem Verwesungsgeruch zu verschonen kann man

Maskomal anwenden. Bei der Anwendung sollte

unbedingt niedrig dosiert werden, da der Ge-

ruch mitunter sehr penetrant erscheinen kann.

Ein bis zwei unverdünnte Tropfen sollten in so

einem Fall reichen.

Der gesammelte Müll der Wohnung ist nach

kommunalen Auflagen zu entsorgen. Das gilt ins-

besondere für Gegenstände, die mit Körperflüssig­

keiten des Verstorbenen in Kontakt gekommen

sind. In seltenen und extremen Fällen, bei denen

noch flüssiges Fett oder auch Blut aufgesaugt

werden musste, ist die gesonderte Entsorgung zu

betrachten. Infektiöses Blut muss über Müllver-

brennungsanlagen entsorgt werden. Nicht jede

Anlage nimmt diese Art von „Müll“ jedoch an.

Daher sollte sich im Vorfeld informiert werden,

ob eine Müllverbrennung Müll nach AS 18 01 03

(infektiöser Müll) annimmt. Da viele Städte keine

Müllverbrennung oder gesonderte Sammelstelle

anbieten, können von der Stadt Ausnahmen zur

Entsorgung erteilt werden. Für Kleinmengen wer-

de diese in aller Regel auch erteilt. Am besten

informiert man sich bei der Stadtverwaltung wie

die Regelung für die Kommune lautet.

Daniel Altmann

Mitunter sind Fliegen die ersten Hinweise, dass in einem Mehrfamilienhaus etwas passiert ist.