Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 77
duell und recht schwer in Relation zu bringen.
Im genannten Beispiel „Taubenkot im Dach-
stuhl“ würde sich die maximal zumutbare Trage-
dauer allein aufgrund der hohen Temperatur ver-
ringern. Wer möchte, kann aber auch die Atemzü-
ge pro Minute zählen und somit den ungefähren
Wert ermitteln. Ein Mensch atmet pro Atemzug
durchschnittlich 0,5 l Luft ein. Mit diesem Wis-
sen ließe sich der Wert im Grunde während der
Tätigkeit ermitteln. Wer es aber genau wissen
möchte, müsste für spezielle Fälle einen Arbeits-
mediziner hinzuziehen, der bei einer tätigkeits-
bezogenen Gefährdungsbeurteilung beiwohnt.
Dies wird aber kaum für jede Tätigkeit notwen-
dig, noch umsetzbar sein. Daher sollte neben
der allgemeinen Vorschrift auch das persönliche
Empfinden, sowie die Ergebnisse aus der Vorsor-
geuntersuchung berücksichtigt werden. Abhilfe
in technischer Hinsicht kann beispielsweise auch
das Cool Flow Ventil o.ä. Geräte bieten. Dieses
sorgt für einen geringeren Atemwiderstand, so-
wie einen geringeren Hitzestau. Theoretisch lie-
ße sich auch ein Isoliergerät mitführen, welches
ein Vorrat an Atemgas beinhaltet. Dieses sollte
im Alltag eines Schädlingsbekämpfers, abge-
sehen bei Begasungen, allerdings nicht nötig
sein. Filtergeräte sind aller Regel ausreichend
und bieten bei richtiger Anwendung ausreichend
Schutz im Alltag.
Abgesehen von der Tragezeit ist hier die
Kenntnis welcher Filter überhaupt eingesetzt
werden muss überaus wichtig. Generell gibt es
zwei Arten von Filtern, die in der Schädlingsbe-
kämpfung eingesetzt werden: Gas- und Partikel-
filter. Oft werden sie auch kombiniert.
Gasfilter sind farblich gekennzeichnet, um
aufzuzeigen welche Gase gefiltert werden. Diese
dürfen in engen Räumen nur bedingt eingesetzt
werden, unter anderem in Kanälen oder Bunkern.
Auf jeden Fall ist bei diesen Arbeitseinsätzen
ein Messgerät für Sauerstoff mitzuführen (ver-
gl. DGUV 213-001). Partikelfilter sind weiß ge-
kennzeichnet und sollten bei Arbeiten mit hoher
Staub-, Rauch- oder Nebelentwicklung, sowie
Mikroorganismen eingesetzt werden. Wer also
eine Wohnung von Schimmel befreit oder mod-
rige Balken aus einem Fachwerkhaus entfernt,
sollte zu einem Partikelfilter greifen.
In vielen Fällen besteht gleichzeitig die Ex-
position zu gefährlichen Gasen und schädlichen
Partikeln. Wer im Vorratsschutz ein Insektizid ver-
wendet, muss sich vor dem Aerosol schützen als
auch vor den vorhandenen Stäuben. Der Papier-
anteil im Kombifilter erhöht die Lebensdauer der
Aktivkohle, auch wenn die Stäube aus dieser Um-
gebung primär nicht gesundheitsschädlich sind.
Je nach Belastung müssen zudem verschiedene
Filterstärke eingesetzt werden. Alle Filtertypen
sind daher in Filterklassen, je nach Belastung,
von Stufe 1–3 eingeteilt. Etwas irreführend ist
dabei der Unterschied bei Gas- und Partikelfil-
terklassen. So bieten höherklassige Gasfilter,
im Gegensatz zu Partikelfiltern, keinen besse-
ren Schutz im eigentlichen Sinn. Diese haben
lediglich eine höhere Kapazität und können bei
gleicher Konzentration an Schadstoffen somit
länger getragen werden. Manche Filter erlau-
ben nur Einsätze von 15 Minuten und sollten
deshalb nur für kurzfristige Einsätze, wie beim
Ausbringen von Wespenspray genutzt werden.
Beachtet werden muss zudem die Wieder-
verwendbarkeit der Filter. Das ist bei Partikelfil-
tern recht gut an der Kennzeichnung „R“, bzw.
„NR“ auszumachen: Eine Benutzung, die über
eine Arbeitsschicht hinausgeht ist nur bei „R“-
gekennzeichneten Filtern möglich. „NR“-Filter
müssen nach einer Schicht entsorgt werden. Bei
Gasfiltern gibt es leider keine einheitliche Ge-
brauchsdauer, da dies sehr stark von den äußeren
Bedingungen abhängt. Von einer Wiederbenut-
zung wird daher abgeraten. Sollte dennoch eine
erneute Benutzung vorgesehen sein, sollten die
Filter gasdicht verpackt werden und nur gegen
dasselbe, bereits eingesetzte Gas verwendet wer-
den. Geöffnete Filter altern und sind empfind-
lich gegenüber Feuchtigkeit (auch Kondensat).
Als Anhaltspunkt für den richtigen Filterein-
satz gibt es Tabellen, die aufweisen bei welchem
Schadstoff, welcher Filter empfohlen wird. Beim
Einsatz von Pyrethrum sollte beispielsweise ein
Kombinationsfilter in der Klasse A-P2 ausreichen.
Wer hingegen mit Fomaldehyd hantiert braucht
einen Kombinationsfilter der Klasse B-P3. Im
Zweifelsfall empfiehlt es sich eine höhere Filter-
klasse zu wählen. Nachteilig ist hierbei jedoch
der höhere Atemwiderstand, den eine höhere
Filterklasse üblicherweise mit sich bringt. Wer
sich nicht sicher ist, welche Gase am Arbeitsort
in der Luft vorkommen, oder wie hoch die Ver-
unreinigung durch Partikel in der Luft ist, kann
wie beim Sauerstoffgehalt auf entsprechende
Messgeräte zurückgreifen. Allerdings sind die
Geräte sehr teuer (ab 600 Euro aufwärts) oder
lediglich auf Einzelgase spezialisiert.
Nicht vergessen darf man, dass alle Filter
auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum besitzen und
nach dessen Ablauf nicht mehr eingesetzt wer-
den sollten. Allerdings ist dieses mit gewöhnlich
fünf Jahren bei Gasfiltern, sowie zehn Jahren
bei Partikelfiltern relativ hoch. Nach Ablauf oder
Einsatz müssen die Filter nach Herstelleranga-
ben mitunter als Sondermüll entsorgt werden.
Die Angaben stehen in der Gebrauchsanweisung
oder können beim Lieferanten erfragt werden.
Der beste Filter hilft jedoch nichts, wenn die
Maske nicht richtig sitzt und somit undicht ist.
Daher gehört die Maske auch zur persönlichen
Schutzausrüstung und wird nicht verliehen oder
von anderen Personen genutzt. Ausgenommen
ist, wenn die Masken zwischen Nutzungen zer-
legt, gereinigt und desinfiziert werden.. Wer
beispielsweise Brillenträger ist, für den sind
Vollmasken in aller Regel ungeeignet. Die Bü-
gel der Brille verhindern eine komplette Abdich-
tung und schützen den Träger der Maske somit
nicht ausreichend. Da Kontaktlinsen evtl. nicht
getragen werden können, gibt es als Alternati-
ve spezielle Maskenbrillen. Diese wird unter der
Vollmaske justiert. Wie alle Schutzausrüstungen
muss diese vom Arbeitgeber bereitgestellt wer-
den. Dabei handelt es sich jedoch nur um ein
Gestell, die Brillengläser in entsprechender Di-
optrien müssen beim Optiker angefertigt wer-
den. Damit bleibt neben dem optimalen Schutz
auch der Durchblick gewährleistet.
Aber auch die besten Masken haben nur eine
begrenzte Lebensdauer und müssen regelmäßig
gewartet und gepflegt werden. Werden in Betrie-
ben die Masken selber gereinigt und desinfiziert,
muss dies durch eine befähigte Person erfolgen,
die den einwandfreien Zustand der Atemschutz-
geräte beurteilen kann. Dies kann eine Person
DIE EX-PRESS
Berufsinformation des DSV e.V. |
Wissenswertes
Tabelle 1: Tragedauerbegrenzung für Filtergeräte
Schutzausrüstung
Tragedauer
(min)
Erholungs-
dauer (min)
Einsätze pro
Arbeitsschicht
Arbeitsschich-
ten pro Woche
Filtergeräte ohne Gebläseunterstützung
Vollmaske
105
30
3
5
Halb-/Viertelmaske
120
30
3
5
Filtrierende Halbmaske ohne
Ausatemventil
75
30
3
4 (2-1-2)
Filtrierende Halbmaske
mit Ausatemventil
120
30
3
5
Filtergeräte mit Gebläseunterstützung
Vollmaske
150
30
3
5
Haube oder Helm
keine Trage-
zeitbegrenzung
keine Trage-
zeitbegrenzung
keine Trage-
zeitbegrenzung
keine Trage-
zeitbegrenzung
Filtergebläsegerät mit At-
emsschutzanzug und einge-
schränkter Ventilation
60
30
3
5
Tabelle 2: Anpassungfaktoren der Tagedauer durch Arbeitsschwere
Arbeitsschwere Kategorie Atemminutenvolumen Anpassungsfaktor
A1
≤ 20l Luft pro Minute
1,5
A2
> 20-40 l Luft pro Minute 1
A3
> 40-60 l Luft pro Minute 0,7
A4
> 60l l Luft pro Minute
Sonderplanung im Einzelfall
Tragzeitenbegrenzung beim Tragen von Atemschutz