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sensiblen Innenbereich bekämpfend gegen Haus-

bockbefall einsetzen zu können.

Der Erfolg dieser Produktgruppe war ver-

mutlich weniger ihrer Wirksamkeit geschuldet,

sondern vielmehr der Tatsache, dass Bor bis vor

wenigen Jahren ein nicht-kennzeichnungspflichti-

ges Biozid war. Borprodukte konnten somit ohne

Sachkundenachweis nach Gefahrstoffverordnung

von jedermann verarbeitet werden. Diese Sicht-

weise wird gestützt durch die Tatsache, dass die

Bewertung aller Bor-Verbindungen im Rahmen

der Biozid-Produkte-Verordnung eine allgemein

nicht ausreichende Wirksamkeit gegenüber äl-

teren Insektenlarven ergab. Holzschutzmittel

mit Bor als einzigem Wirkstoff wurden für die

Bekämpfung eines Insektenbefalls als ungeeig-

net bewertet.

[5]

Zusammenfassung

Das DIBt stellt beim Hausbockkäfer die lang-

sam wirkenden Präparate über die Verlängerung

der Prüfzeit auf ein Jahr mit den verzögert wir-

kenden gleich und überlässt die Typisierung ein-

fach dem Antragsteller. Beim Gemeinen Nagekä-

fer wird langsam wirkenden Präparaten durch die

Verdreifachung der Prüfzeit ein ganz erheblicher

Vorteil eingeräumt. Diese Manipulation der Prüf-

zeiten hebelt geltende Prüf- und Bewertungs-

normen aus und konterkariert vollständig den

Sinn der Bekämpfungsmittel-Typisierung. Sie

schafft Wettbewerbsverzerrungen auf dem deut-

schen Markt und verhindert Qualitätsvergleiche

mit deutschen, nach RAL-GZ 830 bewerteten

Bekämpfungsmitteln. Durch die Benachteiligung

von korrekt nach DIN EN 14128 bewerteten Pro-

dukte aus dem europäischen Ausland wird der

freie Warenverkehr für Bauprodukte in Europa

durch nicht-normkonforme Anforderungen be-

hindert. Darüber hinaus enthalten die Prüfgrund-

sätze eine äußerst unübliche Gleichstellung der

Schadorganismen, die zum Versagen der bewer-

teten Produkte gegenüber dem Gemeinen Nage-

käfer und/oder dem Gescheckten Nagekäfer füh-

ren kann. Es ist daher ausgesprochen fraglich,

ob eine direkte Umsetzung der Prüfgrundsätze

zu praxistauglichen Produkten führen würde. Da

das DIBt die Bewertung der Wirksamkeit aber

von erfahrenen und hochkompetenten Gutach-

tern durchführen lässt, kann davon ausgegangen

werden, dass durch diese Maßnahme ein „Selbst-

heilungsprozess“ im Zulassungsverfahren statt-

findet und meist Schlimmeres verhindert wird.

Beim RAL-GZ 830 ist die insektenspezifische

Auslobung der Wirksamkeit sowie die Übernah-

me der Wirksamkeits-Anforderungen aus der

DIN EN 14128 vorbildlich. Es werden lediglich

die Produkttypen „schnell“ und „langsam“ wir-

kend zu „schnell“ wirksam zusammen gefasst,

alle anderen Typisierungen sind konform mit

der DIN EN 14128 bzw. der DIN EN 1390. Die

Gütegemeinschaft Holzschutzmittel E.V. ist ein

Industrieverband, dem die Konformität mit eu-

ropäischen Normen ein ernsthaftes – und auch

wirtschaftliches – Anliegen ist. Es kann daher

davon ausgegangen werden, dass die o. g. Zu-

sammenfassung von Produkttypen zur Zeit durch

die Bewertungspraxis des DIBt erzwungen wird.

Würde der RAL-GZ 830 normkonform bewerten,

dann wäre der RAL-Produkt-Typ „langsam wir-

kend“ (Hausbock: 24 Wochen/Gemeiner Nagekä-

fer: 16Wochen) nach außen hin mit dem DIBt-

Produkt-Typ „langsam wirkend“ (Hausbock: 52

Wochen/Gemeiner Nagekäfer: 52 Wochen) gleich-

gestellt. Zur Abgrenzung gegen diesen markt-

regulierenden Eingriff des DIBt ist die modifi-

zierte Bewertung des RAL-GZ 830 – zur Kon-

fliktvermeidung – solange sinnvoll, bis sich das

DIBt aus der Bewertung von Holzschutzmittel

zurückgezogen hat.

Beide in Deutschland etablierten Bewer-

tungsverfahren für bekämpfend wirksame Holz-

schutzmittel (RAL GZ-830 und DIBt) sind nicht

konform mit den europäischen Anforderungen.

Die Anforderungen an die jeweiligen Produkt-

Typen sind bei RAL GZ-830 andere als die An-

forderungen beim DIBt, und beide entsprechen

nicht den Anforderungen gemäß DIN EN 14128.

Damit weisen in Deutschland – bei identischer

Produkt-Typisierung – die langsam und verzögert

wirksamen Bekämpfungsmittel unterschiedliche

und nicht miteinander vergleichbare Produktei-

genschaften auf und beide sind wiederum nicht

mit Produkten aus dem europäischen Ausland ver-

gleichbar. Durch diese uneinheitlichen Typisie-

rungskriterien fehlt eine vollständige Grundlage

für eine korrekte und differenzierte Anpassung

der Mittelauswahl an die vor Ort festgestellte

Befallssituation sowie an die Resttragfähigkeit

der befallenen Konstruktion. In noch höherem

Maße betroffen ist die Maßnahmenplanung und

Güterabwägung durch Planer und Sachverständi-

ge. Diesen Entscheidern fehlen eindeutige und

vergleichbare Sachinformationen zur korrekten

Einbeziehung des gesundheitlichen Verbraucher­

schutzes sowie von umweltbezogenen und Ar-

beitssicherheits-Aspekten. Die für eine Planungs­

sicherheit benötigten Detail-Informationen sind

am ehesten aus der Bewertung der Gütege-

meinschaft Holzschutzmittel e. V. zu ersehen.

Voll umfänglich werden sie aber wahrscheinlich

erst nach dem Rückzug des DIBt aus der Pro-

duktbewertung und der Zulassung der Bekämp-

fungsmittel im Rahmen der Biozid-Produkte-

Verordnung zur Verfügung stehen. Derzeit sind

sie in der Regel nur durch eine gezielte Anfrage

unter Bezugnahme auf die DIN EN 14128 bei

den Herstellern erhältlich.

Dr. Michael Pallaske

Kurt Obermeier GmbH & Co. KG

Forschung und Entwicklung Bekämpfungsmittel,

Bad Berleburg

Literatur

[1] DIN EN 14128: Anforderungen an Holzschutzmittel

zur Bekämpfung von Holzzerstörenden Organismen

wie sie durch biologische Prüfungen ermittelt wer-

den.

[2] Pallaske, M. (1995): Selektive Insektizide gegen

definierte Entwicklungsstadien – Prüfmethodische

Problemkinder beim Einsatz in Holzschutzmitteln.

Holzzentralblatt 123, p2022

[3] Pallaske, M. (1997): Insect growth regulators: modes

of action and mode of action-dependent peculiari-

ties in the evaluation of the efficacy for their use

in wood preservation. IRG/WP 97-30155

[4] RAL-GZ 830 (2007): Prüf- und Gütebestimmungen

der Holzschutzmittel-Gütesicherung RAL-GZ 830.

Gütegemeinschaft Holzschutzmittel E.V.

[5] European Commission (2006): Boric Acid, Document

I, Draft CA-report and Proposed Decision of The Ne-

therlands in the context of the Possible inclusion of

boric acid in Annex I of Council Directive 98/8/EC

[6] Peylo, A. (2013): Bor – ein Nachruf? Schützen und

Erhalten, pp20

[7] DIBt (2005): Zulassungsgrundsätze für Holzschutz-

mittel, Anforderungen an die Prüfungen der biolo-

gischen Wirksamkeit von Holzschutzmitteln für die

Erteilung einen bauaufsichtlichen Zulassung durch

das Deutsche Institut für Bautechnik.

[8] Baker, J.M.: Berry, R.W. (1980):Synthetic pyrethro-

id insecticides as replacements for chlorinated hy-

drocarbons for the control of wood-boring insects.

Holz als Roh- und Werkstoff 38, pp112

Fachbereiche

Sachverständige

Allen

Sachverständigen

und Mitgliedern

des DHBV und Ihren

Familien sowie den

Lesern von

Schützen & Erhalten

wünschen wir ein

frohes Weihnachtsfest,

erholsame Feiertage

und ein von Gesund-

heit, Erfolg und

Zufriedenheit

geprägtes

Jahr 2015.

Georg Brückner und

Michael Diehl

Schützen & Erhalten · Dezember 2014 · Seite 25

Foto: Viktor Gladkov · 123rf.com