Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 6
Insektenschäden an Holzbauteilen – Vorunter
suchung als Grundlage der Sanierung
In der mittlerweile fast vor vier Jahren
erschienen DIN68800, T. 4 sind umfang-
reiche Hinweise zur Voruntersuchung
an durch Organismen geschädigter Kon-
struktionshölzer beschrieben. Handelt
es sich um Insektenschäden, sind, mit
Blick auf die Vitalität, umfangreichere
Voruntersuchungen durchzuführen als
vergleichsweise beim Pilzbefall (Aus-
nahme Denkmalpflege). Bereits die unter
Punkt 3.8 gegebene Begriffsbestimmung
„Lebendbefall“ bezieht sich ausschließlich
auf Insekten – nicht auf Pilze. Es wird
deutlich zwischen Befall (noch lebende
Insektenlarven im Holz) und Altschaden
(durch Insektenlarven geschädigtes Holz
ohne lebende Larven) unterschieden.
Eine weitere Differenzierung der beiden Schad-
organismen findet man bezogen auf die Wer-
tigkeit der Bauhölzer. Bei einem Pilzbefall wird
nicht unterschieden, ob es sich um tragende oder
nicht tragende Hölzer handelt. Demgegenüber
findet man bei der Bewertung einer Insekten-
schädigung gleichwohl feine Differenzierungen
zwischen tragender und nichttragender Funkti-
on. Wird nämlich ein Lebendbefall an tragenden
Holzbauteilen festgestellt, so sind entsprechend
dem Punkt 4.2 der Holzschutznorm geeignete
Maßnahmen zu ergreifen. Handelt es sich um
einen Lebendbefall an nicht tragenden Bautei-
len (z. B. Deckenschalung, Paneelverkleidung),
so sind Bekämpfungsmaßnahmen im Einzelnen
zu prüfen. Insbesondere sind ein Übergreifen der
Insekten und damit das Gefährdungspotential
gegenüber tragenden Bauteilen zu berücksichti-
gen. Eine generelle Bekämpfungsnotwendigkeit
von Insekten an nicht tragenden Holzbauteilen
fordert die Norm nicht. Es ist eine objektspezi-
fische Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung
einer Nutzen/Risiko-Abwägung notwendig.
Eine logische Fortführung dieser differen-
zierten Sichtweise findet man in einem Unter-
punkt des Insektenbekämpfungskapitels der
Norm. Im Punkt 9.2.2 wird, je nach Insektenart,
bei einem lokalen Befall eine Bekämpfung und
im übrigen Bereich ein Monitoring oder auch
kein Monitoring empfohlen. Dazu muss der Be-
reich über eine Populationsperiode (mindestens
6 Jahre) zugänglich sein.
Um eine richtige Entscheidung zu treffen,
müssen zahlreiche Faktoren im Bauwerk berück-
sichtigt werden. Dies ist unter anderem Holzart,
Holzalter, Feuchtebelastung, Klimaverhältnis,
Zugänglichkeit, Tragfähigkeitsreserve, Bauteil-
wertigkeit, Behandlungsmöglichkeit, Nutzung,
Schadensursache. Bereits im Gliederungspunkt
4.1 unter „Grundsätzliches“ findet man 4 An-
striche, die dies berücksichtigen.
Spätestens an dieser Stelle wird deutlich,
dass man zur Klärung dieser Sachverhalte Fach-
leute benötigt. Darauf weist auch die Norm im
Punkt 4.4 hin, dass zur sorgfältigen Diagnose
qualifizierte Sachverständige notwendig sind. Es
ist eben nicht für jeden sofort klar, wie man mit
den umliegenden Dachverbandshölzern verfährt,
wenn auf der Dielung das im Bild 1 dargestellte
Holzteil gefunden wird.
Auch im Vorfeld von Bekämpfungsmaß-
nahmen sind nochmals Überprüfungen hinsicht-
lich der Befallsintensität und des -ausmaßes
notwendig. An der Stelle gibt es eine deutliche
Änderung gegenüber der Vorgängernorm aus dem
Jahr 1992. Aktuell sind nämlich die Kanten im
Splintholzbereich nach eigenem Ermessen zu
überprüfen (Punkt 9.1.1 der Norm).
Fachbereiche
Holzschutz
4 Grundsätzliches
4.1
Bei der Planung sind die jeweiligen im
Objekt vorliegenden Bedingungen zu
berücksichtigen, wie
– Schadensart und -umfang;
– Bauweise und Bauzustand;
– Bauteilfeuchte;
– Befallsursache;
um hierauf die Bekämpfungsmaßnahmen
abzustimmen.
Bild 1: Lokaler Befall am Ast, eine Dachstuhlimprägnierung aufgrund dessen ist nicht notwendig.
9 Bekämpfungsmaßnahmen bei
Befall durch Holz zerstörende
Insekten (Regelsanierung)
9.1 Vorarbeiten
9.1.1
Wird Lebendbefall durch Trockenholzin-
sekten (z. B. Hausbockkäfer, Nagekäfer
oder Splintholzkäfer) festgestellt, so ist
anhand von Ausschlupflöchern dessen
Ausbreitung zu bestimmen.
Liegen Schäden durch Trockenholzin-
sekten vor, die zu einer Festigkeitsbe-
einträchtigung führen können, sind alle
Holzbauteile an den zugänglichen Kan-
ten im Splintholzbereich mit angemes-
sener Häufigkeit zu prüfen (z. B. durch
Anritzen, Anbeilen, Anbohren), so dass
Befallsintensität und -ausmaß hinläng-
lich festgestellt werden können. Holz-
werkstoffe sind nur auf Ausschlupflöcher
abzusuchen.
Darüber hinaus sind die Dielung und ge-
gebenenfalls Bekleidungen soweit auf-
zunehmen, dass an gefährdeten Stellen
die Deckenbalken oder Lagerhölzer un-
tersucht werden können. Liegt dort Be-
fall vor, so ist die Dielung weiter auf-
zunehmen. ln die Untersuchung sind
auch schwer zugängliche Bereiche (z. B.
Ausbauten, Abseiten, Dachüberstände)
einzubeziehen. Erforderlichenfalls sind
hierzu Öffnungen zu schaffen.