zu Querschnittsschwächungen, deren Brisanz
der Planer bzw. Zimmermann eigenständig be-
werten kann (Bild 6), so ist die Entscheidung
über Ersatzmaßnahmen leicht zu treffen. Ist
eine Bewertung aufgrund der Schadintensität
unter Berücksichtigung der Lasten nicht ganz
eindeutig, so muss ein Tragwerksplaner einge-
bunden werden.
Die noch immer vorliegende Diskrepanz zwi-
schen Notwendigkeit und Realisierung einer Vor-
untersuchung bzw. Bebeilung war Anlass, dieses
Thema noch einmal aufzugreifen. Bereits vor über
10 Jahren, nachzulesen in der S&E „Mensch und
Hausbock – zwei ebenbürtige Holzzerstörer? Vom
Sinn und Unsinn der Bebeilung“ aus Heft 1 von
2005
(http://www.schuetzenunderhalten.de/archiv/2003-2005/), wurde darüber berichtet.
Grundsätzlich hat sich an den Aussagen von da-
mals kaum etwas geändert. Lediglich die Norm
wurde aktualisiert und betrachtet die Formen
der Voruntersuchung aus einem deutlich sen-
sibleren Blickwinkel. Fach- und Sachkunde sind
mehr denn je gefragt.
Bilderquelle:
Bilder 1 bis 6 Ing.-Büro E. Flohr GmbH, Dessau.
Bild 4: Ohne Hilfsmittel können vom Hausbock
zerstörte Holzschichten abgenommen werden. Das
Splintholz ist komplett zerstört.
Bild 5: Eichensplintholz mit massiver Schädigung
durch den Gew. Nagekäfer, fällt fast von alleine ab.
Bild 6: Ein Sparren wird von 18×12 auf 6 cm Durch-
messer reduziert. Das entspricht einer Querschnitts-
schwächung um ca. 85%.
Es schreibt für Sie:
Dipl.-Ing.
Ekkehard Flohr
Fachbereichsleiter
Holzschutz
An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau
Telefon: (0340) 6611884
Telefax: (0340) 6611885
E-Mail:
flohr@dhbv.deFachbereiche
Holzschutz
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Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 8