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Notiert

Teilnehmerbericht Lehrgang Bauwerkstrocken­

legung/Wasserschadenbeseitigung

Am 7. und 8. Oktober fand im HBZ Münster

der vom DHBV organisierte Lehrgang für

Bauwerkstrockenlegung und Wasserscha-

denbeseitigung statt.

Unter der bewährten Leitung von Jochem Wein-

gartz wurden den Teilnehmern die physikalischen

Grundlagen und Zusammenhänge von Feuchte in

Gebäuden näher gebracht, ebenso gab es eine

Übersicht der gängigen Messtechniken und Vor-

gehensweisen zur Schadensaufnahme, -beurtei-

lung und -bearbeitung.

Nach der Vorstellung der verschiedenen

Trocknungsmethoden erhielten die Teilnehmer

eine Einführung in Aufbau und Funktionsweise

verschiedener Trocknungsgeräte, gefolgt von der

ausführlichen Darstellung einer Wasserschaden-

beseitigung von Angebot, Planung, Durchführung

bis hin zur Dokumentation und Abrechnung. Auch

Hinweise zur Kommunikation mit Versicherungen

wurden den Teilnehmern mitgegeben.

Abgerundet wurde der Lehrgang von einer

schriftlichen TÜV-Prüfung.

Insgesamt ein sehr informativer Lehrgang,

der deutlich mehr als die diesmal anwesenden 6

Teilnehmer verdient hat und besonders auch für

Baupraktiker, die nicht täglich mit Bautrocknung

zu tun haben, einen beträchtlichen Mehrwert für

die tägliche Arbeit bringt.

Jens Lienen

Ein informativer Lehrgang, der alle Seminarteilnehmer begeistert.

Pumpe für

Schleierinjektion

neuw., 1 Jahr Garantie (NP: 6.000 €)

Preis:

4.000 €

Jochen Nickel Bautenschutz

Mobil: (0172) 888 66 66

Gefährdungsbeurteilung für den

Holz- und Bautenschutz

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

und der Unfallverhütungsvorschrift

„Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vor-

schrift 1) sind alle Arbeitgeber – unabhän-

gig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine

Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

§ 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers

zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen

und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen

und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung.

§6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Ge-

fährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten

Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer

Überprüfung zu dokumentieren. Der Arbeitgeber

kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durch-

führen oder andere fachkundige Personen, z. B.

Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die

Verantwortung für die Durchführung der Gefähr-

dungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergeb-

nisse beim Arbeitgeber verbleibt.

Eine solche Gefährdungsbeurteilung liegt

nunmehr speziell für den Holz- und Bautenschutz

vor. Die Formblätter in digitaler Form als Micro-

soft Word Dokument können ab sofort entweder

als Gesamtpaket für den Holz- und Bautenschutz

oder auch separat für den Holzschutz oder Bau-

tenschutz von DHBV-Mitgliedsfirmen käuflich

erworben werden.

Paket 1:

Gesamtpaket Holz- und Bautenschutz

Inhalt:

Allgemeine Forderungen

Holzschutz

Zimmererarbeiten

Mauerwerksabdichtung

Betonsanierung

Beschichtungen

350,– € zzgl. MwSt.

Paket 2:

Holzschutz

Inhalt:

Allgemeine Forderungen

Holzschutz

Zimmererarbeiten

180,- € zzgl. MwSt.

Paket 3:

Bautenschutz

Inhalt:

Allgemeine Forderungen

Mauerwerksabdichtung

Betonsanierung

Beschichtungen

220,– € zzgl. MwSt

Bestellungen formlos per E-Mail an:

info@dhbv.de

Seminarleiter Jochem Weingartz erklärt den Teilneh-

mern die physikalischen Grundlagen und Zusammen-

hänge von Feuchte in Gebäuden.

Schützen & Erhalten · Dezember 2016 · Seite 39