

Notiert
Teilnehmerbericht Lehrgang Bauwerkstrocken
legung/Wasserschadenbeseitigung
Am 7. und 8. Oktober fand im HBZ Münster
der vom DHBV organisierte Lehrgang für
Bauwerkstrockenlegung und Wasserscha-
denbeseitigung statt.
Unter der bewährten Leitung von Jochem Wein-
gartz wurden den Teilnehmern die physikalischen
Grundlagen und Zusammenhänge von Feuchte in
Gebäuden näher gebracht, ebenso gab es eine
Übersicht der gängigen Messtechniken und Vor-
gehensweisen zur Schadensaufnahme, -beurtei-
lung und -bearbeitung.
Nach der Vorstellung der verschiedenen
Trocknungsmethoden erhielten die Teilnehmer
eine Einführung in Aufbau und Funktionsweise
verschiedener Trocknungsgeräte, gefolgt von der
ausführlichen Darstellung einer Wasserschaden-
beseitigung von Angebot, Planung, Durchführung
bis hin zur Dokumentation und Abrechnung. Auch
Hinweise zur Kommunikation mit Versicherungen
wurden den Teilnehmern mitgegeben.
Abgerundet wurde der Lehrgang von einer
schriftlichen TÜV-Prüfung.
Insgesamt ein sehr informativer Lehrgang,
der deutlich mehr als die diesmal anwesenden 6
Teilnehmer verdient hat und besonders auch für
Baupraktiker, die nicht täglich mit Bautrocknung
zu tun haben, einen beträchtlichen Mehrwert für
die tägliche Arbeit bringt.
Jens Lienen
Ein informativer Lehrgang, der alle Seminarteilnehmer begeistert.
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Schleierinjektion
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4.000 €
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Mobil: (0172) 888 66 66
Gefährdungsbeurteilung für den
Holz- und Bautenschutz
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
und der Unfallverhütungsvorschrift
„Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vor-
schrift 1) sind alle Arbeitgeber – unabhän-
gig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
§ 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers
zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen
und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen
und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung.
§6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Ge-
fährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten
Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer
Überprüfung zu dokumentieren. Der Arbeitgeber
kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durch-
führen oder andere fachkundige Personen, z. B.
Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die
Verantwortung für die Durchführung der Gefähr-
dungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergeb-
nisse beim Arbeitgeber verbleibt.
Eine solche Gefährdungsbeurteilung liegt
nunmehr speziell für den Holz- und Bautenschutz
vor. Die Formblätter in digitaler Form als Micro-
soft Word Dokument können ab sofort entweder
als Gesamtpaket für den Holz- und Bautenschutz
oder auch separat für den Holzschutz oder Bau-
tenschutz von DHBV-Mitgliedsfirmen käuflich
erworben werden.
Paket 1:
Gesamtpaket Holz- und Bautenschutz
Inhalt:
–
–
Allgemeine Forderungen
–
–
Holzschutz
–
–
Zimmererarbeiten
–
–
Mauerwerksabdichtung
–
–
Betonsanierung
–
–
Beschichtungen
350,– € zzgl. MwSt.
Paket 2:
Holzschutz
Inhalt:
–
–
Allgemeine Forderungen
–
–
Holzschutz
–
–
Zimmererarbeiten
180,- € zzgl. MwSt.
Paket 3:
Bautenschutz
Inhalt:
–
–
Allgemeine Forderungen
–
–
Mauerwerksabdichtung
–
–
Betonsanierung
–
–
Beschichtungen
220,– € zzgl. MwSt
Bestellungen formlos per E-Mail an:
info@dhbv.deSeminarleiter Jochem Weingartz erklärt den Teilneh-
mern die physikalischen Grundlagen und Zusammen-
hänge von Feuchte in Gebäuden.
Schützen & Erhalten · Dezember 2016 · Seite 39