Schützen & Erhalten · März 2003 · Seite 34
AUS DER PRAXIS
Die neue Richtlinie Dichtungsschlämme
Dichtungsschlämme – ein ewig
neuer Baustoff
Die Bauwerksabdichtung
mit Dichtungsschlämmen
ist unverändert zeitge-
mäß. Die im Januar 1999
veröffentlichte Richtlinie
für die Planung und Aus-
führung von Abdichtun-
gen erdberührter Bautei-
le mit flexiblen Dich-
tungsschlämmen belegt
dies. Damit wurde aber
auch deutlich, die Bau-
werksabdichtungen mit
zementgebundenen, star-
ren Dichtungsschlämmen
sind nur unzureichend
geregelt.
Im Mai 2002 wurde dieses Va-
kuum geschlossen. Es erschien
die lang erwartete neue
Richt-
linie für die Planung und Aus-
führung von Bauteilen mit
mineralischen Dichtungs-
schlämmen.
Unter mineralischen Dich-
tungsschlämmen sind im Gegen-
satz zu den flexiblen, die star-
ren Dichtungsschlämmen zu
verstehen. Sie bestehen im
wesentlichen aus Zement, Zu-
schlägen und besonderen Zu-
satzstoffen bzw. Zusatzmitteln.
Sie werden zur Verarbeitung mit
Wasser angemischt und binden
hydraulisch ab.
Die jetzt erschiene „Richt-
linie für die Planung und Aus-
führung von Abdichtungen von
Bauteilen mit mineralischen
Dichtungsschlämmen“ wurde
unter Beteiligung von Vertre-
tern der „Deutschen Bauchemie
e.V.“ sowie des „Deutschen Holz-
und Bautenschutzverbandes
e.V.“ in Fassung 2002 erarbei-
tet. Diese Richtlinie steht je-
dermann zur Anwendung frei.
Wer sie anwendet, hat für die
richtige Anwendung im konkre-
ten Fall Sorge zu tragen. Durch
das Anwenden dieser Richtlinie
entzieht sich niemand der Ver-
antwortung für eigenes Handeln.
Hinsichtlich der Anwendung
von starren, mineralischen Dich-
tungsschlämmen ersetzt die
vorliegende Richtlinie das ibh-
Merkblatt „Bauwerksabdichtun-
gen mit zementgebundenen,
starren und flexiblen Dichtungs-
schlämmen“, Juli 1993.
Die Richtlinie regelt Abdich-
tungen von erdberührten Bau-
teilen mit mineralischen Dich-
tungsschlämmen gegen
– Bodenfeuchte/nichtstauen-
des Sickerwasser
– Nichtdrückendes Wasser auf
Deckenflächen und in Nass-
räumen
– Aufstauendes Sickerwasser
und drückendes Wasser
Gleichfalls erfasst sind Abdich-
tungen gegen aufsteigende
Feuchtigkeit und gegen Spritz-
wasser im Sockelbereich sowie
Behälterinnenabdichtungen.
Die Richtlinie dient
– als Grundlage für die Pla-
nung von Abdichtungen mit
mineralischen Dichtungs-
schlämmen,
– der Festlegung von Grund-
anforderungen und Grenz-
werten,
– der Erhöhung der Verarbei-
tungssicherheit,
– als Grundlage zur Beurtei-
lung von ausgeführten Ab-
dichtungen mit minerali-
schen Dichtungsschlämmen
Zunächst werden in der
Richtlinie die genannten Last-
fälle definiert und beschrieben.
Schließlich werden die Anfor-
derungen an Dichtungsschläm-
men erläutert:
Bauprodukte, die dazu bei-
tragen, dass Bauwerke bzw.
Bauteile vor Feuchtigkeit ge-
schützt werden, sind gemäß
dem Bauproduktengesetz von
bauaufsichtlicher Relevanz.
Entsprechend fordert die in den
Landesbauordnungen verankerte
Bauregelliste A des Deutschen
Instituts für Bautechnik DIBt
für Bauwerksabdichtungen Ver-
wendbarkeitsmerkmale und/oder
Übereinstimmungsnachweise.
Für mineralische Dichtungs-
schlämmen erteilen die für
diesen Bereich von DIBt zuge-
lassenen Prüfanstalten Verwend-
barkeitsnachweise in Form von
„Allgemein bauaufsichtlichen
Prüfzeugnissen“.
Mineralische Dichtungs-
schlämmen, für die ein allge-
meines bauaufsichtliches Prüf-
zeugnis vorliegt, sind mit einem
Übereinstimmungszeichen (Ü-
Zeichen) gekennzeichnet. Die
Verwendung von mineralischen
Dichtungs-schlämmen ist somit
bauaufsichtlich geregelt.
In weiteren Abschnitten der
insgesamt 16-seitigen Richtli-
nie werden z.B. die Einsatzge-
biete der mineralischen Dich-
tungsschlämmen erläutert. Die
Lage der Abdichtung für die
unterschiedlichen Einsatzgebie-
te sind in 11 einfachen und
recht verständlichen Prinzipskiz-
zen dargestellt, und zwar:
– Außenabdichtung von Wän-
den bzw. nachtägliche Ab-
dichtung
– Behälterabdichtung gegen
von innen drückendes Was-
ser
– Spritzwasserschutz im Sok-
kelbereich
– Horizontalabdichtung in und
unter aufgehenden Wänden
– Zwischenabdichtung zwi-
schen Untergrund und ge-
planterauszuführender Ab-
dichtung
– Zwischenabdichtung bei po-
rengesättigten, durchfeuch-
tetenBauwerksteilen
– Abdichtung gegen zeitwei-
se von innen einwirkendes
Wasser während der Baupha-
se
– Innenabdichtung gegen von
außen einwirkende Feuch-
te undWasser auf Stahlbe-
tonflächen (z.B. bei Lücken-
bebauung)
– Nachträgliche Innenbebau-
ung gegen von außen ein-
wirkendesWasser (Boden-
platten und Wände)
Es folgen Abhandlungen über
den Untergrund, die Verarbei-
tung, Durchdringungen (Rohr-
durchführungen) und die
Ausbildung von Fugen. Die Be-
schreibung der Schutzmaßnah-
men und Schutzschichten run-
det die Richtlinie ab.
Damit zieht die Richtlinie
einen Schlussstrich unter die
Unsicherheit bei der Planung
und Ausführung von Abdichtun-
gen mit mineralischen Dich-
tungsschlämmen, die speziell
bei Planern weit verbreitet war.
Dichtungsschlämmen sind zwar
in die erste Liga aufgestiegen,
aber das Ziel heißt: Normung
DIN 18 195. Für den traditio-
nellen und versierten Bauten-
schützer – und nicht nur für die-
sen – ist die Richtlinie als
Planungs- und Ausführungs-
grundlage unverzichtbar. Einzel-
exemplare der neuen Richtlinie
„Dichtungsschlämme“ können
DHBV-Mitglieder für
€
3,00 und
Nichtmitglieder für
€
4,50 be-
ziehen beim
Deutscher Holz- und Bauten-
schutzverband e.V.
Postfach 40 02 20
50832 Köln
Telefon: (0 22 34) 4 84 55
Telefax (0 22 34) 4 93 14
e-mail:
Dieter Pietsch
öbuv Sachverständiger für das
Holz- und Bautenschutzgewerbe
Heisterweg 12
22869 Schenefeld
Telefon: (0 40) 8 30 67 68
Telefax: (0 40) 8 39 17 40
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