Schützen & Erhalten · März 2003 · Seite 27
Durchschnittliches Jahreseinkom-
men 2001 der Bauarbeiter unter
Berücksichtigung bauspezifischer
Leistungen (in Euro)
– neue Bundesländer –
1.
Bruttostundenverdienst
für den
Facharbeiter im Hoch- und Tiefbau
10,74
€
× 1.950 Stunden
=
20.943,00
2.
Lohnausgleich
bei einem Durch-
schnittslohn von 9,99
€
nach Lohn-
ausgleichs-Tabelle für die Lohnaus-
gleichsperiode 2001/2002
373,88
3.
Wintergeld
für 250 Stunden
(257,50
€
netto : 70 × 100 = brutto)
367,86
4.
Verpflegungszuschuss
(160 AT × 2,56 =
409,60
€
netto : 70 × 100 = brutto)
585,14
22.269,88
22.269,88
€
: 1.950 Stunden = 11,42
€
Durchschnittliches Jahreseinkom-
men 2002 der Bauarbeiter unter
Berücksichtigung bauspezifischer
Leistungen (in Euro)
– alte Bundesländer –
1.
Bruttostundenverdienst
für den
Facharbeiter im Hoch- und Tiefbau
14,98
€
× 1.950 Stunden
=
29.211,00
2.
Lohnausgleich
bei einem Durch-
schnittslohn von 13,66
€
nach Lohn-
ausgleichs-Tabelle für die Lohnaus-
gleichsperiode 2001/2002
511,95
3.
Wintergeld
für 250 Stunden
(257,50
€
netto : 70 × 100 = brutto)
367,86
4.
Verpflegungszuschuss
(160 AT × 4,09 =
654,40
€
netto : 70 × 100 = brutto)
934,67
31.025,67
31.025,67
€
: 1.950 Stunden = 15,91
€
Betriebswirtschaft
Tarifliche Arbeitszeit 2003
Mit der nebenstehenden
Tabelle erhalten Sie eine
Übersicht über das tarif-
liche Arbeitszeitvolumen
im Kalenderjahr 2003.
In Betrieben, in denen keine
betriebliche Arbeitszeitvertei-
lung nach §3 Nr. 1.4 BRTV (Ar-
beitszeitflexibilisierung) verein-
bart wird, gilt eine gespaltene
Wochenarbeitszeit (Winterar-
beitszeit 37,5 Stunden, Som-
merarbeitszeit 40 Stunden).
Das sich daraus ergebende
Arbeitszeitvolumen für die ein-
zelnen Kalendermonate des Jah-
res 2003 hat für die
betrieb-
liche Lohnabrechnung
folgende
Bedeutung:
In Betrieben
ohne
Arbeits-
zeitflexibilisierung ist die ta-
rifliche Arbeitszeit bei der Ab-
rechnung von Lohnansprüchen,
Kurzarbeitergeld, Winterausfall-
geld und Mehraufwands-Winter-
geld zugrunde zu legen.
In Betrieben
mit
Arbeits-
zeitflexibilisierung kann die
Übersicht der Lohnabrechnung
dann zugrunde gelegt werden,
wenn anstelle des tarifvertrag-
lich vorgesehenen Monatsloh-
nes (174 GTL im Sommer, 162
GTL im Winter) ein betrieblicher
Monatslohn auf der Basis der
tariflichen Arbeitszeit gewährt
wird (zu den Monatslohnvari-
anten vgl. Winterbau-Merkblatt
2002/2003, Teil B III. 1., Sei-
te 19).
BETRIEBSWIRTSCHAFT
TABELLE 3
Veränderung gesetzlicher
Faktoren
Alte Bundesl.
Neue Bundesl.
Alt
Neu
Alt
neu
Rentenversicherung
19,1% 19,5% 19,1% 19,5%
Krankenversicherung
1)
13,8% 14,2% 13,8% 14,20%
Beitragsfuß BGN je
100
€
Lohnsumme
2)
0,600
€
0,740
€
0,600
€
0,740
€
Insolvenzvorschuss je
100
€
Lohnsumme
2)
0,187
€
0,232
€
0,187
€
0,232
€
Rentenlastenausgleich
je 100
€
Lohnsumme
2)
0,95
€
0,88
€
0,95
€
0,88
€
Arbeitsmedizinischer-
und technischer Dienst
je 100
€
Lohnsumme
2)
0,107
€
0,153
€
0,107
€
0,153
€
Sozialkassenbeitrag
Urlaub
15,05% 15,8% 15,05% 15,8%
Sozialkassenbeitrag
Lohnausgleich
1,7% 1,6% 1,7% 1,6%
Sozialkassenbeitrag
Berufsbildung
2,2% 1,2% 2,2% 1,2%
Sozialkassenbeitrag ZVK 1,65% 2,00%
–
–
Erläuterungen:
1)
Aktuellen Mitteilungen verschiedener Krankenkassen ist zu entnehmen, dass die Beitragssätze erhöht wurden
oder eine Erhöhung ansteht.
2)
Die Angaben wurden der Mitteilung der Bau BG Hannover entnommen. Seit dem Jahr 2000 sind Betriebe
mit bis zu 20 Beschäftigten neben der Umlage für den Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) gesondert mit
einer Umlage für den Technischen Beratungsdienst (TBD) belastet. Der Beitrag je 100 Euro Lohnsumme
beträgt beim AMD 0,138 und beim TBD 0,015 Euro.