Schützen & Erhalten · März 2007 · Seite 21
Zu treffende Maßnahmen bei
Schutzstufe 1 (allgemeine Hygie-
nemaßnahmen) sind in den Tech-
nischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) 500 beschrieben.
Die zu treffenden Maßnahmen
für die Schutzstufen 2-4 sind im
Anhang III und IV der Biostoff-
verordnung aufgeführt!
Zu berücksichtigende flankie-
rende Regelwerke bei der Schim-
melpilzsanierung sind:
j
Technische Regeln für Biolo-
gische Arbeitsstoffe (TRBA)
TRBA 400
Handlungsanleitung zur Gefähr-
dungsbeurteilung bei Tätigkei-
ten mit biologischen Arbeits-
stoffen
TRBA 460
Einstufung von Pilzen in Risi-
kogruppen
TRBA 461
Einstufung von Bakterien in
Risikogruppen
TRBA 500
Allgemeine Hygienemaßnah-
men: Mindestanforderungen
j
Technische Regeln für Gefahr-
stoffe (TRGS)
TRGS 524
Sanierung und Arbeiten in kon-
taminierten Bereichen
TRGS 540
Sensibilisierende Stoffe
TRGS 907
Verzeichnis sensibilisierender
Stoffe
ren. Auch die mikrobielle Belastung
an den Dämmstoffplatten wurde
sichtbar.
Die bei der Errichtung des Ge-
bäudes verwendeten verzinkten
Rohrleitungen wiesen alle starke
Korrosion auf. Auch vorhandene
Stahlstützen waren bereits im un-
teren Bereich erheblich korrodiert
und wiesen auf eine lange anhal-
tende Feuchtigkeitsbelastung hin.
Da die Sanierungsmaßnahmen
erst einige Monate nach den letz-
ten Untersuchungen am Objekt
begonnen wurden, wurde sichtbar,
wie sich das Schadensausmaß ver-
größert hatte.
Bedingt durch den Zeitraum
zwischen Abschluss der Untersu-
DIE FACHBREICHE
Arbeitskreis Schimmelschadenbeseitigung
Bei der Vielzahl von Regelwerken
und den Verweisen auf flankierende
Verordnungen ist es unbedingt
notwendig, dass Sanierungsunter-
nehmen durch Lehrgänge an die-
ses Thema herangeführt werden.
Auch für die Planer sollte es ein
Muss sein, den Nachweis der Sach-
kunde zur fachgerechten Schimmel-
schadensanierung in der Ausschrei-
bung einzufordern. Lehrgänge zum
Erwerb der Sachkunde werden u.a.
an den Berufsbildungszentren der
Handwerkskammern in NRW ange-
boten
).
Unter Berücksichtigung der
Ausführung des Umweltbundesam-
tes, des Landesgesundheitsamtes,
der Biostoffverordnung sowie den
Sichtbarer mikrobieller Befall auf der Rückseite einer ausgebauten
Dämmplatte des Fußbodenaufbaus im Bereich einer Toilettenanlage.
TRBA- und TRGS-Richtlinien, wur-
den für das Sanierungspersonal u.a.
folgende Schutzmaßnahmen vor-
geschrieben:
j
Atemschutz mit Vollmaske und
Gebläseunterstützung mit P3-
Filter,
j
Einweg-Schutzanzug mit Kapu-
ze, Kategorie 3, Typ 5 und 6.
Um eine Kontamination der be-
nachbarten Räume zu vermei-
den, wurde der gesamte Bereich
durch eine technische Luftab-
saugung im Unterdruck gehal-
ten.
Bei dem Rückbau des Fußboden-
aufbaus zeigte sich, dass nach wie
vor größere Mengen an Wasser in
der Dämmschicht vorhanden wa-
Eindringen von Wasser in flüssiger Form bis in benachbarte Bereiche,
die bis zur Sanierung noch nicht als kontaminiert galten.
Kriterium
Arbeiten über mehr als eine Stunde,
und/oder starke Entwicklung von
Feinstaub bzw. Aerosolen, Arbeiten
über Kopf
kurzzeitige Arbeiten und/oder vor-
nehmliche Entwicklung von Grobstaub
z.B. Staubfreies Entfernen von kleinen
Flächen Schimmelpilz-befallener Mate-
rialien z.B. Entfernung einer Silikonfuge
Belastungs-
stufe
1 2 3
×
×
×
empfohlene Schutzmaßnahme im
Arbeitsschutzbereich
Atemschutz mit P3-Masken; empfohlen werden Geblä-
se unterstützte TM3P bzw. Atemschutzhauben, TH3P
Einwegschutzanzug mit Kapuze Kat. III, Typ 5 + 6 (bei
Arbeiten mit belastetem Wasser gegen Mikroorganis-
men dicht), Schutzbrille, Handschuhe siehe oben, der
Baustelle angepasste abwaschbare Schuhe ggf. Über-
ziehschuhe, möglichst technische Luftabsaugung
Einweghandschuhe, Schutzbrille, Handschuhe Atemschutz
mit P3-Filter, empfohlen werden Gebäse unterstützte
TM3P
keine besonderen Schutzmaßnahmen
bei Kontakt mit belastetem Wasser mikroorganismen-
dichte Handschuhe
Tab. 1: Vorschläge für die Abstufung von Schutzmaßnahmen im Arbeitsbereich