Schützen & Erhalten · März 2008 · Seite 8
Fachbereiche
nachlesen. Insgesamt 46 Einzelskiz-
zen illustrieren die Textaussagen.
Die eingangs erwähnten Bedin-
gungen einer Gefährdungsklasse 0,
also der Verzicht auf chemische
Holzschutzmaßnahmen, wird in
[1]
u. a. wie folgt beschrieben:
„1. Zur Vermeidung eines Insekten-
befalls
Eine allseitige insektenundurch-
lässige Abdeckung des zu schüt-
zenden Holzes; bei den Außen-
bauteilen sind nicht belüftete
Querschnitte Voraussetzungen
…
3. Zur Vermeidung von Schäden
durch Pilzbefall
a) Bei Außenwänden eine
dauerhaft sichere Ausbil-
dung des Wetterschutzes
gegenüber Niederschlägen,
einschließlich der Anschlüsse
an andere Bauteile, z. B.
Fenster und Türen. Dies gilt
sinngemäß auch für Innen-
wände in Nassbereichen,
z. B. Duschenwänden“
Bezüglich der Vermeidung von
Kondensat im Bauteil finden wir in
[1]
folgende Textpassage:
„Besondere bauliche Maßnahmen
gegen holzzerstörende Pilze im
Sinne dieser Norm sollen sicher-
stellen, dass Holzbauteile
a) gegen das Auftreten oder
Eindringen auch ungewoll-
ter Feuchte ausreichend
geschützt sind, z. B. durch
raumseitige luftdichte Bau-
teilschichten gegenüber Was-
serdampf-Konvektion…“
Dazu findet man zwei Seiten
weiter folgende Skizze einer fehler-
haften Durchdringung (Bild 2).
Die Holzhausindustrie greift nun
die Empfehlungen der Norm auf und
versucht diese in die Praxis umzu-
setzen. Betrachtet man die in Werk-
hallen angefertigten, vorkonfekti-
onierten Wandelemente, so ist die
Einhaltung der Normempfehlungen
durchaus realistisch. Widmet man
sich jedoch dem eigentlichen Ge-
bäude, welches in wenigen Stunden
oder Tagen vor Ort errichtet wird, so
kann der Sachverhalt, wie an den
nachfolgend gezeigten Beispielen,
schon ganz anders aussehen.
Thema
Diffusionsdichtheit
Während der Kontrolle einer
Giebelwand eines Fertigteilhauses
wurden zufällig Elektroverteilungen
gefunden, die nachträglich einge-
setzt wurden (Bild 3).
Die neue Anordnung der Dosen
wurde, sei es durch nachträgliche
Kundenwünsche oder Planungsun-
genauigkeiten, notwendig. Dass
deren Montage nach Fertigstellung
der Wand erfolgte, kann dem Detail
auf Bild 3 entnommen werden.
Holzschutz
Chemischer Holzschutz an Holzhäusern
Holz gehört zu den organi-
schen Baustoffen, welche
durch biotische Schaderreger
zerstört werden können. In
Gebäuden und an baulichen
Anlagen wollen wir dies ver-
hindern. Dies gelingt wäh-
rend der Nutzungszeit der
Bauwerke mit verschiedenen
Strategien. In erster Linie
werden Bedingungen geschaf-
fen, um Organismen vom Holz
fern zu halten. Ist es nicht
möglich, sorgt ein chemischer
Holzschutz für den Bestand
der Hölzer.
Die Holzhausindustrie nimmt
für sich in Anspruch, an fast allen
Bauteilen konstruktive Vorausset-
zungen einzuhalten, um auf einen
chemischen Holzschutz an statisch
tragenden und aussteifenden Ele-
menten zu verzichten.
Der notwendige konstruktive
wie auch chemische Holzschutz wer-
den in diversen Regelwerken, ins-
besondere in der Normenreihe DIN
68800, beschrieben. Hauptsächlich
sei hier das Blatt 2 der Normenreihe
1
erwähnt, welches die vorbeugenden
baulichen Maßnahmen im Hochbau
beschreibt.
Nun gibt es gerade in diesem Teil
der Holzschutznorm Textpassagen,
welche die Voraussetzungen einer
Zuordnung der Gefährdungsklasse0
beschreiben. Im Kommentar zur
DIN 68800/2 kann man unter den
Gliederungspunkten 7 bis 10 dies
Bild 1: Holzhäuser – Traum
oder Alptraum.
Bild 2
Bild 3: Hinterlassenschaften anderer
Baugewerke können Ursachen
von Feuchteschäden aufgedecken.