Beispiel auf eine Bohrlochträn-
kung zur Schwammbekämpfung
nicht verzichtet werden. Selbst-
verständlich sind die Belange
des Denkmalschutzes zu beach-
ten, um gegebenenfalls ande-
re wirksame Maßnahmen zu er-
greifen.
Stand der Technik in
Deutschland
Folgerichtig beschreibt auf
Grund der Praxiserfahrungen und
der Wuchseigenschaften des
Echten Hausschwamms die deut-
sche Norm, dass „... grundsätz-
lich eine Bohrlochtränkung oder
durch Druckinjektion ein Ver-
pressen ...“ [2] vorgenommen
werden muss. Detailliertere
Angaben sind im WTA-Merkblatt
1-2-91 formuliert [3].
Unter Beachtung des jewei-
ligen konkreten Sanierungsfalls,
und erst recht unter denkmal-
pflegerischen Aspekten, bleibt
es dem Praktiker und Planer
vorbehalten auch abweichend
von der Norm erfolgreiche Be-
kämpfungsstrategien auszuwäh-
len. Es gibt neben der chemi-
schen Behandlung weitere in-
novative Entwicklungen, denen
man sich nicht verschließen
sollte. Diese auszuwählen und
einzusetzen bedarf jedoch ei-
ner Sachkunde.
DIE FACHBEREICHE
Holz- und Brandschutz
Das notwendige
Maß der
Schwammbekämpfung
Der Ausführende schuldet
letzen Endes dem Kunden ein
mangelfreies Werk. Der Erfolg der
Werkleistung (sprich Schwamm-
bekämpfung) muss Gewähr lei-
stet werden.
Die in Deutschland gültigen
Regelwerke beschreiben einen
relativ sicheren Weg, um den
Erfolg dieser Werkleistung zu
erreichen. Es gilt als notwen-
diges Maß einer Schwammbe-
kämpfung. Dieses Maß haben
vor einigen Jahren engagierte
Experten aus den Bereichen der
Planung, der Praxis, der Indu-
strie und der Behörden durch
ehrenamtliche Tätigkeit erarbei-
tet.
Wenn einzelne Fachplaner
oder „Schwammexperten“ plötz-
lich neue Verfahren in der Fach-
presse vorstellen, sollte eine
kritische Betrachtungsweise
oberstes Gebot sein. Ob letz-
ten Endes diese Verfahren
ein notwendiges Maß einer
Schwammbekämpfung darstel-
len, muss jeder Praktiker mit
Sachverstand beantworten.
Führt eine erfolglose Werk-
leistung zu Gewährleistungsan-
sprüchen gegenüber dem Prak-
tiker wird
er allein
und nicht der
Verfasser eines Fachartikels zur
Kasse gebeten.
Bild 3: Grenzt ein Behandlungs-
abschnitt an einen unbehandel-
ten vitalen Bereich, so kann der
Pilz in diesen hineinwachsen und
Fruchtkörper bilden.
[1] Ahnert/Krause „Typische Baukonstruktio-
nen von 1860 bis 1960“ Verlag Bauwe-
sen Bd.I, 6. Auflage
[2] DIN 68800/4 Abs.4.3.3 Holzschutz, Be-
kämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstö-
rende Pilze und Insekten
[3] WTA-Merkblatt 1-2-91 „Der Echte Haus-
schwamm – Erkennung, Lebensbedingun-
gen, vorbeugende und bekämpfende
Maßnahmen, Leistungsverzeichnis“
Schützen & Erhalten · Juni 2001 · Seite 13
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