Schützen & Erhalten - page 8

werksbetriebe unseres Verban-
des aufmerksam, die sich bei
Schwammbekämpfungsmaßnah-
men Ihrer angepriesenen und
„i
n Dänemark seit langem er-
folgten Oberflächenbehandlung
mit Borformulierungen“
bedie-
nen. Sie versuchen mit Ihrem
Artikel bei den interessierten Le-
sern den Eindruck zu vermitteln,
dass die Injektionstechnik, wie
sie in Deutschland normenge-
recht angewendet wird, dem
schwammbefallenen Bauwerk
mehr Schaden als Nutzen bringt
und stützen sich einerseits auf
„ernste Bedenken einiger Fach-
kollegen gegen das Einbringen
größerer Wassermengen durch
Bohrlöcher vor allem im Zu-
sammenhang mit Schwamm-
sanierungen“
und behaupten
andererseits, dass infolge des
hohen Penetrationsvermögens
von Borformulierungen der
Schwamm im Mauerwerk sicher
gegen ein Weiterwachsen gehin-
dert würde, wenn man nun auch
in Deutschland
„ein Borprä-
parat auf Basis von Glycolen
zur Penetrationsverbesserung
(Boracol 20) und in Dänemark
nahezu zum Synonym für
Schwammsanierungen gewor-
dene“
Holzschutzmittel verwen-
den würde. Im weiteren Verlauf
Ihres Fachartikels gehen Sie
sodann dazu über, alles Wissens-
werte über das dänische Wun-
dermittel Boracol 20 und Bora-
col S zu dokumentieren und
gleiten damit unübersehbar in
eine massive Produktwerbung.
Ein solches Verhalten ist bis-
lang noch von keinem deutschen
Holzschutzmittelhersteller prak-
tiziert worden und wird auch aus
diesem Grunde wohl nicht ohne
entsprechende Kritik bleiben.
In unserer Diskussion in
Weimar schilderte ich Ihnen als
langjähriges Mitglied im Nor-
menausschuss NHM AA 3.3 +
3.4, wie es zu den technischen
Details bezüglich der Injekti-
onstechnik als Hauptbestand-
teil einer Bekämpfung des Ech-
ten Hausschwammes in den vie-
len Ausschusssitzungen kam und
letztlich ihren Niederschlag in
der Norm DIN 68800-4, Ausgabe
November 1992, fand. Ihre
reichlich oberflächliche Darstel-
lung der Norm und die unter-
schwellig eingebaute und fach-
lich absolut unplatzierte Kritik
hinsichtlich der neuen Verfah-
renstechniken in Deutschland
trifft in erster Linie gerade den
Mann, dem Sie Ihr ganzes
Wissen über den Holzschutz
schlechthin verdanken, nämlich
den Obmann des NHM 3.3 Pro-
fessor Dr. Willeitner, Bundesfor-
schungsanstalt für Forst- und
Holzwirtschaft, Hamburg. Ihm
und auch dem Obmann des NHM
AA 3.4, Dr. Dietger Grosser, In-
stitut für Holzforschung der
Universität München, ist es zu
verdanken, dass sich in den 80-
iger Jahren erstmalig ein Hand-
werker im Normenauschuss eta-
blieren konnte und dessen Ideen
zur Einführung der Injektions-
technik bei den bis dahin als
veraltet erscheinenden und da-
mit fragwürdig gewordenen Be-
kämpfungsmethoden nach der
alten Norm nunmehr Gehör ver-
schaffte. Ich kann mich noch
sehr gut an diese Zeit erinnern
und war damals in den Aus-
schusssitzungen sehr froh,
gleich mehrere Kollegen unse-
res Verbandes und des Deut-
schen Schädlingsbekämpferver-
bandes e.V. als Mitstreiter an
meiner Seite zwecks Erarbeitung
der Textpassagen für den Ab-
schnitt 4 ff der Norm DIN
68800-4 zu wissen. Es war nicht
immer einfach, und es wurde
häufig genug auch kontrovers
über jeden einzelnen Absatz dis-
kutiert: aber letztendlich stimm-
ten alle Vollmitglieder des AA
3.4 in der Schlusssitzung den
erarbeiteten Texten zu. Diese
Norm gab dem ausführenden
Gewerbe endlich die lange er-
sehnte Sicherheit bei der Um-
setzung notwendiger Bekämp-
fungsmaßnahmen gegen den
Echten Hausschwamm. Sie, Herr
Dr. Peylo, versuchen nunmehr
die Neuerungen der Deutschen
Norm DIN 68800-4 in Frage zu
stellen und vergleichen diese im
selben Atemzug mit dem WTA-
Merkblatt 1-2-91: haben Sie
vielleicht übersehen, dass im
Nachsatz der Norm gerade auf
dieses Merkblatt verwiesen wird?
Sie können ganz sicher sein,
dieser Hinweis hatte bestimmt
einen besonderen Grund!
Ich hatte Ihnen alle diese
Dinge ausführlich vorgetragen
und auch ganz besonders dar-
auf aufmerksam gemacht, dass
eine normengerechte Haus-
schwammbekämpfung aus Sicht
des Handwerkers als normaler
Standard gelten soll. Klar ab-
zugrenzen sind natürlich solche
Arbeitsvorgänge, die als „Son-
derverfahren“ – zum Beispiel im
Denkmalschutz und unter Hin-
weis auf den Kommentar zur
Norm DIN 68800-4, Abs. 2.2 und
4.1 ausreichend und deutlich
kommentiert – zu bezeichnen
sind. Selbst unter Abwägung
aller Details Ihres Fachartikels
und einer versuchten Anpassung
an die Norm DIN 68800-4 ist
für mich nicht erkennbar, dass
die von Ihnen propagierte Ver-
fahrenstechnik und Ihr empfoh-
lener Einsatz von Boracol auch
nur in die Nähe der „Sonder-
verfahren“ gebracht werden
kann. Ohne Zweifel allerdings
bleibt die normengerechte Ver-
wendung Ihres Produktes hin-
sichtlich der Oberflächenbe-
handlung entsprechend DIN
68800-4, Abs. 4.3.2 und die
Verwendung als Schwammsperr-
mittel bei der Mauerwerksinjek-
tion gemäß Abs. 4.3.3, wenn
man davon ausgeht, dass vom
Echten Schwamm befallenes
Mauerwerk in aller Regel auch
durchwachsen ist (diese Aussage
kann ich mit einer mehr als 30-
jährigen Praxiserfahrung unter-
mauern) und nicht – wie Sie es
dem Leser glaubhaft machen
wollen –
„vielfach lediglich in
oberflächennahen Mörtelfu-
gen“
Myzel anzutreffen sei. Das
ist nämlich schlichtweg falsch!
DIE FACHBEREICHE
Lesermeinung
Schützen & Erhalten · September 2001 · Seite 8
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