Schützen & Erhalten · September 2001 · Seite 15
DIE FACHBEREICHE
Bauten- und Gewässerschutz
Richtlinie für die Planung und
Ausführung von Abdichtungen
erdberührter Bauteile mit flexi-
blen Dichtungsschlämmen.
An den Regelwerken
Richtlinien und Merkblät-
tern, die sich mit der Ab-
dichtung von erdberühr-
ten Bauteilen beschäfti-
gen wird momentan in
vielen Gremien und Fach-
verbänden gearbeitet. Als
Erstes und grundsätzli-
ches Regelwerk ist hier
die DIN 18 195 Bauwerks-
abdichtungen zu nennen.
Aber nicht alle Abdichtungsstof-
fe und Abdichtungsarten wer-
den in der DIN 18 195 beschrie-
ben. Dieses wiederum führt nun
dazu, dass diverse Richtlinien
und Merkblätter zu unterschied-
lichsten Abdichtungsarten und
-systemen Stellung beziehen.
Wichtig, insbesondere für den
Ausführenden, ist es die vertrag-
lichen Belange hinsichtlich der
Regelwerke zu spezifizieren. das
heißt
„Bei der Ausführung von Abdich-
tungsarbeiten mit flexiblen Dich-
tungsschlämmen unter Einbezie-
hung der VOB/B
ist darauf zu
achten, dass gemäß der ATV DIN
18 336 Abdichtungsarbeiten die
Verwendung von Dichtungs-
schlämmen eindeutig und im
Einzelnen in der Leistungsbe-
schreibung anzugeben ist“.
Anwendungs-
bereiche, Lastfälle
und Anforderungen
Diese Richtlinie regelt Abdich-
tungen von erdberührten Bau-
teilen mit flexiblen Dichtungs-
schlämmen gegen Bodenfeuch-
tigkeit, nichtdrückendes Wasser
und drückendes Wasser. Eben-
so werden Abdichtungen gegen
kapillar aufsteigende Feuchtig-
keit, Spritzwasser im Sockelbe-
reich und Behälterabdichtungen
behandelt.
Diese Richtlinie dient:
1. als Grundlage für die Pla-
nung von Abdichtungen
mit Dichtungsschlämmen,
2. der Festlegung von Grund-
anforderungen und Grenz-
werten,
3. der Erhöhung der Verarbei-
tungssicherheit,
4. als Grundlage zur Beurtei-
lung von ausgeführten Ab-
dichtungen mit Dichtungs-
schlämmen.
Generell gilt, dass:
Bauprodukte, die dazu bei-
tragen, dass Bauwerke bezie-
hungsweise Bauteile vor Feuch-
tigkeit von außen geschützt
werden, sind gemäß dem Bau-
produktengesetz von bauauf-
sichtlicher Relevanz. Entspre-
chend fordert die in den Lan-
desbauordnungen verankerte
Bauregelliste A, herausgegeben
vom Deutschen Institut für
Bautechnik, (DIBt), für Bau-
werksabdichtungen im erdbe-
rührten Bereich Verwendbar-
keitsnachweise und/oder Uber-
einstimmungsnachweise.
Einsatzbereiche und
Planungshinweise
Flexible Dichtungsschlämmen
können für die folgenden Ab-
dichtungsaufgaben eingesetzt
werden:
– Vertikalabdichtung von
erdberührten Bauteilen,
– Horizontalabdichtung von
erdberührten Bauteilen,
– Vertikalabdichtung des
spritzwassergefährdeten
Sockelbereiches,
– Horizontalabdichtung des
Wandfußpunktes,
– Abdichtung gegen von in-
nen drückendes Wasser,
– Abdichtung gegen rücksei-
tig einwirkendes Wasser,
– Abdichtung gegen zeit-
weise von innen einwir-
kendes Wasser während
der Bauphase.
Flexible Dichtungsschlämmen
sind geeignet zur Abdichtung
von Bauteilen gegen:
– Bodenfeuchtigkeit,
– nichtdrückendes Wasser
– drückendes Wasser bis zu
einer Eintauchtiefe von
3,00 m
Bei drückendem Wasser ist ein
Nachweis der Rissbreitenbe-
schränkung nach DIN 1045 mit
einer rechnerischen Rissbreite
W
cal
[ 0,25 mm zu führen, was
bedeute, dass Abdichtungen bei
diesem Lastfall nur auf Stahl-
betonuntergründe ausgeführt
werden dürfen.
Abdichtungen gegen rück-
seitig einwirkendes Wasser
könnten nur dann mit flexiblen
Dichtungsschlämmen ausgeführt
werden, wenn dieses ausdrück-
lich vom Hersteller bestätigt
wird. Weitere Angaben über Ab-
dichtungsführungen und mög-
liche Maßnahmen werden in der
Richtlinie nicht behandelt.
Verarbeitung
Die Dichtungsträger müssen
fest, tragfähig und frei von bin-
destörenden Stoffen sein. Kan-
ten müssen gefast und Ecken
mittels mineralischer Hohlkehle
mindestens Mörtelgruppe II
ausgerundet sein. Der Unter-
grund muss saugfähig sein.
Nasse oder sehr feuchte Unter-
gründe müssen vorab mit einer
Zwischenabdichtung aus einer
Es schreibt für Sie:
Hans-Axel
Kabrede
geboren am 26.10.42
– 1957 bis 1960: Maurer-
lehre – Geselle
– 1964: Staatlich geprüf-
ter Hoch- und Tiefbau-
techniker
– 1969: Maurermeister
– seit 1965: im Bauten-
schutz tätig
– bis 1979: technischer
Leiter (ISOBA)
– bis 1984: technischer
Leiter (Renesco)
– bis 1989: technischer
Leiter (IPA)
– bis 1995: technischer
Leiter (Woellner Ombran
GmbH, Ludwigshafen)
– bis heute: technischer
Geschäftsführer (Woell-
ner Ombran GmbH, Lud-
wigshafen)
– seit 1996:
2. Vorsitzender Forum
BauwerksErhaltung
– seit 1999:
1. Vorsitzender WtA-D
Weitere Fragen an:
Hans-Axel Kabrede
In der Grafschaft 3
46414 Rhede
Telefon: 0 28 72 - 36 47
Telefax: 0 28 72 - 60 19
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