Schützen & Erhalten · Dezember 2008 · Seite 22
Fachbereiche
Sachverständige
Was man über die Novelle der Energie-
einsparverordnung wissen sollte
Seit 1. Oktober 2007 ist sie nun in Kraft
– die Novelle der Energieeinsparverord-
nung (kurz: EnEV ’07). Mit mehr als dop-
pelt so viel Gesetzestext und antizipierten
Regeln (DIN) als bisher ist sie nicht
einfach mal schnell durchgelesen. Die
EnEV ist ein Gesetz im Baurecht. Deshalb
werden wir als Holz- und Bautenschützer,
aber auch als Eigentümer von Wohn- und
Betriebsgebäuden, unweigerlich mit ihr in
Berührung kommen. Mit einer kleinen Ar-
tikelserie sollen einige speziell für unsere
Verbandsmitglieder besonders wichtige
Problemkreise vorgestellt werden.
Teil 4: Feuchteschutz-
Nachweisverfahren
Die Vermeidung
der Tauwasser-
bildung in und
auf Bauteilen
ist zweifellos
eine Vorausset-
zung für den
Holz- und Bau-
tenschutz, aber
auch und ins-
besondere für die Erzielung des erwünschten
Wärmeschutzeffektes sowie für die Vermeidung
ungünstiger hygienischer Bedingungen.
In der komplexen Wärmeschutz-DIN 4108
fand das seinen Niederschlag im Teil 3 „Klima-
bedingter Feuchteschutz“ sowie im Abschnitt6.2
„Maßnahmen zur Vermeidung von Schimmelpilz-
bildung“ im Teil 2 „Mindestanforderungen an
den Wärmeschutz“.
1. Feuchteschutznachweis im Bauteilquer-
schnitt (für die Wasserdampfdiffusion)
Der diesbezügliche Feuchteschutznachweis
von Wärmeschutz-Konstruktionen gilt nach
DIN 4108-3 als erbracht, wenn
1. diese Konstruktionen in Abschnitt 4.3
(Bauteile, für die kein rechnerischer Tau-
wasser-Nachweis erforderlich ist) gelistet
sind,
oder wenn unter normierten Klimabedingun-
gen die Berechnungen der Wasserdampfdiffu-
sion gegen den Wasserdampfsättigungsdruck
ergibt, dass sich in ihnen
2. kein Tauwasser bildet oder
3. zwar zeitweise Tauwasser bildet, die Tau-
wassermenge aber theoretisch so gering
ist, dass sie im Jahreszyklus wieder völ-
lig verdunstet und aus dem Bauteil her-
ausdiffundiert.
Das in der Tauperiode entstandene Tauwasser
soll also in einer Verdunstungsperiode wieder
verschwinden. Soweit spiegelt die DIN 4108-
3 die bauphysikalischen Realitäten ganz gut
wider. Wann aber findet die Verdunstungsperi-
ode statt? Wie lässt sie sich beschreiben? Das
ist offensichtlich so schwer, dass in Tabelle A.1
(s. Bild 10) der völlig absurde Wert von 12°C für
das Innenklima (in Wohngebäuden!) kommen-
tarlos auftaucht. Welche Realitätsnähe, welche
Glaubwürdigkeit haben die darauf beruhenden
Berechnungsergebnisse? Es kann nur dem puren
Zufall oder günstigen Zusammenspiel bauphysi-
kalischer Phänomene, die im Feuchteschutzmo-
dell der DIN 4108-3 überhaupt keine Beachtung
finden, geschuldet sein, dass die berechneten
Ergebnisse in vielen (aber welchen?) Fällen dem
tatsächlich stattfindenden Entfeuchten nicht wi-
dersprechen. Mit einem Sicherheitsfaktor beim
Feuchteschutznachweis hat das jedenfalls nichts
zu tun, sonst gäbe es keine „abgesoffenen“
Wärmedämmungen trotz erfolgreichem Feuchte-
schutznachweis nach DIN 4108-3. Wie konnte
es passieren, dass eine DIN so wie sie vorliegt,
verfasst und dank Bauregelliste zum Gesetz er-
hoben wurde? Sind wir bei der Bauplanung schon
so normenabhängig geworden, dass wir den ge-
sunden Menschenverstand ausschalten müssen,
um Bausicherheiten nachweisen zu wollen? Der
Leidtragende ist letztendlich der Bauherr.
Als sicher hinsichtlich Feuchteschutz ist
höchstens der Fall a nach DIN 4108-3 Anhang
A Nr. 6.2.2 (kein Tauwasserausfall) zu bewerten,
ganz zu schweigen davon, dass höhere Material-
feuchte immer schlecht für den Wärmeschutz ist
(s. Teil 3 des Aufsatzes im vorigen Heft). Warum
wird er nicht als Nachweis eingefordert? Bemer-
kenswert ist, dass dann die meisten marktgängi-
gen Wärmedämmsysteme einen solchen Feuchte-
schutznachweis nicht erfüllen würden.
Die besondere Erwähnung feuchtetechni-
scher Schutzschichten (z. B. diffusionshemmen-
de Schichten) im zweiten Satz in Anhang B DIN
4108-3 lenkt die Aufmerksamkeit des geneigten