Schützen & Erhalten · Dezember 2008 · Seite 25
Fachbereiche
Schimmelpilze
ist einfach zu hoch. Durch einen
gezielten und fachgerechten Aus-
bau der Schimmelpilze werden
Desinfektionsmaßnahmen zumeist
überflüssig. Daraus resultiert eine
nicht unerhebliche Reduzierung von
Gefährdungspotentialen, entspre-
chend den Zielen der Berufsgenos-
senschaften.
keit. Seine Toxine und Allergene
bleiben. Lediglich die Gefahr einer
Infektion wird reduziert. Übrigens,
ein Knollenblätterpilz ist in weni-
gen Minuten im kochenden Wasser
abgestorben. Würden sie ihn trotz-
dem essen nur weil er nicht mehr
keimfähig, also tot ist?
Auch sollte man sich fragen,
welche Gefahren von den Desinfek-
tionsmitteln und sonstigen Präpa-
raten ausgehen. Verwendet werden
hier zumeist Wasserstoffperoxyd,
Isopropylalkohol und Chlorbleich-
lauge in verschiedenen Konzen
-
trationen, welche zusätzliche Ge-
fahren für Sanierer und Bewohner
darstellen können. Hier gilt es her-
auszustellen, dass es sich um wei-
tere Gefahren handelt, zusätzlich
zu den verbliebenen allergischen
und toxischen Gesundheitsgefah-
ren durch den lediglich abgetöte-
ten, aber nicht ausgebauten bzw.
entfernten Schimmelpilz.
Diese Frage drängt sich auf
und ist immer wieder Grundlage
von Diskussionen. Was ist nun die
richtige Vorgehensweise bei der Sa-
nierung nach einem mikrobiellen
Schaden? Ist der Chemie oder dem
konventionellen Ausbau der Vorzug
zu geben.
Fachliche Unterstützung gibt
es für den verantwortlichen Sanie-
rer oder den Bewohnern in dieser
weitläufigen Thematik der nachhal-
tigen Schimmelschadensbeseitigung
durch verschiedene Regelwerke. Auf
der Grundlage der Leitfäden bzw.
Regelwerke des Umweltbundes- und
des Landesgesundheits-Amtes Ba-
den-Württemberg ist eine Versach-
lichung dieses sehr häufig emotio-
nal geführten Themas möglich. Und
eben in diesen Leitfäden steht:
„Schimmelpilzwachstum im
Innenraum stellt ein hygienisches
Problem dar, das aus Vorsorgegrün-
den nicht toleriert werden kann. Bei
nachweislichem Schimmelpilzwachs-
tum im Innenraum müssen fach-
gerechte Sanierungsmaßnahmen
zur Beseitigung der Schimmelpilze
durchgeführt werden“.
Und zum Thema Fungizide bzw.
den Anti-Schimmelmitteln heißt
es weiter:
„Bei der Anwendung von „Anti-
Schimmel“-Mitteln („Schimmel-Ex“-
Die Anforderungen an ei-
nen Fachbetrieb zur Schim-
melschadenbeseitigung sind
ähnlich denen einer Asbest-
sanierung. Denn man kämpft
häufig gegen einen unsicht-
baren Feind.
Die Konidiengrösse beginnt etwa
bei 2 µm; Für das Auge also nicht
erkennbar. Der Schimmel versteckt
sich häufig in der Mineralwolle der
Trockenbauwand, auf dem Polystyrol
der Trittschalldämmung und z.B. im
Teppich. Bei einem konventionel-
len Ausbau solcher schimmelpilz-
befallenen Konstruktionen werden
Millionen zumeist aber Milliarden
von Sporen und Fragmenten von
Myzelien in die Raumatmosphäre
abgegeben. Es bedarf schon einer
entsprechenden Ausbildung, um
Handwerker und Sachverständi-
ge für einen solchen mikrobiellen
Schaden zu sensibilisieren und für
notwendige Schutzmaßnahmen zu
motivieren.
Erfahrungen zeigen, dass bei
umfangreichen Rückbauarbeiten
nach einem Schimmelpilzschaden
ohne die Nutzung einer persönli-
chen Schutzausrüstung sich häufig
schon nach wenigen Stunden ver-
schiedene Symptome wie Erbrechen
und Durchfall usw. zeigen können.
Meist wird erst dann der unsichtba-
re Feind ernst genommen.
Doch stellt sich die Frage, ob
es nicht andere Wege gibt, einen
Schimmelpilzschaden zu beheben.
Schließlich gibt es ausreichend An-
bieter auf dem Markt, deren Pro-
dukte meist wohl klingende Namen
wie „Schimmelpilzentferner“ und
„Schimmel-Ex“ usw haben. Also,
warum nicht ein paar Spritzer aus
der Flasche und der Schimmelpilz ist
weg, sowie die Gefahr gebannt.
Das klingt toll. Doch einem lo-
gisch denkenden Menschen müss-
ten hier Zweifel kommen. Biomasse
wie Schimmelpilze, die sich einfach
in nichts auflöst? Mykotoxine und
Allergene einfach weg?
Fragt man bei Herstellern nach,
bekommt man Antworten wie diese:
Durch die verwendeten Fungizide
und Desinfektionsmittel werden die
Schimmelpilze abgetötet. Richtig ist
stattdessen: Der Schimmel verliert
dabei höchstens seine Keimfähig-
Blickwinkel Sanierung
Anforderung an eine fachgerechte Schimmel-
schadenbeseitigung
Produkten) in der Wohnung kann es
während und nach der Anwendung
noch einige Zeit zu einer Freiset-
zung von chemischen Wirkstoffen in
die Raumluft kommen, welche die
Gesundheit gefährden können. Es
wird daher grundsätzlich vom Ein-
satz solcher Produkte in bewohnten
Räumen abgeraten.“
Der Tenor dieser Regelwerke ist,
den Schimmelpilz auszubauen und
damit die chemische Behandlung
überflüssig werden zu lassen.
Die Bauberufsgenossenschaft
geht auf das Thema „Desinfekti-
on“ in ihrer Handlungsanleitung
„Gefährdungen durch biologische
Arbeitsstoffe bei der Gebäude-
sanierung“ gar nicht erst ein. Die
Gefährdung für ihre Versicherungs-
nehmer durch Explosion (Alkohol),
Reizungen und Verätzungen (Was-
serstoffperoxyd, Chlorbleichlauge)
Es schreibt
für Sie:
Dipl. Ing.
Norbert Becker
Fachbereichs-
leiter
Schimmelpilze
Aehlemaar 12
51467 Bergisch Gladbach
Telefon: (02202) 863853
Telefax: (02202) 863854
E-Mail: