Schützen & Erhalten - page 20

Schützen & Erhalten · März 2009 · Seite 20
Fachbereiche
Schimmelpilze
der Inhalation von Atemgiften schützt, sondern
darüber hinaus einen sehr guten Augenschutz
sicherstellt. Die Nachteile der Vollmaske sind
das starke Schwitzen, die Einschränkung des
Gesichtsfeldes, der kontinuierliche Druck auf
das Gesichtsfeld sowie der Ausatemwiderstand.
Diese Faktoren beeinträchtigen nicht nur die
Trageakzeptanz, sondern sind auch dafür ver-
antwortlich, dass eine Atemschutzuntersuchung
zu fordern ist.
Nutzt man die Haube als Atemanschluss, so
verhindert man das Schwitzen, den Ausatem-
widerstand sowie den Druck auf die Gesichts-
fläche. Bei der Einengung des Sichtfeldes ist
sicherlich das jeweilige Modell zu berücksichti-
gen. Eine Atemschutzuntersuchung ist bei der
Haube nicht notwendig.
Bei einem Ausfall des Gebläses kann es bei
der Haube dazu kommen, dass Atemgifte bzw.
Biomasse eingeatmet werden können. Aus diesem
Grund muss ein solches Atemschutzgerät, wenn
dies in der Kombination mit einer Haube einge-
setzt wird, eine Warneinrichtung zur frühzeitigen
Warnung eines leeren Akkus besitzen bzw. früh-
zeitig auf einen Filterwechsel hinweisen.
„3P“ steht für die individuell einzusetzende
Filterklasse, die im vorliegenden Fall aufgrund
der Gefährdungsbeurteilung und der zu erwarten-
den starken Exposition der Sanierer den Einsatz
eines Partikelfilters 3 rechtfertigt.
Zur Vermeidung einer Kontamination der
ausführenden Kräfte wurde ein Einmalanzug
der Kategorie 3 (Kapuze und Bündchen), Typ 5
(Partikelschutz), vorgeschrieben. Der Fußschutz
sollte den am Bau üblichen Schutz bieten und
darüber hinaus abwaschbar
sein. Als Handschutz haben
sich für diesen Bereich der
Sanierung Nitril-Handschuhe
etabliert.
Eine Schleuse wurde für
nicht notwendig erachtet, da
zum einen die oberen Wohn-
bereiche abgeschottet waren
und zum anderen der Zugang
zum Arbeitsbereich über die
Terrassentüre von außen si-
chergestellt werden konnte.
Die auszubauenden, be-
fallenen Baustoffe wurden
getrennt und in mechanisch belastbare Foli-
ensäcke verpackt. Diese wurden dann über den
Gartenbereich einem gedeckelten Container zur
Entsorgung zugeführt.
Anschließend wurde das gesamte Unter-
geschoss einer Feinreinigung unterzogen. Alle
Flächen wurden mehrmals abgesaugt oder mit
oberflächenentspanntem Wasser (Seifenlauge)
abgewischt. Lichtschalter und Steckdosen wur-
den ausgebaut und das Schalterelement sowie
auch die Unterputzdose gereinigt. Desinfek-
tionsmaßnahmen oder Fungizidbehandlungen
waren an diesem Objekt nicht notwendig, da
alle schimmelpilzbefallenen Materialien ausge-
baut wurden.
Darüber hinaus sei hier noch einmal deutlich
angemerkt, dass die abgetöteten Schimmelpilze
auch nach dem Einsatz von Desinfektionsmitteln
und/oder Fungiziden ihr toxisches und allergie-
auslösendes Potenzial behalten.
Nach der Feinreinigung und vor dem Rückbau
der Abschottung wird eine so genannte Freimes-
sung durchgeführt. Diese hat das Ziel, den Erfolg
– nämlich den Ausbau gesundheitsgefährden-
der Biomasse – zu dokumentieren. Aus diesem
Grund wurden Raumluftmessungen im Unterge-
schoss sowie in der Außenatmosphäre genom-
men. Hierbei darf die Innenraumbelastung nicht
höher sein als die Schimmelpilzbelastung in der
Außenatmosphäre.
Trotz des sehr sauberen Erscheinungsbildes
wurden bei der ersten Freimessung noch erhöh-
te Werte im Untergeschoss festgestellt. Insofern
wurden weitere Nacharbeiten notwendig. Bei der
zweiten Freimessung konnte der Erfolg entspre-
chend dokumentiert werden.
Auf den Rückbau der Abschottung wurde zu
diesem Zeitpunkt verzichtet, da diese noch für
den konventionellen Wiederaufbau des Unterge-
schosses genutzt wurde.
Zusammenfassung
Aufgrund einer fehlerhaften Abdichtung in
einem Neubau kam es im Untergeschoss eines
Einfamilien-Wohnhauses zu einem ausgeprägten
Schimmelpilzbefall.
Mit dem Schimmelpilzbe-
fall stellten sich auch entspre-
chende Krankheitssymptome,
wie Hautausschlag und aller-
gisches Asthma, bei den Nut-
zern des Objektes ein.
Überbrückungsmaßnah-
men, wie Abschottung, Un-
terdruckhaltung und Luftrei-
nigungsgeräte, reduzierten in
den oberen Wohngeschossen
die Gesundheitsgefährdung
und damit auch die dargestell-
ten Krankheitssymptome.
Alle schimmelpilzbefalle-
nen Materialien mussten aus-
gebaut werden. Von Vorteil
war der Einsatz eines Fachunternehmens, wel-
ches sich auf diesen Themenkomplex der Sanie-
rung spezialisiert hat.
Nach intensiven Feinreinigungsarbeiten so-
wie einem Tag Nacharbeiten erfolgte bei einer
zweiten Freimessung die erfolgreiche Dokumen-
tation der Sanierungsarbeiten.
Es schreibt
für Sie:
Dipl. Ing.
Norbert Becker
Fachbereichs-
leiter
Schimmelpilze
Aehlemaar 12
51467 Bergisch Gladbach
Telefon: (02202) 863853
Telefax: (02202) 863854
E-Mail:
Teilbereiche des Untergeschosses nach der Feinreinigung.
Literatur-
hinweise –
siehe
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