Schützen & Erhalten - page 9

Fachbereiche
Holzschutz
stanz schon lange vor der makroskopisch sicht-
baren Fäulnis eintritt und dass die Verteilung
sehr unregelmäßig vorliegt (Bilder 6 und 7).
Verschiedene Untersuchungen haben ge-
zeigt, dass bereits bei sehr geringen Massever-
lusten (etwa 2 bis 6%) ein rapider Festigkeits-
bzw. Schlagbiegefestigkeitsverlust (etwa 50 bis
80%) eintritt.
Da diese Zusammenhänge und Mechanis-
men bekannt sind, können in einer Norm nur
unkonkrete Formulierungen hinsichtlich der
Sanierungsnotwendigkeit bei pilzbefallenem
Holz gewählt werden. Im Punkt 8.3.2 wird da-
her nur von „stark geschädigten Hölzern ohne
ausreichenden Restquerschnitt“ oder „die Trag-
fähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt“ ge-
sprochen. Keiner kann an dieser Stelle genau
sagen, was „stark geschädigt“ oder „unzulässig
beeinträchtigt“ bedeutet. Um es mit den Worten
von Prof. Hubert Willeitner (Obmann Arbeitsaus-
schuss Holzschutz) zu sagen: „Die Natur lässt
sich nicht normen“.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Gutachter
und Sanierungsfirmen eine ausreichende Sachkun-
de und viel Erfahrung besitzen müssen, um den
jeweiligen Schadensfall einschätzen zu können.
Hier ist Einschätzen im eigentlichen Wortsinn
zu verstehen. Im Zweifelsfall sind Holzbauteile
zu verstärken bzw. zu ersetzen.
Bildnachweis: Bilder 1 bis 7 Ing.-Büro E. Flohr GmbH
Querschnitt eines Holzbauteils mit
verhältnismäßig geringer sicht-
barer Braunfäule.
CT-Aufnahme vom im Bild 6 dargestellten
Holzquerschnitt mit Bereich
geringer Dichte.
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1,2,3,4,5,6,7,8 10,11,12,13,14,15,16,17,18,19,...40
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