Fachbereiche
Bautenschutz
Hochwasser
− Nach der Flut ist vor der Flut –
Nach einem halben Jahr sind die kata-
strophalen Schäden, die das letztjährige
Hochwasser in den betroffenen Regionen
Baden-Württembergs, Bayerns, Bran-
denburgs, Niedersachsens, Sachsens,
Sachsen-Anhalts, Schleswig-Holsteins
und Thüringens verursachte bislang nur
notdürftig saniert. Nach dem Abfluss des
Hochwassers standen nicht nur die von der
Flut Betroffenen vor großen Problemen.
Was muss wann, wie zuerst geschehen –
und womit? Worauf kommt es an? Kräftig
in die Hände gespuckt… und? Vielerorts
wurde den Empfehlungen des Bundesum-
weltamtes Folge geleistet und Möbel und
Hausrat, die sich nicht innerhalb von 24
bis 48 Stunden trocknen lassen, entsorgt.
Umgang mit den Folgen des
Hochwassers
Hauseigentümern wurde bei derartig idealen
Bedingungen für Schimmel und Bakterien vom
UBA empfohlen persönliche Schutzmaßnahmen
beim Aufräumen anzulegen.
„Der eigenen Sicher-
heit dienen Schutzhandschuhe, Einwegschutzan-
züge oder bei der Entsorgung schimmelbefallener
Stücke Atemschutzmasken.“
Reicht das wirklich
aus? Dr. Constanze Messal berichtete jüngst
in ihrem Artikel
„Probennahme leicht gemacht
− oder wie die Schimmeldiagnostik sanierungs-
tauglich wird!“,
dass lt. TRBA 220
„[…] bei Fä-
kalbelastung grundsätzlich von der Risikogruppe
2“
auszugehen sei.
(1)
Die Instandsetzung der durchfeuchteten
Bausubstanz ist nicht nur eine enorme finanzi-
elle Belastung für den Eigentümer. Sanierungen
von Hochwasserschäden bergen gesundheitliche
Gefahren für die Mitarbeiter der beauftragten
Fachunternehmen und für den Hauseigentümer,
besonders wenn Schadstoffe in Bauteilen nicht
erkannt und beseitigt werden. Durch das An-
und Absteigen des Hochwassers werden neben
zahlreichen Schadstoffen Fäkalien, Öl-/Treib-
stoffe und Heizölreste angelagert und dringen
in poröse Wand-/und Bodenbaustoffe ein. Von
Mineralischen Kohlenwasserstoffen (MKW) ge-
hen gesundheitliche und umweltrelevante Ge-
fahren aus. Die mit Benzin-/Dieselgeruch cha-
rakteristisch wahrgenommenen Ausdünstungen
werden zum überwiegenden Teil in gasförmiger
Form über die Atemwege aufgenommen. Allein
durch die Wahrnehmung kann bereits Unwohlsein,
Schwindel, Augenreizungen bis hin zu Empfin-
dungsstörungen auftreten und sogar Bewusst-
seinsverlust hervorgerufen werden. Eine Dauer-
exposition kann lt. Bundesumweltamt Gesund-
heitsbeeinträchtigungen wie Nerven-, Nieren- und
Leberschäden zur Folge haben. Am Hochwasser-
scheitelpunkt sind die Schadstoffe konzentriert
vorzufinden. Beim Auftreten derart untypischer
Geruchserscheinungen müssen der Umfang durch
Sachkundige ermittelt und festgestellte Verun-
reinigungen durch Fachunternehmen beseitigt
werden! Für Arbeitsplätze, an denen mit Gefahr-
stoffen umgegangen wird, gelten die Grenzwerte
nach der Gefahrstoffverordnung. Empfehlungen
und Richtwerte der Kommission Innenraumluft-
hygiene des Umweltbundesamtes können für
Raumluftbelastungen von Innen-/Wohnräumen
als Bewertungsmaßstab herangezogen werden.
Berufsverbände geben neben dem UBA gern wei-
terführende Auskünfte. Für Arbeitsplätze, an de-
nen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, gelten
die Grenzwerte nach der Gefahrstoffverordnung.
Empfehlungen und Richtwerte der Kommission
Innenraumlufthygiene des Umweltbundesamtes
können für Raumluftbelastungen von Innen- und
Wohnräumen als Bewertungsmaßstab herange-
zogen werden.
„Aus Gründen des allgemeinen
Gesundheitsschutzes sollten in einem zeitlichen
Rahmen von ca. einem halben Jahr auch in den
durch Katastropheneinwirkung kontaminierten
Wohnhäusern ein Wert von 0,2mg/m³ wieder er-
reicht bzw. geeignete Sanierungspläne zum Errei-
chen dieses Wertes ausgearbeitet sein.“
(2)
Schuttcontainer nach
dem Hochwasser.
Schützen & Erhalten · März 2014 · Seite 11