Schützen & Erhalten - page 18

Fachbereiche
Schimmelpilze
Sonderfälle der Sanierung!
– Teil 1 –
Schimmelpilze lieben es warm und feucht.
Derart kuschelige Lebensräume finden sie
nicht nur in unseren Wohnungen, son-
dern auch in öffentlichen Bereichen mit
großen Menschenansammlungen. Oftmals
finden wir hierbei Personengruppen, die
einer besonderen Sorgfalt bedürfen. So
zum Beispiel in Schulen, Kindergärten
und Krankenhäusern. Aber auch dort, wo
sensible Produkte wie Lebensmittel her-
gestellt werden, halten sich die kleinen
Biester gerne auf – aus plausiblen Grün-
den versteht sich! Damit ergibt sich die
Notwendigkeit, sich derartige Sonderfälle
der Sanierung etwas genauer anzuschauen
und Unterschiede sowie Besonderheiten
im Vergleich zur Schimmelpilzproblematik
in Wohnräumen herauszuarbeiten.
Sonderfall Schule und Kindergarten
Schimmelpilzschäden im Zusammenhang
mit Kindern sind immer mit einer besonderen
Brisanz versehen. Dabei sind neuesten Unter-
suchungen
[1,9]
zufolge Kinder und sogar Kleinst-
kinder nicht wesentlich stärker gefährdet als Er-
wachsene, aber dennoch bedürfen sie einer be-
sonderen Sorgfaltspflicht. Gerade in Bezug auf
Schulkinder wird häufig hervorgehoben, dass
Schimmelpilzbelastungen aufgrund der erhöhten
Stressbelastung durch die Schule (Nein – kein
Scherz, das kann man beim Umweltbundesamt so
nachlesen!) stärker zu Befindlichkeitsstörungen
führen können, als dies üblicherweise der Fall
wäre.
[5]
So stellte man fest, dass bei einer Rei-
henerhebung des Umweltbundesamtes ca. 8,3%
der Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren
Sensibilisierungen und Allergien zeigten,
[10]
während es bei einer vergleichbaren Erwach-
senengruppe nur 5% waren. Wenn dann, aus
welchen Gründen auch immer, vermehrt Erkran-
kungen unter den Schülern auftreten, kochen
die Emotionen hoch. Da hat es der Sachver-
ständige oder der Sanierer wahrlich nicht leicht
und findet sich unverzüglich im Drama-Dreieck
zwischen Eltern und Lehrer/Trägerschaft wieder.
Neben den enormen Anforderungen an Feinfüh-
ligkeit und Diplomatie sind auch bautechnische
Fragestellungen zu berücksichtigen, welche bei
Schimmelpilzschäden in Wohnräumen in dieser
Form keine Rolle spielen.
Wird man zu einem Schimmelpilzschaden
in einer Schule oder einer Kita gerufen, muss
zunächst abgeklärt werden, wer der eigentliche
Auftraggeber ist und welche Befindlichkeiten zu
berücksichtigen sind. Denn Schulen und Kinder-
gärten in öffentlicher Trägerschaft unterliegen
meist bundeslandspezifischen Gegebenheiten,
auch was die Struktur der zuständigen Behör-
den betrifft. Unbedingt zu beachten ist, dass das
Hausrecht vom Träger der Einrichtung ausgeht
und bei aller Sorge der Eltern diese eigenmächtig
keine Probennahme veranlassen dürfen und auch
der Sachverständige oder Sanierer diese nur mit
Zustimmung des Trägers vornehmen darf, am be-
sten in dessen Beauftragung. Sonst kommt man
schnell in den Bereich des Hausfriedensbruchs –
und dann gibt es noch mehr Ärger. Also bitte im
Vorfeld abklären, wer entscheidungsberechtigt ist
und wer noch informiert werden muss, z.B. das
Gesundheitsamt etc. Sind die Befindlichkeiten
geklärt und alle Beteiligten mit dem Vorgehen
des Sachverständigen oder Ausführenden ein-
verstanden, kann es mit der Ortsbegehung und
Sanierungsplanung losgehen.
Die eigentliche Herangehensweise und Be-
wertung des Schimmelpilzschadens kann nach
den üblichen Leitfäden erfolgen. Die Bausubstanz
unserer Schulen ist bekanntlich nicht immer die
beste, oftmals sanierungsbedürftig, ungedämmt,
zu klein dimensioniert. Aus überbrückenden Con-
tainerbauten werden Dauerlösungen, Klassenräu-
me sind überfüllt und werden meist nur spärlich
gelüftet. Da stoßen Bausubstanz und Nutzerver-
| UMWELT & GESUNDHEIT |
LEITFADEN FÜR DIE
INNENRAUMHYGIENE
IN SCHULGEBÄUDEN
Bild 1: Hilfreich bei der Sanierungsplanung und
beim Wiederaufbau in Schulen ist der Leitfaden für
die Innenraumhygiene in Schulen. Die dort
dargestellten Aspekte lassen sich auch auf Kinder-
gärten übertragen.
Bild 2: Feuchteschäden in schulischen Einrichtungen
aufgrund von Baumängeln sind keine Seltenheit,
hier wurde auf eine Drainage verzichtet. So gab es im
gesamten Gebäude „nasse Füße“. Kurze Zeit später
wurde im gesamten Trockenbau massiver Schimmel-
pilzbefall festgestellt.
Schützen & Erhalten · März 2014 · Seite 18
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