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Bild 11: Position des UBA zur Anwendung von

Bioziden bei Schimmelwachstum.

Ebenfalls zu diskutieren, ist die Abschottung

schimmelbelasteter Bauteile als Alternative zum

Rückbau, insbesondere bei Estrichen mit der sog.

Randfugensanierung. Erwägt der Sachverständi-

ge diese Lösung, so sind eine Reihe an Kriterien

angeführt, die zur Beurteilung resp. Bewertung

und Entscheidungsfindung hilfreich sind, um sich

diesem Unterfangen zu nähern.

Fazit

Der neue Leitfaden in seiner Online-Version

ist eine gut 132 Seiten starke Abhandlung aller

relevanter Themen rund um das Thema Schim-

mel, ob man den (neuen) Begriff nun mag oder

nicht. Er ist nicht fertig. Es fehlen Bilder, Li-

teraturverzeichnis und auch ein Glossar (das

aber erst nach Abschluss der Diskussion er-

stellt werden soll). Einige Abschnitte wurden

aus den Leitfäden 2002 und 2005 übernommen

und redaktionell überarbeitet. Vieles wurde ak-

tualisiert und neu eingefügt. Viele Positionen

wurden klarer herausgearbeitet. Einiges ist ver-

wirrend und bedarf dringend einer Aufklärung.

Dennoch muss die Autorin mit Erleichterung

feststellen, dass es nicht so grauselig gewor-

den ist, wie die Präsentationen einiger Vortra-

gender haben vermuten lassen. Ganz klar – es

gibt Diskussionsbedarf! Und sicher wird beim

dritten und vierten Durchlesen noch der eine

oder andere Aspekt zum Vorschein kommen,

der einer näheren Erläuterung oder Kommen-

tierung bedarf. Wir haben drei Monate Zeit, uns

an der öffentlichen Diskussion zu beteiligen.

Als Verband (das machen wir auch sehr aus-

führlich), aber auch jeder von uns als Einzel-

person. Prof. Moriske schreibt hierzu:

„... Der

Schimmelleitfaden ist fertiggestellt und wird

in dieser Form, wie von der IRK in der letzten

Sitzungsperiode beschlossen, zunächst für drei

Monate auf der UBA-Homepage zur öffentlichen

Diskussion gestellt werden. An einer weiteren

Bekanntgabe durch Mitglieder und Gäste der

IRK an Dritte sind wir ausdrücklich interessiert.

Wir alle sind gespannt auf den Rücklauf aus der

Öffentlichkeit.“

Na, das kann er haben! In diesem Sinne –

frohes Diskutieren!

Literatur:

1 Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewer-

tung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in

Innenräumen, Umweltbundesamt Berlin 2002.

2 Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung von

Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, Umwelt-

bundesamt Berlin 2005.

3 BGI 858: Handlungsanleitung Gesundheitsgefähr-

dungen durch biologische Arbeitsstoffe in der Ge-

bäudesanierung, BG Bau 2006.

4 Guido Fischer: Ergebnisse des Forschungsprojektes

UFO-Plan zur Hintergrundbelastung von Schimmel-

pilzen in Baumaterialien“, 17. Pilztagung 2013,

Bonn.

5 Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuch-

teschäden in Fußböden, 2013, Umweltbundesamt

Dessau.

6 Constanze Messal: Fein, Feiner, Feinreinigung! Schüt-

zen & Erhalten 3-2014, S. 23-27.

7 Andrea Bonner: DGUV-Information 201-028: Gesund-

heitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schim-

melpilzsanierung – Informationen zum neuen Leit-

faden, 2. Deutscher Schimmelpilztag Neuss 2016.

8 Schimmelleitfaden – Leitfaden zur Vorbeugung, Er-

fassung und Sanierung von Schimmelbefall in Ge-

bäuden. Online-Version, Umweltbundesamt Dessau

2016.

Fachbereiche

Schimmelpilze

Rührwerk fürmineralischeSuspensionen Dreibein Rührwerk für mineralische Suspensionen Auch als Handrührwerk Die spezielle Anordnung der Mischflügel auf den Scheiben lassen das Rührgut in optimaler Weise aufrühren und mischen. Schneckenpumpe SP-Starlet - Neu Mehr Leistung und Stärkerer Motor - Horizontalsperre - Betonspachtel - Dichtschlämmen - Bohrlochsuspension u.v.m - 6 oder 30 Liter Oberbehälter Sicherheitsschalter - Zweigang Getriebe - Vor- und Rücklauf

Infobox

Anwendung von Bioziden bei Schimmel-

wachstum

Bei Sanierung von mikrobiellen Schäden ist

eine Biozidbehandlung grundsätzlich nicht

erwünscht und ungeeignet im Sinne einer

fachkundigen Beseitigung der Biomasse und

der Sanierung der Schadensursache.

Geringfügige Schäden (z.B. kleine Schimmel-

flecken in der Wandecke) können durch die

Anwendung im Handel erhältlicher alkoho-

lischer Präparate entfernt werden. „Foggen“

(= Vernebeln von Wirkstoffen in die Raum-

luft) ist in keinem Fall akzeptabel und sollte

vermieden werden.

Im Einzelfall kann eine biozide Behandlung

bei vermutetem Befall zur Verzögerung oder

Verlangsamung des Wachstums an nicht zu-

gänglichen Oberflächen in Fußboden- oder

Deckenkonstruktionen akzeptabel sein, wenn

das Baumaterial voraussichtlich nicht sofort

entfernt oder getrocknet werden kann.

Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 30