Fachbereiche
Bautenschutz
AbP als MDS
Mineralische Dichtungsschläm-
men werden in der Bauregelliste A
Teil 2 veröffentlicht. „Für den Nach-
weis der stofflichen Eigenschaften
gelten die „Prüfgrundsätze für die
Erteilung von allgemeinen bauauf-
sichtlichen Prüfzeugnissen für mi-
neralische Dichtungsschlämmen für
Bauwerksabdichtungen (PG-MDS)“
in der jeweils gültigen Fassung,
veröffentlicht im amtlichen Teil der
DIBt-Mitteilungen“ so die Tabelle 7
der DIN 18195-2. „Der Nachweis ist
durch ein allgemeines bauaufsicht-
liches Prüfzeugnis (abP) für den ent-
sprechenden Anwendungsbereich zu
erbringen.“ Der Übereinstimmungs-
nachweis mit Kennzeichnung als Ü-
Zeichen erfolgt nach der Erklärung
des Herstellers mit Übereinstimmung
und Erstprüfung des Bauproduktes
durch beauftragte, vom DIBT an-
erkannte Prüfungsämter. Nur der-
artig geprüfte und gekennzeich-
nete Abdichtungsprodukte dürfen
in Deutschland nach den Bauord-
nungen der Länder für Bauwerksab-
dichtungen verwendet werden. Die
vorgestellten Hybridabdichtungen
wurden von jedem Hersteller die-
ser Baustoffgruppe nach den Prüf-
grundsätzen für MDS geprüft, die
Eignung als Bauwerksabdichtung
mit allgemein bauaufsichtlichen
Prüfzeugnis (abP) als Mineralische
Dichtungsschlämme nachgewiesen.
Regelwerke und
Vereinbarung
Für die Anwendung von Hy-
bridabdichtungen gilt es die DIN
18195 – Bauwerksabdichtungen, Teil
1 bis 10 den jeweiligen Normenteil
in der neuesten Ausgabe zu beach-
ten. Da die Bauwerksabdichtung
mit einer Reaktivabdichtung eine
Abweichung zur DIN 18195 dar-
stellt, ist der Auftraggeber auf diese
ausdrücklich hinzuweisen und ein
aufklärendes Gespräch zu führen.
Über den Inhalt dieses Aufklärungs-
gespräches hat der Auftragnehmer
eine Niederschrift anzufertigen und
aus Beweisgründen im Streitfall
vom Auftraggeber unterschreiben
zu lassen. Weitere Hinweise zum
Aufklärungsgespräch und zur ver-
tragsrechtlichen Vereinbarung sind
der KMB-Richtlinie zu entnehmen.
Abschließend ist entsprechend der
VOB (Vergabe- und Vertragsord-
nung für Bauleistungen) im Teil C
„Allgemeine Technische Vertrags-
bedingungen für Bauleistungen
(ATV) Abdichtungsarbeiten der DIN
18336“, Stand April 2010, gemäß
Abschnitt 0.3, die Ausführung mit
einer Hybridabdichtung eindeutig im
Einzelnen für die erdberührte Bau-
werksabdichtung im Neubaubereich
zu beschreiben und zu vereinbaren.
Dieses ist im Leistungsverzeichnis
anzugeben. Weitere Planungsde-
tails und Ausführungshilfen für
Abdichtungen im Neu- und Altbau
geben die „Richtlinie für die Pla-
nung und Ausführung von Abdich-
tungen mit kunststoffmodifizierten
Bitumendickbeschichtungen (KMB)
– erdberührte Bauteile – “ in der
3. Ausgabe, Stand: Mai 2010“ so-
wie die „Richtlinie für die Planung
und Ausführung von Abdichtungen
erdberührter Bauteile mit flexiblen
Dichtungsschlämmen“, 2. Ausga-
be, Stand: April 2006. Für nach-
trägliche Bauwerksabdichtungen
im erdberührten Bereich gilt das
WTA-Merkblatt 4-6-05/D „Nach-
trägliches Abdichten erdberührter
Bauteile“, in der zurzeit noch gül-
tigen 2. Ausgabe, mit Stand März
2005. Im Zuge der Instandsetzung
von Bauwerksabdichtungen erdbe-
rührter Bauteile regelt das WTA-
Merkblatt 4-6 die Anwendung von
Mineralischen Dichtungsschlämmen
(MDS) für nachträgliche Außen-/In-
nen-/ und Sockelabdichtungen. Spe-
ziell die Anwendung Mineralischer
Dichtungsschlämmen wird in diesem
Merkblatt auf mineralischen Unter-
gründen empfohlen. Voraussetzung
ist selbstverständlich ein gültiges
abP als MDS, um ein Produkt „von
zweierlei Herkunft“ zu verwenden.
Im folgenden Teil des Baustoffver-
gleiches werden detailliert die An-
wendungsbereiche erläutert und
über die Erfahrungen schadensfreier
Verarbeitung berichtet.
Quellen:
– Christoph Vallant: Hybride, Klone
und Chimären: Zur Transzendierung
der Körper-, Art- und Gattungsgren-
zen. Ein Buch über den Menschen
hinaus. Königshausen & Neumann,
2007, ISBN 9783826037641, S. 75.
Prospekte, Technische Merk-/
Datenblätter der Hersteller:
– Heinrich Hahne GmbH & Co. KG, Rem-
mers Baustofftechnik GmbH, SAKRET
Trockenbaustoffe Europa GmbH & Co.
KG, Saint-Gobain Weber GmbH, SCHO-
MBURG GmbH
Bildnachweise:
– Bild 1+2: Gerhard Schlauch, Bauleiter;
Schleiff Bauflächentechnik GmbH &
Co. KG., Brüsseler Allee 15, D-41812
Erkelenz
– Bild 3: Autor
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