Schützen & Erhalten - page 19

Schützen & Erhalten · Juni 2011 · Seite 19
Fachbereiche
Sachverständige
Bei den Aachener-Sach-
verständigentagen 2009
wurden die notwendigen
Probeöffnungen von Bau-
teilkonstruktionen durch
den Sachverständigen,
juristisch beleuchtet.
Diese juristische Kompo-
nente soll auch in diesem
Fachartikel Berücksich-
tigung finden, wobei
der Fokus auf das nicht
Wiederverschließen von
Probeöffnungen gerichtet
ist. Dies insbesonde-
re im Blickfeld der Begutachtung von
Feuchtigkeitsschäden und/oder einem
mikrobiellen Befall.
Der Umweltbundesamt Leitfaden
1
empfiehlt bei
einem vermuteten Schimmelpilzbefall größer 20
cm
2
(Kategorie 2 und 3 des Leitfadens) Überbrü-
ckungsmaßnahmen (Sofortmaßnahmen), um die
Exposition
2
der Nutzer durch luftgetragene Bio-
masse auf ein Minimum zu reduzieren.
Den Sachverständigen ist dies zwar bekannt,
viele würdigen dies jedoch während ihrer Arbei-
ten am Objekt zu wenig. Sachverständige sind
aus gutem Grund häufig sehr großzügig bei der
Öffnung von Konstruktionen, um durch die In-
augenscheinnahme oder durch eine Probeent-
nahme einen Schimmelpilzbefall in und/oder auf
Baustoffen nachzuweisen. Diese Probeöffnungen
werden jedoch zumeist nicht wieder verschlos-
sen (Bild 11 und 12).
Die Autoren möchten mit den sich hier auf-
drängenden Fragestellungen bei einem Nicht-
verschließen einer solchen Probeöffnung durch
die Sachverständigen mit zwei Fallbeispielen
und einer juristischen Betrachtung zur Diskus-
sion anregen.
Fachliche Betrachtung
Häufig werden Sachverständige zu Bewoh-
nern gerufen, die unter Symptomen leiden, wel-
che durch Schimmelpilze ausgelöst worden sein
könnten. Insbesondere bei Betroffenen, die bei
einer vorübergehenden Nichtnutzung der eige-
nen Wohnräume, z. B. während eines Urlaubes,
eine erhebliche Reduzierung, bzw. eine voll-
ständige Genesung der Krankheitssymptome bei
sich feststellen.
Sieht der hinzugezogene Sachverständige
für den Ausschluss, bzw. für die Bestätigung
eines Schimmelpilzbefalles die Notwendigkeit,
Konstruktionen öffnen zu müssen, so sollte dies
auch unter der Prämisse geschehen, solche Pro-
beöffnungen wieder zu verschließen.
Betroffene schilderten eine
Zunahme der Symptome bei
nicht ausreichender Würdigung
dieser Vorgehensweise.
Es bleibt bei einer Schim-
melpilzuntersuchung in Verbin-
dung mit einer geöffneten Bau-
teilkonstruktion zu befürchten,
dass es zu einer Kontamina-
tionsverschleppung kommen
bzw. eine vorhandene intensi-
vieren kann. Das heißt, die Ex-
position² der Nutzer nimmt zu.
Fall 1:
Das betreffende Objekt ist eines von 40 glei-
chen, bzw. ähnlich konzipierten Einfamilien-
Doppelhaushälften. Es handelt sich um eine
Doppelhaushälfte mit mediterraner Architektur.
In mehreren Objekten klagten die Nutzer,
insbesondere Kinder, über Atemwegsbeschwer-
den. Fast gleichzeitig traten in den ersten Win-
termonaten nach dem Einzug kleine Feuchtig-
keitsflecken im Deckenbereich des Dachgeschos-
ses auf (Bild 1).
Die Klärung der Ursache stand aus sach-
verständiger Sicht an. Erwähnenswert ist, dass
es sich bei den sich darstellenden bräunlichen
Feuchtigkeitsflecken im Deckenbereich unter der
Flachdachkonstruktion um relativ kleine Schäden
handelte, die kaum wahrgenommen wurden. Zur
Klärung der Ursache entschied sich der Sachver-
ständige zur Konstruktionsöffnung.
Da es sich bei dem betroffenen Raum im
Dachgeschoss um das Schlafzimmer (Bild 2) und
somit um eine hochwertige Nutzung handelte und
die Nutzer bereits unter Atemwegserkrankungen
litten, wurde sicherheitshalber der Bereich der
Probeöffnung der Gefährdungsklasse 3 der Hand-
lungsanleitung der Bau-BG zugeordnet (BGI 858).
Dazu wurden eine Abschottung aus Folie
und Dachlatten eingebaut und eine Einkam-
merschleuse und ein Unterdruckhaltegerät mit
HEPA-Filter in die Abschottung integriert (Bild
3). Zusätzlich wurde ein H1–Sauger installiert,
um den anfallenden Grobschmutz während des
Rückbaus kontrolliert abführen zu können (Bild
4). Dieser schwere Sauger wurde im Außenbe-
reich installiert, wobei der Saugschlauch über das
Auge des offenen Treppenhauses durch die Ab-
schottung in den Schwarzbereich geführt wurde.
Nach diesen umfangreichen vorbereitenden
Maßnahmen erfolgte eine großzügige Öffnung
von 3 Sparrenfeldern von der Traufe bis zum First.
Dabei wurde festgestellt, dass der Dach-
aufbau von unten nach oben wie folgt ausge-
führt wurde:
gischen Diagnostik des Echten Hauschwamms
(Serpula lacrymans) auf klassischen Nährmedien
tritt immer wieder das Problem des Überwach-
sens dieses Pilzes durch schneller propagierende
Konkurrenten auf. Dadurch gestaltet sich in der
Praxis die Quantifizierung dieses Organismus als
langwierig und schwierig. Um Abhilfe zu schaf-
fen wurde von uns ein real-time PCR-Testsystem
entwickelt und erprobt, das es erlaubt, den Ech-
ten Hausschwamm und in Zukunft auch andere
holzschädigende Pilze schnell und zuverlässig
zu quantifizieren.“
Am Freitagvormittag wird der fachliche
Teil eröffnet vom Kollegen Dipl.-Ing Jens
Engel mit wichtigen und interessanten Einbli-
cken zum Thema „Hydrophobierung von Bau-
stoffen anhand des WTA-Merkblattes 3-17-10/D
– Hydrophobierende Imprägnierung von minera-
lischen Baustoffen“.
Der Abschluss der Tagung steht im Zeichen
des Büroalltags im Sachverständigenbüro. Unter
dem Vortragstitel „praxisgerechte Software für
das Sachverständigenbüro ‚Gutachtenmanager‘
und ‚Fixfoto‘ “ werden von den Referenten Jens
Kestler und Dipl.-Ing. Ralf Hunstock leistungs-
fähige Softwarelösungen aufgezeigt, die speziell
für die Sachverständigenarbeit entwickelt wurden
und die die routinemäßigen Arbeiten zur Verwal-
tung von Untersuchungs- und Gutachtenaufträ-
gen sowie zur Bearbeitung und Einbindung von
digitalen Fotos erleichtern.
DHBV Mitglieder oder Gäste, die an der Ta-
gung teilnehmen möchten und nicht Mitglieder
(Vollmitgliedschaft und Mitgliedschaft auf Probe)
des Fachbereichs Sachverständige sind, haben
auch in diesem Jahr die Möglichkeit dazu. Es wird
hierfür ein Kostenbeitrag für DHBV-Mitglieder in
Höhe von 150,00
, für WTA-Mitglieder in Höhe
von 200,00
und für Nicht-Mitglieder in Höhe
von 250,00
erhoben. Sie erhalten mit Ihrer
Anmeldung von der Bundesgeschäftsstelle eine
Rechnung. Der dort ausgewiesene Betrag ist im
Vorfeld der Tagung auf das Konto des DHBV zu
überweisen.
Am Donnerstagabend ab 19.30 Uhr wird der
traditionelle Stammtisch mit thüringischen Spe-
zialitäten vom Grill auf dem Außengelände des
Hotels stattfinden. Alle Teilnehmer der Tagung
sind hierzu herzlich eingeladen. Für Mitglieder
des Fachbereichs ist das Buffet kostenfrei, Ge-
tränke müssen allerdings von jedem selber be-
zahlt werden. Für Partner der Tagungsteilneh-
mer und Nichtmitglieder des Fachbereichs die
ebenfalls am Stammtisch teilnehmen, wird eine
Kostenpauschale für das Buffet (ohne Getränke)
in Höhe von 30,00
erhoben.
Alle Infos zur Tagungsanmeldung und zum
Hotel finden Sie im öffentlichen Bereich auf der
DHBV-Homepage „
.
Probeöffnung durch
Sachverständigen bei akuten
Schimmelpilzbefall
Fachbereiche
Schimmelpilze
Es schreibt
für Sie:
Dipl. Ing.
Norbert Becker
Fachbereichs-
leiter
Schimmelpilze
Aehlemaar 12
51467 Bergisch Gladbach
Telefon: (02202) 863853
Telefax: (02202) 863854
E-Mail:
1...,9,10,11,12,13,14,15,16,17,18 20,21,22,23,24,25,26,27,28,29,...40
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