Instituts heranzuziehen.
(1,6)
Denn maßgeblich
ist die Ausführung des Landeskrankenhausge-
setzes von Mecklenburg-Vorpommern, welches
ganz klar ausführt, dass der Stand der medizi-
nischen Wissenschaft anzusetzen ist und dieser
Stand wird in Deutschland nun einmal durch das
RKI definiert. Damit ist man immer auf der si-
cheren Seite – unabhängig vom Bundesland. Das
RKI hat in einer Reihe von Veröffentlichungen
Anforderungen sowohl an bauliche Gegeben-
heiten in Kliniken als auch bei Entlassung von
Patienten im persönlichen Wohnumfeld heraus-
gegeben, sodass diesen Angaben folgend auch
für Risikopatienten eine fachkundige und hand-
werklich einwandfreie Sanierung durchgeführt
werden kann.
(1)
Aber es gibt auch hier ek-
latante Unterschiede zu Schim-
melpilzschäden in Innenräu-
men. Ein Unterschied ist der
sog. Desinfektor, der einem
bei Schimmelpilzschäden in
Krankenhäusern über den Weg
laufen kann. Aufgabe des Des-
infektors sind Desinfektion und
Entwesung hauptsächlich bei
Infektionskrankheiten, aber
auch bei mikrobiologischen
Problemen. Üblicherweise sind
Desinfektoren beim Gesundheitsamt, aber auch
bei Krankenhäusern angestellt, was wiederum
landesrechtlich geregelt ist. Aber auch einige
DHBV-Mitgliedsunternehmen verfügen bereits
über diese stattlich anerkannte Fortbildung. Es
kann also sein, dass eigene Desinfektionsmaß-
nahmen nicht erforderlich sind, weil diese von
einem Desinfektor der Behörden vorgenommen
werden bzw. es wird erwartet, dass man firmenei-
gen einen Desinfektor stellt. Darüber nachzu-
denken lohnt sich – die Ausbildung dauert vier
Wochen und wird von der Agentur für Arbeit
finanziert. Da Hygienedienstleistungen mehr
und mehr ausgegliedert werden, kann diese Zu-
satzqualifikation auch für Firmen des Holz- und
Bautenschutzes von Vorteil
sein, zumal Desinfektoren im
Krankenhausbereich mit Was-
serstoffperoxid (H
2
O
2
) desin-
fizieren dürfen. Ansonsten ist
zur Desinfektion ein Befähi-
gungsnachweis nach TRGS 522
(überarbeitet in 2013) vorzu-
legen.
(5)
Beim Wiederaufbau ist, wie
schon ausgeführt, den Ausfüh-
rungen des Robert Koch-Insti-
tuts zu folgen. Dabei lässt sich
das RKI vor Ort gern durch die
Es schreibt
für Sie:
Dr. rer. nat.
Constanze
Messal
Fachbereichs-
leiterin
Schimmelpilze
Neubrandenburger Str. 33
18055 Rostock
Telefon: (0381) 637-28280
Telefax: (0381) 637-28281
E-Mail:
Fachbereiche
Schimmelpilze
Bild 2: Schimmelpilzschaden in einer niedergelassenen Praxis: Zur Klärung der Schadensursache sollte zielsicher
die Verschalung der Versorgungsleitungen angepeilt werden. Hier wird man fast immer fündig. Kleinste Undich-
tigkeiten am Ablaufkasten einer Dialyseeinheit, welche nicht fachgerecht mit Tape beseitigt werden sollten.
Hinter der Verschalung konnten sich unbemerkt diverse Schimmelpilze entwickeln. Da der Feuchteschaden über
einen langen Zeitraum die gesamte Praxis unterfeuchten konnte, traten auch in anderen Bereichen der Praxis
fern der Dialyseeinheiten Schimmelpilzbefälle zutage. Soll die Schadensdauer festgestellt werden – einfach die
Wartungsprotokolle zeigen lassen. Bei einem derartigen Schaden ist nicht nur mit Schimmelpilzwachstum zu
rechnen. Das ausgetretene Dialysat ist stark angereichert mit Blutfett, Harnstoff und anderen Nährstoffen,
welche Bakterien und andere Mikroorganismen auf den Plan rufen. Hohe Schutzstufe ausrufen!
Schützen & Erhalten · Juni 2014 · Seite 25