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Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V.

|

SBK-Praxis

durch das sich ein Splintholzkäfer aus dem Ei-

chenparkett nach unten herausgearbeitet hatte

(siehe Abb. 04).

Durch die Feststellung eines Sekundärbefalls

und herumlaufende Käfer (siehe Abb. 01) muss-

te generell mit weiterem Befall an allen rele-

vanten Laubhölzern im Haus gerechnet werden.

Ein beginnender Befall ist aufgrund versteckter

Eiablage bis zu 8 mm tief in Gefäßzellen nur

schwer erkennbar. Die Eier selbst sind nur etwa

1 Millimeter lang und 0,15 bis 0,175 Millimeter

dick. Zu den gefährdeten Laubholzarten gehören

nach Literaturangaben und praktischer Erfahrung

Ahorn, Abachi, Bambus, Bongossi, Eiche, Esche,

Fromager, Hickory, Illomba, Kastanie, Limba, Me-

ranti, Nussbaum, Pappel, Ramin, Rattan, Robinie,

Ulme, Weide, Wenige, Walnuß und gelegentlich

Kirsche. Einige der genannten Holzarten waren

nach augenscheinlicher Untersuchung in Form

von Vollholz, Mehrschichtholz oder Furnier bei

Türen, Wohn- u. Küchenmöbel, Schränke, Kin-

derspielzeuge oder Musikinstrumente vorhan-

den. Da man hochwertige Wohn- und Küchenmö-

bel oder Musikinstrumente im konventionellen

Wärmeverfahren mit erhöhter Raumtemperatur

von ca. 55-70°C nicht ohne Risiko von Schäden

behandeln kann, wurde eine Behandlung aller

transportabler oder demontierbarer Gegenstände

mittels kontrolliertem Sauerstoffentzug (=Stick-

stoffbehandlung) in einer regionalen Kammer

empfohlen. Die Eignung der Behandlung mit

Stickstoff ist eine allgemein anerkannte und bei

richtiger Anwendung für Mensch und Objekt als

ungefährlich einzustufende Abtötungsmethode

gegen Splintholzkäfer, gemäß Aussage des Holz-

schutzsachverständigen Wießner

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.

Die Gebäudehülle mit Wänden und Decken

aus Fichtenholz sowie die Bodenisolierung aus

Holzwolle (Fichte/Tanne) waren durch den Be-

fall nicht betroffen, da Nadelholz aufgrund des

geringen Nährstoffgehaltes und der englumigen

Holzzellen nicht von Splintholzkäfern befallen

werden kann. Ebenso wird Buchenholz wegen

englumiger Gefäßzellen eine Immunität in der

Literatur zugeschrieben, was in Form einer Treppe

oder Möbel und vielfach verbauten Holzdübeln

in den Wänden vorhanden war.

Sanierungsablauf

Zu Beginn der Sanierung mussten durch den

Hauseigentümer alle Möbel, Einbauten und sons­

tige Gegenstände aus den betroffenen Räumen

entfernt werden, um den Parkettboden vollstän-

dig entfernen zu können (siehe Abb.03). Da ne-

ben Schlafzimmermöbeln auch die Küchenmöbel

mit Eckbank und Esstisch aus Birkenvollholz und

Unterkonstruktionen aus Mehrschichtplatten mit

Laubholzfurnier zur vorbeugenden Behandlung au-

ßer Haus mussten, war eine Bewohnbarkeit für die

mehrköpfige Familie im Haus nicht mehr möglich.

Da aus der Literatur bekannt ist, dass das

Weibchen vom Braunen Splintholzkäfer bis zu

6 Wochen leben kann, wurde dieser Zeitraum

zwischen Demontage und Wiedereinbau des Par-

kettbodens bzw. Rücktransport vom behandelten

Mobiliar gewählt. Um noch anwesende adulte

Käfer zu aktivieren und schneller zum Abster-

ben zu bringen, wurde die Fußbodenheizung zur

Erwärmung der Räume auf ca. 24–26°C geregelt

(siehe Abb.05). Zusätzlich erfolgte eine tägliche

Überwachung in den Räumen mit handelsüb-

lichen Insektenklebefallen, um herumlaufende

Käfer abzufangen und kontrollieren zu können.

Neben dem vollständigen Ausbau des Parkett-

bodens (siehe Abb. 03) mussten alle verleimten

Türzargen im Haus zurückgebaut werden, um

die betroffenen Abstandshölzer hinter den Zier-

verkleidungen wegen möglichem Sekundärbefall

zu beseitigen.

Während der 6-wöchigen Karenzzeit wurden

alle mit Gefährdung eingestuften Möbel und Holz-

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Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 73