Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V.
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SBK-Praxis
durch das sich ein Splintholzkäfer aus dem Ei-
chenparkett nach unten herausgearbeitet hatte
(siehe Abb. 04).
Durch die Feststellung eines Sekundärbefalls
und herumlaufende Käfer (siehe Abb. 01) muss-
te generell mit weiterem Befall an allen rele-
vanten Laubhölzern im Haus gerechnet werden.
Ein beginnender Befall ist aufgrund versteckter
Eiablage bis zu 8 mm tief in Gefäßzellen nur
schwer erkennbar. Die Eier selbst sind nur etwa
1 Millimeter lang und 0,15 bis 0,175 Millimeter
dick. Zu den gefährdeten Laubholzarten gehören
nach Literaturangaben und praktischer Erfahrung
Ahorn, Abachi, Bambus, Bongossi, Eiche, Esche,
Fromager, Hickory, Illomba, Kastanie, Limba, Me-
ranti, Nussbaum, Pappel, Ramin, Rattan, Robinie,
Ulme, Weide, Wenige, Walnuß und gelegentlich
Kirsche. Einige der genannten Holzarten waren
nach augenscheinlicher Untersuchung in Form
von Vollholz, Mehrschichtholz oder Furnier bei
Türen, Wohn- u. Küchenmöbel, Schränke, Kin-
derspielzeuge oder Musikinstrumente vorhan-
den. Da man hochwertige Wohn- und Küchenmö-
bel oder Musikinstrumente im konventionellen
Wärmeverfahren mit erhöhter Raumtemperatur
von ca. 55-70°C nicht ohne Risiko von Schäden
behandeln kann, wurde eine Behandlung aller
transportabler oder demontierbarer Gegenstände
mittels kontrolliertem Sauerstoffentzug (=Stick-
stoffbehandlung) in einer regionalen Kammer
empfohlen. Die Eignung der Behandlung mit
Stickstoff ist eine allgemein anerkannte und bei
richtiger Anwendung für Mensch und Objekt als
ungefährlich einzustufende Abtötungsmethode
gegen Splintholzkäfer, gemäß Aussage des Holz-
schutzsachverständigen Wießner
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.
Die Gebäudehülle mit Wänden und Decken
aus Fichtenholz sowie die Bodenisolierung aus
Holzwolle (Fichte/Tanne) waren durch den Be-
fall nicht betroffen, da Nadelholz aufgrund des
geringen Nährstoffgehaltes und der englumigen
Holzzellen nicht von Splintholzkäfern befallen
werden kann. Ebenso wird Buchenholz wegen
englumiger Gefäßzellen eine Immunität in der
Literatur zugeschrieben, was in Form einer Treppe
oder Möbel und vielfach verbauten Holzdübeln
in den Wänden vorhanden war.
Sanierungsablauf
Zu Beginn der Sanierung mussten durch den
Hauseigentümer alle Möbel, Einbauten und sons
tige Gegenstände aus den betroffenen Räumen
entfernt werden, um den Parkettboden vollstän-
dig entfernen zu können (siehe Abb.03). Da ne-
ben Schlafzimmermöbeln auch die Küchenmöbel
mit Eckbank und Esstisch aus Birkenvollholz und
Unterkonstruktionen aus Mehrschichtplatten mit
Laubholzfurnier zur vorbeugenden Behandlung au-
ßer Haus mussten, war eine Bewohnbarkeit für die
mehrköpfige Familie im Haus nicht mehr möglich.
Da aus der Literatur bekannt ist, dass das
Weibchen vom Braunen Splintholzkäfer bis zu
6 Wochen leben kann, wurde dieser Zeitraum
zwischen Demontage und Wiedereinbau des Par-
kettbodens bzw. Rücktransport vom behandelten
Mobiliar gewählt. Um noch anwesende adulte
Käfer zu aktivieren und schneller zum Abster-
ben zu bringen, wurde die Fußbodenheizung zur
Erwärmung der Räume auf ca. 24–26°C geregelt
(siehe Abb.05). Zusätzlich erfolgte eine tägliche
Überwachung in den Räumen mit handelsüb-
lichen Insektenklebefallen, um herumlaufende
Käfer abzufangen und kontrollieren zu können.
Neben dem vollständigen Ausbau des Parkett-
bodens (siehe Abb. 03) mussten alle verleimten
Türzargen im Haus zurückgebaut werden, um
die betroffenen Abstandshölzer hinter den Zier-
verkleidungen wegen möglichem Sekundärbefall
zu beseitigen.
Während der 6-wöchigen Karenzzeit wurden
alle mit Gefährdung eingestuften Möbel und Holz-
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Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 73