Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 77
SMS-Bearbeitung am Steuer – auch mit Sprach
erkennungs-App ein Risiko
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversiche-
rung informiert darüber, dass auch mit
Spracherkennungs-App die Unfallgefahr
durch SMS-Bearbeitung am Steuer nicht
gebannt ist.
Wer am Steuer SMS mit der Hand eingibt, ge-
fährdet sich und andere – das wissen alle.
Aber auch wer SMS am Steuer mit Hilfe ei-
ner Spracherkennungs-App empfängt und
versendet, geht ein erhöhtes Risiko ein. In
einer Untersuchung des Instituts für Arbeit
und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (IAG) legten Probanden
in einer Fahrsimulation bei konstanter Ge-
schwindigkeit (60 km/h) eine bestimmte
Strecke zurück. Die Grundaufgabe war, auf
bestimmte Hinweise hin die Spur zu wech-
seln. In einem weiteren Versuchsabschnitt
erhielten die Versuchspersonen nacheinan-
der zwei Zusatzaufgaben: Zum einen mussten
sie Textnachrichten auf ihrem eigenen Handy
lesen und manuell darauf antworten. Im an-
deren Setting erhielten sie die Nachrichten
über eine Spracherkennungs-App – vergleich-
bar mit einer Freisprechanlage.
„Es hat sich gezeigt, dass bei allen Personen
die Fahrleistung durch die Zusatzaufgaben deut-
lich schlechter wurde“, sagt Studienleiterin Dr.
Hiltraut Paridon vom Institut für Arbeit und Ge-
sundheit der DGUV (IAG). Das eigenhändige Tip-
pen von Nachrichten stellte erwartungsgemäß
die größte Ablenkung dar. Die Ablenkung durch
die Spracherkennungs-App war zwar geringer,
aber auch hier steigt im realen Straßenverkehr
die Gefahr, auf die Gegenfahrbahn oder den Bür-
gersteig zu fahren und so einen Unfall zu verur-
sachen. Zwar hatten die jüngeren Testpersonen
(unter 34 Jahren) insgesamt weniger Probleme
damit, am Steuer SMS zu tippen, aber auch ihre
Fahrleistung wurde nachweisbar schlechter. Da-
rüber hinaus fühlten sich die Fahrerinnen und
Fahrer während der Bearbeitung von SMS stär-
ker beansprucht als ohne – und dies unabhän-
gig vom Alter.
Laut Straßenverkehrsordnung darf eine Per-
son, die ein Fahrzeug führt, generell kein Mo-
biltelefon benutzen, wenn es aufgenommen oder
gehalten werden muss. Da es aber auch bei einer
Sprachsteuerung zu Ablenkungseffekten kommt,
gilt: „Zu Ihrer eignen Sicherheit sollten Sie wäh-
rend der Autofahrt Smartphone und Co. nicht be-
nutzen“, so Paridon. „Das ist nicht nur sicherer,
es sorgt auch für eine entspanntere Fahrt.“
Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V.
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Arbeitsschutz
Sommer, Sonne, Arbeitsschutz
Wer im Freien arbeitet, ist mitunter der
Sonne ausgesetzt. In der Schädlings-
bekämpfung ist dies sicherlich nicht
überwiegend der Fall, wie vergleichsweise
beim Straßenbau. Gegeben ist die Situ-
ation beispielsweise bei der Anbringung
von Taubenabwehr oder allgemein bei
Maßnahmen im Dachbereich.
Seitens der Behörden hat die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereits letztes
Jahr thematisiert, warum und wie man sich dem
Thema nähern sollte, was sich zwingend aus ent-
sprechenden rechtlichen Regelungen in Bezug
zum UV-Schutz ergibt.
Zu nennen wäre da zum Beispiel die Ar-
beitsstättenverordnung. Hintergrund ist die
Verhütung von UV-bedingtem Hautkrebs, auch
am Arbeitsplatz. Es bestehen Verpflichtungen,
wobei man um eine (Gefährdungs-)Beurteilung
der Exposition bei bestimmten Tätigkeiten nicht
herumkommt. Arbeiten über mehrere Stunden in
der prallen Mittagssonne ohne Ausweichmög-
lichkeiten in den Schatten – eine hohe UV-Be-
lastung ist hier nicht von der Hand zu weisen.
Auch sollte man sich über wirksame Schutz-
maßnahmen Gedanken machen, dann auch mit
den Mitarbeitern über das Thema Hautschutz
reden und entsprechend unterweisen. Im Ideal-
fall weiß jeder, wie er sich schützen kann. Eine
Tube Sonnencreme kann ein guter Aufhänger
sein, um an dieses Thema erinnert zu werden
und zu erinnern.
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