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Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 77

SMS-Bearbeitung am Steuer – auch mit Sprach­

erkennungs-App ein Risiko

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversiche-

rung informiert darüber, dass auch mit

Spracherkennungs-App die Unfallgefahr

durch SMS-Bearbeitung am Steuer nicht

gebannt ist.

Wer am Steuer SMS mit der Hand eingibt, ge-

fährdet sich und andere – das wissen alle.

Aber auch wer SMS am Steuer mit Hilfe ei-

ner Spracherkennungs-App empfängt und

versendet, geht ein erhöhtes Risiko ein. In

einer Untersuchung des Instituts für Arbeit

und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen

Unfallversicherung (IAG) legten Probanden

in einer Fahrsimulation bei konstanter Ge-

schwindigkeit (60 km/h) eine bestimmte

Strecke zurück. Die Grundaufgabe war, auf

bestimmte Hinweise hin die Spur zu wech-

seln. In einem weiteren Versuchsabschnitt

erhielten die Versuchspersonen nacheinan-

der zwei Zusatzaufgaben: Zum einen mussten

sie Textnachrichten auf ihrem eigenen Handy

lesen und manuell darauf antworten. Im an-

deren Setting erhielten sie die Nachrichten

über eine Spracherkennungs-App – vergleich-

bar mit einer Freisprechanlage.

„Es hat sich gezeigt, dass bei allen Personen

die Fahrleistung durch die Zusatzaufgaben deut-

lich schlechter wurde“, sagt Studienleiterin Dr.

Hiltraut Paridon vom Institut für Arbeit und Ge-

sundheit der DGUV (IAG). Das eigenhändige Tip-

pen von Nachrichten stellte erwartungsgemäß

die größte Ablenkung dar. Die Ablenkung durch

die Spracherkennungs-App war zwar geringer,

aber auch hier steigt im realen Straßenverkehr

die Gefahr, auf die Gegenfahrbahn oder den Bür-

gersteig zu fahren und so einen Unfall zu verur-

sachen. Zwar hatten die jüngeren Testpersonen

(unter 34 Jahren) insgesamt weniger Probleme

damit, am Steuer SMS zu tippen, aber auch ihre

Fahrleistung wurde nachweisbar schlechter. Da-

rüber hinaus fühlten sich die Fahrerinnen und

Fahrer während der Bearbeitung von SMS stär-

ker beansprucht als ohne – und dies unabhän-

gig vom Alter.

Laut Straßenverkehrsordnung darf eine Per-

son, die ein Fahrzeug führt, generell kein Mo-

biltelefon benutzen, wenn es aufgenommen oder

gehalten werden muss. Da es aber auch bei einer

Sprachsteuerung zu Ablenkungseffekten kommt,

gilt: „Zu Ihrer eignen Sicherheit sollten Sie wäh-

rend der Autofahrt Smartphone und Co. nicht be-

nutzen“, so Paridon. „Das ist nicht nur sicherer,

es sorgt auch für eine entspanntere Fahrt.“

Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V.

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Arbeitsschutz

Sommer, Sonne, Arbeitsschutz

Wer im Freien arbeitet, ist mitunter der

Sonne ausgesetzt. In der Schädlings-

bekämpfung ist dies sicherlich nicht

überwiegend der Fall, wie vergleichsweise

beim Straßenbau. Gegeben ist die Situ-

ation beispielsweise bei der Anbringung

von Taubenabwehr oder allgemein bei

Maßnahmen im Dachbereich.

Seitens der Behörden hat die Bundesanstalt für

Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereits letztes

Jahr thematisiert, warum und wie man sich dem

Thema nähern sollte, was sich zwingend aus ent-

sprechenden rechtlichen Regelungen in Bezug

zum UV-Schutz ergibt.

Zu nennen wäre da zum Beispiel die Ar-

beitsstättenverordnung. Hintergrund ist die

Verhütung von UV-bedingtem Hautkrebs, auch

am Arbeitsplatz. Es bestehen Verpflichtungen,

wobei man um eine (Gefährdungs-)Beurteilung

der Exposition bei bestimmten Tätigkeiten nicht

herumkommt. Arbeiten über mehrere Stunden in

der prallen Mittagssonne ohne Ausweichmög-

lichkeiten in den Schatten – eine hohe UV-Be-

lastung ist hier nicht von der Hand zu weisen.

Auch sollte man sich über wirksame Schutz-

maßnahmen Gedanken machen, dann auch mit

den Mitarbeitern über das Thema Hautschutz

reden und entsprechend unterweisen. Im Ideal-

fall weiß jeder, wie er sich schützen kann. Eine

Tube Sonnencreme kann ein guter Aufhänger

sein, um an dieses Thema erinnert zu werden

und zu erinnern.

Foto: ©Jürgen Fälchle – Fotolia.com

Foto: ©nito – Fotolia.com