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Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V.

|

SBK-Praxis

teilte dies dem Lieferanten (regionales Fach-

geschäft für Wohnausstattung) in Form einer

Mängelanzeige mit.

Zur Schadensbegrenzung wurde vom Parkett-

lieferanten der Einsatz einer Heizmatte vorge-

schlagen, die nach eigener Internetrecherche

und telefonischer Befragung eines Holzschutz-

sachverständigen und einer ausführenden Holz-

schutzfirma auf die befallenen Holzoberflächen

aufgelegt werden kann und den gesamten Quer-

schnitt des Parkettbodens innnerhalb 3 Stunden

auf eine Letaltemperatur von 55 °C erwärmt.

Diese schnelle und praktikable Anwendung hätte

nach Einschätzung des Aussendienstmitarbeiters

vom Parketthersteller an allen sichtbaren Flä-

chen jeweils partiell oder teilweise vollflächig

zu erfolgen. Nach einer Karenzzeit von ca. 2–3

Monaten sollte dann nachkontrolliert werden,

da eine Wiederholung der Maßnahme theore-

tisch möglich ist, da nicht alle Stellen sicher

erreicht werden. Nach erfolgreicher Behandlung

bot der Lieferant noch eine Abspachtelung der

Ausfluglöcher an.

Da der Hauseigentümer durch die Vorschläge

zur Mängelbeseitigung nicht überzeugt war und

eine professionellere Abwicklung des Schadens

erwartete, wurde die Bestellung eines Sachver-

ständigen für Holzschutz vor Ort vereinbart.

Schadensbegutachtung

Im August 2014 erfolgte der Ortstermin mit

einem bestellten Holzschutzgutachter, den Ei-

gentümern, dem Lieferanten und dem Außen-

dienstmitarbeiter des Parkettherstellers, wo ein

Befall durch den Braunen Splintholzkäfer

(Lyctus

brunneus)

in nahezu allen Räumen im Erd- und

Obergeschoss festgestellt wurde. Der Befall zeigte

sich anhand von Ausfluglöchern, Bohrmehlan-

häufungen und toten Splintholzkäfern an den

Parkettstäben sowie sichtbarer Zerstörung der

Oberflächenschicht an einzelnen Sockelleisten

(siehe Abb.02). Aufgrund der Entwicklungsdauer

des Schädlings von mindestens 5–18 Monaten

und der ersichtliche Schaden, der durch einen

erhöhten Splintholzanteil beim Parkettholz be-

günstigt wurde, sprach nach Einschätzung des

Holzschutzsachverständigen alles für eine Ein-

schleppung des Befalls, der vor Anlieferung und

Einbau am Parkett vorhanden war.

Die von dem Lieferanten des Parkettbodens

vorgeschlagene Bekämpfung des Käferbefalls

mittels Heizmatten wurde vom Holzschutz-

sachverständigen aus mehrfachen Gründen als

nicht geeignet und ausreichend abgelehnt. Ne-

ben möglicher Schädigungen durch Verformung,

Rissbildung oder Verfärbung ist eine vollflächige

Behandlung des Parkettbodens aufgrund einge-

bauter Möbel (Küche, Schränke usw.) nicht mög-

lich und es kann seitens Lieferant/Hersteller kei-

ne Übernahme einer Gewähr für eine vollständige

Beseitigung des Splintholzkäferbefalls erwartet

werden. Auch andere Bekämpfungsverfahren,

wie Heißluft oder Einsatz von gasförmigen Bi-

oziden, d.h. toxische Begasungsmittel, wurden

wegen möglicher Nachteile, Anwendungsrisiken

oder nicht vertretbarer Belastung von Umwelt

und Gesundheit der Bewohner gemäß Einschät-

zung des Holzschutzsachverständigen abgelehnt.

Die Schlussfolgerung gemäß Gutachten zur

sicheren und nachhaltigen Beseitigung des Kä-

ferbefalls ergab den vollständigen Austausch des

vorhandenen Parkettbodens gegen einen entspre-

chenden Boden ohne nennenswerten Splintholz-

anteil oder andere Bodenbelagstypen, bei denen

kein Befallsrisiko durch Splintholzkäfer besteht.

Sanierungsbegleitende Beratung

Aufgrund Unsicherheit und offener Fragen

im Rahmen der Sanierung des befallenen Par-

kettbodens wurde der Verfasser als Holzschutz-

sachverständiger mit praktischer Erfahrung beim

Umgang mit Splintholzkäferbefall vom Hausei-

gentümer zur Beratung hinzugezogen, um die

Sanierungsplanung zu erarbeiten und im Rah-

men der Beratung über Art und Umfang der er-

forderlichen Bekämpfungsmethoden zugleich

sanierungsbegleitend die Prüfung auf mögliche

Sekundärschäden an der weiteren Bausubstanz

durchzuführen und diese zu dokumentieren.

Da nach Auskunft eines Parketthändlers auch

die sogenannte „splintholzfreie“ Sortierung ei-

nen gewissen Splintanteil enthält bzw. unter Zu-

grundelegung aktueller Normen auch enthalten

darf und das Risiko einer Einschleppung damit

nicht völlig ausgeschlossen werden kann, fiel die

Entscheidung des Hauseigentümers beim neuen

Parkettboden auf Nadelholz (Lärche).

Im Rahmen der Sanierungsplanung sollte zu-

nächst geklärt werden, um welche Splintholzkä-

ferart es sich handelt und ob der Befall am Par-

kett bereits zu Sekundärschäden im Wohnhaus

geführt hat. Durch entnommene Käferproben

und mikroskopischer Bestimmung von einem

unabhängigen Fachbiologen konnte der Braune

Splintholzkäfer

(Lyctus brunneus)

als Schädling

identifiziert werden. Durch eine nähere Untersu-

chung an relevanten Hölzern aus Laubholz, wur-

de ein Sekundärbefall festgestellt, der an ver-

bauten Abstandshölzern aus Tischlerplatten hin-

ter den Blindrahmen einer Innentüre vorhanden

war (siehe Abb. 06). Das Deckschichtfurnier von

Tischlerplatten besteht häufig aus Tropen(laub)

holz, wie z. B. Gabun, was sehr anfällig gegen-

über Splintholzkäfern ist (Biebl 2014, LVR

1

).

Ebenso zeigte ein Bücherregal in Sandwich-

bauweise mehrere Bohrlöcher von Splintholz-

käfern, die sich jedoch nur im Wabenkern des

Regalbodens verfangen hatten, da dieses Regal

direkt auf dem Parkettboden gestanden hatte.

Außergewöhnlich war der Fund eines ca. 40mm

tiefen Fraßgangs durch ein Fichtenholzauflager,

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Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 72