Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V.
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SBK-Praxis
teilte dies dem Lieferanten (regionales Fach-
geschäft für Wohnausstattung) in Form einer
Mängelanzeige mit.
Zur Schadensbegrenzung wurde vom Parkett-
lieferanten der Einsatz einer Heizmatte vorge-
schlagen, die nach eigener Internetrecherche
und telefonischer Befragung eines Holzschutz-
sachverständigen und einer ausführenden Holz-
schutzfirma auf die befallenen Holzoberflächen
aufgelegt werden kann und den gesamten Quer-
schnitt des Parkettbodens innnerhalb 3 Stunden
auf eine Letaltemperatur von 55 °C erwärmt.
Diese schnelle und praktikable Anwendung hätte
nach Einschätzung des Aussendienstmitarbeiters
vom Parketthersteller an allen sichtbaren Flä-
chen jeweils partiell oder teilweise vollflächig
zu erfolgen. Nach einer Karenzzeit von ca. 2–3
Monaten sollte dann nachkontrolliert werden,
da eine Wiederholung der Maßnahme theore-
tisch möglich ist, da nicht alle Stellen sicher
erreicht werden. Nach erfolgreicher Behandlung
bot der Lieferant noch eine Abspachtelung der
Ausfluglöcher an.
Da der Hauseigentümer durch die Vorschläge
zur Mängelbeseitigung nicht überzeugt war und
eine professionellere Abwicklung des Schadens
erwartete, wurde die Bestellung eines Sachver-
ständigen für Holzschutz vor Ort vereinbart.
Schadensbegutachtung
Im August 2014 erfolgte der Ortstermin mit
einem bestellten Holzschutzgutachter, den Ei-
gentümern, dem Lieferanten und dem Außen-
dienstmitarbeiter des Parkettherstellers, wo ein
Befall durch den Braunen Splintholzkäfer
(Lyctus
brunneus)
in nahezu allen Räumen im Erd- und
Obergeschoss festgestellt wurde. Der Befall zeigte
sich anhand von Ausfluglöchern, Bohrmehlan-
häufungen und toten Splintholzkäfern an den
Parkettstäben sowie sichtbarer Zerstörung der
Oberflächenschicht an einzelnen Sockelleisten
(siehe Abb.02). Aufgrund der Entwicklungsdauer
des Schädlings von mindestens 5–18 Monaten
und der ersichtliche Schaden, der durch einen
erhöhten Splintholzanteil beim Parkettholz be-
günstigt wurde, sprach nach Einschätzung des
Holzschutzsachverständigen alles für eine Ein-
schleppung des Befalls, der vor Anlieferung und
Einbau am Parkett vorhanden war.
Die von dem Lieferanten des Parkettbodens
vorgeschlagene Bekämpfung des Käferbefalls
mittels Heizmatten wurde vom Holzschutz-
sachverständigen aus mehrfachen Gründen als
nicht geeignet und ausreichend abgelehnt. Ne-
ben möglicher Schädigungen durch Verformung,
Rissbildung oder Verfärbung ist eine vollflächige
Behandlung des Parkettbodens aufgrund einge-
bauter Möbel (Küche, Schränke usw.) nicht mög-
lich und es kann seitens Lieferant/Hersteller kei-
ne Übernahme einer Gewähr für eine vollständige
Beseitigung des Splintholzkäferbefalls erwartet
werden. Auch andere Bekämpfungsverfahren,
wie Heißluft oder Einsatz von gasförmigen Bi-
oziden, d.h. toxische Begasungsmittel, wurden
wegen möglicher Nachteile, Anwendungsrisiken
oder nicht vertretbarer Belastung von Umwelt
und Gesundheit der Bewohner gemäß Einschät-
zung des Holzschutzsachverständigen abgelehnt.
Die Schlussfolgerung gemäß Gutachten zur
sicheren und nachhaltigen Beseitigung des Kä-
ferbefalls ergab den vollständigen Austausch des
vorhandenen Parkettbodens gegen einen entspre-
chenden Boden ohne nennenswerten Splintholz-
anteil oder andere Bodenbelagstypen, bei denen
kein Befallsrisiko durch Splintholzkäfer besteht.
Sanierungsbegleitende Beratung
Aufgrund Unsicherheit und offener Fragen
im Rahmen der Sanierung des befallenen Par-
kettbodens wurde der Verfasser als Holzschutz-
sachverständiger mit praktischer Erfahrung beim
Umgang mit Splintholzkäferbefall vom Hausei-
gentümer zur Beratung hinzugezogen, um die
Sanierungsplanung zu erarbeiten und im Rah-
men der Beratung über Art und Umfang der er-
forderlichen Bekämpfungsmethoden zugleich
sanierungsbegleitend die Prüfung auf mögliche
Sekundärschäden an der weiteren Bausubstanz
durchzuführen und diese zu dokumentieren.
Da nach Auskunft eines Parketthändlers auch
die sogenannte „splintholzfreie“ Sortierung ei-
nen gewissen Splintanteil enthält bzw. unter Zu-
grundelegung aktueller Normen auch enthalten
darf und das Risiko einer Einschleppung damit
nicht völlig ausgeschlossen werden kann, fiel die
Entscheidung des Hauseigentümers beim neuen
Parkettboden auf Nadelholz (Lärche).
Im Rahmen der Sanierungsplanung sollte zu-
nächst geklärt werden, um welche Splintholzkä-
ferart es sich handelt und ob der Befall am Par-
kett bereits zu Sekundärschäden im Wohnhaus
geführt hat. Durch entnommene Käferproben
und mikroskopischer Bestimmung von einem
unabhängigen Fachbiologen konnte der Braune
Splintholzkäfer
(Lyctus brunneus)
als Schädling
identifiziert werden. Durch eine nähere Untersu-
chung an relevanten Hölzern aus Laubholz, wur-
de ein Sekundärbefall festgestellt, der an ver-
bauten Abstandshölzern aus Tischlerplatten hin-
ter den Blindrahmen einer Innentüre vorhanden
war (siehe Abb. 06). Das Deckschichtfurnier von
Tischlerplatten besteht häufig aus Tropen(laub)
holz, wie z. B. Gabun, was sehr anfällig gegen-
über Splintholzkäfern ist (Biebl 2014, LVR
1
).
Ebenso zeigte ein Bücherregal in Sandwich-
bauweise mehrere Bohrlöcher von Splintholz-
käfern, die sich jedoch nur im Wabenkern des
Regalbodens verfangen hatten, da dieses Regal
direkt auf dem Parkettboden gestanden hatte.
Außergewöhnlich war der Fund eines ca. 40mm
tiefen Fraßgangs durch ein Fichtenholzauflager,
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Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 72