Schützen & Erhalten · September 2013 · Seite 21
ein „Formular für Stellungnahmen“, das Sie per
E-Mail oder Post bis spätestens
06. September
2013
an die GDV-Geschäftsstelle senden können.
Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft,
z. H. Herrn Christoph Gerwin
Wilhelmstraße 43/43G, 10117 Berlin
E-Mail:
“
Nun wird die Frist zur Konsultation bei Veröf-
fentlichung in der S&E bereits verstrichen sein,
während wir derzeit noch an der Stellungnahme
arbeiten… Da diese Richtlinie neben den mi-
krobiologisch-diagnostischen Aspekten auch die
technische Trocknung behandelt, habe ich mir
Unterstützung durch Wolfgang Böttcher (DAN-
KE!) geholt, dessen Anmerkungen ich hier ent-
sprechend gekennzeichnet mit ein ießen lasse.
Doch schauen wir uns nun einige Aspekte der
Richtlinie an.
Der Geltungsbereich wurde festgelegt auf
Leitungswasserschäden, Sanierungsmaßnahmen
greifen hier erst in der UBA-Kategorie 3, also bei
großen Schäden ab 0,5m² Befalls äche. Kleinere
Schäden soll der Versicherte selbst behandeln,
damit ist das Thema „Kleiner Befall“ abgehan-
delt. Bleibt die Frage offen, ob damit auch ab-
gehakt ist, dass die Versicherung nur für große
Schimmelpilzschäden eintritt. Dies wäre aber
in Übereinstimmung zu sehen mit rechtlichen
Würdigungen, die einen Mangel/Schaden auch
erst in der Kategorie 3 nach UBA anerkennen.
Des Weiteren beschreibt die Richtlinie Metho-
den zur Erfassung der Schimmelpilzbelastung, zur
Feuchtemessung und beinhaltet einen umfang-
reichen Anhang zur Gestaltung und Mindestan-
forderungen an das Gutachten. Insbesondere der
letzte Teil ist sehr gut gelungen.
Im Glossar hingegen sind einige Stilblü-
ten aufgefallen. So ist
„Foggen eine Methode
zur Schimmelsanierung“.
Das können wir be-
stätigen, siehe auch S&E 4/2012
(6)
. Wolfgang
Böttcher stellt fest: dass wir schon lange nicht
mehr von Leckage (Volumenstrom) sondern von
Leckstellen reden, hat sich dort auch noch nicht
herumgesprochen.
Ein großes Kapitel ist dem Thema Desinfek-
tion gewidmet. Positiv ist anzumerken, dass man
sich durchaus der Grenzen von Desinfektionsme-
thoden bewusst zu sein scheint und zumindest
Desinfektion und Feinreinigung als eine Einheit
ansieht. Allerdings wird dieser Ansatz nicht über
alle Sanierungsschritte und Verfahren durchge-
halten und mitunter ist die Desinfektion dann
doch wieder die alleinige Sanierungsmethode.
Auch die Anleitung zur Estrich-Desinfektion ist
leidlich unkritisch, weil nicht de niert wird,
wann aus technischer und mikrobiologischer
Sicht ein solches Verfahren anwendbar ist und
wann ausgebaut werden muss. Die Wirksamkeit
von Desinfektionsmitteln als gegeben anzuse-
hen, wenn ausreichend viel und lange Desinfek-
tionsmittel eingebracht wird, ist ein Trugschluss.
Denn was ist viel und lange und wie kommt der
Sanierer an diese Daten? Gleichzeitig steht im
Kapitel Demontage:
„Eine vollständige Entfernung des befallenen
Materials ist zur Erreichung der Sanierungsziele
nicht grundsätzlich erforderlich, wenn dieses aus-
reichend gereinigt und desin ziert werden kann.“
Also wenn, dann bitte ausreichend desin -
ziert und gereinigt. Und wiederum die Frage, was
ist ausreichend? Da besteht Überarbeitungsbe-
darf und wird von unserer Seite entsprechend
kommentiert werden. Immerhin, und das werte
ich in der Tat für einen Fortschritt, ist zumindest
teilweise angekommen, dass Biomasse auch nach
einer Desinfektion entfernt werden muss, also
die Reinigung resp. Feinreinigung dazugehört.
Auch der Erfolgskontrolle und Sanierungskontroll-
messung ist ein größeres Kapitel gewidmet. Und
da hat wirklich mal jemand aufgepasst! Es wird
nämlich darauf hingewiesen, dass nach Desin-
fektionsmaßnahmen Kultivierungsverfahren nicht
geeignet sind, um den Sanierungserfolg nachzu-
weisen. Vielmehr ist auf Partikelmessungen oder
Direktmikroskopie zurückzugreifen bzw. diese
Methoden mit Kultivierungsverfahren zu kombi-
nieren. Dies stimmt auch mit unseren Empfeh-
lungen zur Sanierungskontrollmessung überein.
Aber richtig geärgert habe ich mich über
Folgendes:
„Es gibt derzeit keinen Ausbildungsberuf, der
die für die Schimmelpilzsanierung notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten umfassend vermittelt.
Auch gibt es keine behördliche Prüfung oder Zu-
lassung für einen Sanierungs-Fachbetrieb.“
Abwarten, hier ist das letzte Wort noch nicht
gesprochen.
Wolfgang Böttcher bewegen vor allem die
Ausführungen zur technischen Trocknung: Es
ist immer die Rede von sofort einsetzenden
Trocknungsmaßnahmen. Meist wird der Sanierer
doch erst nach einer Woche, wenn überhaupt,
gerufen. Richtig ausgeführt ist, dass das Absau-
gen von freiem Wasser die effektivste Metho-
de zur Bauteiltrocknung ist. Dann kommt der
kapillare Transport und dann kommt noch die
Diffusion. Dass der kapillare Transport so lan-
ge wie möglich aufrechterhalten werden soll,
steht dort aber nicht. Das ist aber, wichtig, um
diffusionsbedingte trockene Bauteilober ächen
mit nassem Kern zu vermeiden. Da kann später
wieder Schimmelpilzwachstum einsetzen. Als
Trocknungsprinzipien werden die Umströmung
von Bauteilen mit trockener Luft und Durch-
strömung von Hohlräumen und Materialien mit
trockener Luft angeführt, ohne dass dies wei-
ter ausgeführt wird. Bei Trocknung der Estrich-
Dämmschicht soll im Innenraum das Absaugen
mit HEPA-Filter erfolgen, bei Ableitung nach
außen sind aber keine Maßnahmen notwendig.
Auch dort muss ein HEPA-Filter eingesetzt wer-
den, wenn die Luft nicht gerade in Bereiche ge-
hen kann, wo im Umfeld keine Häuser sind. Das
hygrometrische Luftfeuchteausgleichsverfahren
fehlt im Anhang zu den Feuchtemessverfahren
ganz. Nur die Widerstandsmessung, kapazitive
Messung, Mikrowelle und Neutronensonde haben
dort Platz. Wir (WTA) wollen aber das hygrome-
trische Luftfeuchteausgleichsverfahren favori-
Fachbereiche
Schimmelpilze