Schützen & Erhalten - page 8

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Wird Schwammmyzel auf dem Kellerfußbo-
den festgestellt (Bilder 1 und 2), so ist grund-
sätzlich die Nutzschicht auszubauen. Dafür spre-
chen zwei Gründe:
1) Es muss die Ausbreitung des Echten Haus-
schwamms unterhalb des Fußbodens ermittelt
werden. Da in der Regel die in der Norm ge-
forderte Beseitigung der Feuchtequelle kaum
realisiert werden kann, ist diese Maßnahme
von grundlegender Bedeutung.
2) Herstellungsbedingt können sich Latten (Leh-
ren, die zum Abziehen der Schüttung verwen-
det wurden) oder organischer Bauschutt un-
terhalb des Fußbodens be nden. Dies kann
dann ermittelt und beseitigt werden.
Durchwachsene Erd- und Schüttstoffe sind an-
schließend etwa spatentief auszubauen (Bild 3).
Auf keinen Fall dürfen durchwachsene Bodenstoffe
im Spritz-, Flut- oder Schaumverfahren mit einem
zugelassenen Schwammsperrmittel beaufschlagt
werden. In den bauaufsichtlichen Zulassungen
wird dies aus Umweltschutzgründen, mit Ver-
weis auf die Gefahrstoffverordnung, begründet.
Der in der Norm genannte Sicherheitsbereich
von 1,5 m bei Schüttstoffen in Holzbalkendecken
ist sinngemäß anzuwenden. Sinngemäß bedeutet,
dass der Sicherheitsbereich ausschließlich hori-
zontal zu berücksichtigen ist. Eine Umsetzung des
Sicherheitsbereiches in vertikaler Richtung wäre
aufgrund der Biologie des Echten Hausschwamms
und der Gebäudestatik völliger Unsinn.
Bei den Ausschachtungsarbeiten ist ohnehin
darauf zu achten, dass die Ober äche des Keller-
fußbodens niemals unterhalb der Fundamentsoh-
le liegt. Muss bis unterhalb der Fundamentsoh-
le geschachtet werden, können Abtreppungen,
Verbau oder abschnittweises Ausschachten eine
Lösung darstellen. Auf jeden Fall muss dies ein
Tragwerksplaner beurteilen.
Aus Kostengründen werden diese umfang-
reichen Arbeiten am Kellerfußboden vom Bau-
herr immer wieder in Frage gestellt und es wird
der Verzicht dieser Arbeiten durchgesetzt. Das
Risiko des Weiterwachsens vom Echten Haus-
schwamm, auch bei einem eng begrenzten, lo-
kalen Befall , ist nicht zu unterschätzen. Neben
den unter 1) und 2) genannten Gründen werden
oft ausgediente Holzmöbel, Pappkisten oder an-
dere zellulosehaltige Materialien direkt auf dem
Kellerfußboden gelagert. Dem im Untergrund la-
tent vorhandenem Schwammmyzel wird dann der
Nährstoff geliefert. Bei einem erneuten Bewuchs
will der Bauherr vom damaligen Kostendruck und
dem von ihm veranlassten Einsparungen dann
nichts mehr wissen.
Bild 2 (oben): Gelagertes Brennholz auf dem Keller-
fußboden an der Außenwand.
Bild 3: Vom EHS durchwachsener Erdstoff wird abge-
tragen.
Bildernachweis:
Bilder 1 bis 3 Ing.-Büro E. Flohr GmbH.
Fachbereiche
Holzschutz
Schützen & Erhalten · September 2013 · Seite 8
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