Schützen & Erhalten · September 2012 · Seite 19
Es schreibt für Sie:
Rainer Spirgatis
Fachbereichsleiter
Bautenschutz
Plinderheide 2b, 48291 Telgte
Telefon: (05432) 830
Telefax: (05432) 836902
Mobil: (0160) 7163450
E-Mail:
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wurde das vorrangige Ziel, das Abbindeverhalten
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Neues aus den Regelwerken
„Alles rund um die Baufuge“
Fachbereiche
Bautenschutz
Der Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
hat eine neue Internetseite
eingerichtet, um das „verstreute Wissen“ zum
Thema Baufugenabdichtung praxisgerecht und
nach eigener Aussage „gebündelt“ als IVD-Merk-
blätter kostenlos zur Verfügung zu stellen.
1)
Dies
gilt auch für die Baustellenprotokolle und War-
tungsverträge. Angesprochen werden mit diesem
kostenlosen Service Planer, die den Anspruch
haben, sich über betreffende Verordnungen und
Normen zu informieren und fachgerecht planen
und ausschreiben wollen. Der Holz- und Bau-
tenschützer findet zahlreiche Hinweise für die
regelwerksgerechte Anwendung und Eignung des
spritzbaren Dichtstoffes. Durch die aktive Bera-
tung dieses Industrieverbandes werden Bauherren
bzw. Investoren auf der Suche nach einem qua-
lifizierten Ausführenden/Bautenschützer fündig.
Schadhafte Baufuge?
Zur Begutachtung und Erkennung von Scha-
densursachen defekter Fugenabdichtungen im
Außenbereich oder an der Fassade werden im
IVD-Merkblatt Nr. 28 „Sanierung von defekten
Fugenabdichtungen an der Fassade“ die mög-
lichen Schadensursachen aufgezeigt und Hin-
weise für die Instandsetzung gegeben. Es wird
unterschieden in spritzbare Dichtstoffe nach
DIN EN 15651:
– Dichtstoffe für Fassadenelemente – Typ F
– Dichtstoffe für Verglasungen – Typ G
– Dichtstoffe für den Sanitärbereich – Typ S/XS
– Dichtstoffe für Bodenfugen – Typ PW
In diesem Regelwerk wird „in
– Adhäsionsrisse (Abriss des Dichtstoffs von
der/den Fugenflanken)
– Kohäsionsrisse (Risse im Dichtstoff)
– sonstige Schäden des Dichtstoffs und der
Fugenrandbereiche“ unterschieden.
Adhäsionsrisse, der Abriss des Dichtstoffes
von der Haftungsflanke, können durch die
Überforderung der Dichtstoffmasse, Überforde-
rung der Eigenschaften oder durch zu große Fu-
genbewegungen hervorgerufen werden. Weitere
Schadensbilder können sein:
– unzureichende Festigkeit der Fugenflanken
– unzureichende Tragfähigkeit der Fugenflanken
– ungeeignetes Hinterfüllmaterial
– Unverträglichkeit mit Baustoffen
– Unverträglich mit Beschichtungen an
den Fugenflanken (mangelnde Haftung,
Weichmacherwanderung)
– zu hohe Untergrundfeuchtigkeit
– mangelhafte Reinigung der Fugenflanken
– mangelhaft entfernte Reste alter Dichtstoffe
– keine oder falsche Vorbehandlung (Primer)
Dichtstoff
Hinterfüllmaterial
Abbildung 1: Adhäsionsschaden.