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Advent, Advent,

das Büro brennt

Thema: grobe Fahrlässigkeit in der

Feuerversicherung

Jetzt kommt sie wieder, die

gemütliche Adventszeit mit

Kerzenduft und Keksen, auch

im Büro oder den Betrieben.

Es soll ja die schönste Zeit

des Jahres sein, aber in der

täglichen Hektik werden oft

die Sicherheitsvorschriften

für offenes Feuer in Betrie-

ben oder Büros außer Acht

gelassen.

Da brennen die Kerzen auf dem

Adventskranz und die Tannen sind

auch schon etwas trocken, durch

Verlassen des Raumes schaut nie-

mand mehr danach und ruck zuck

ergibt sich z. B. durch Zugluft ein

Funkenflug und der Kranz oder das

Gesteck steht in Flammen und sehr

schnell breitet sich das Feuer im

Büro aus. Wenn es schnell bemerkt

wird, kann größerer Schaden verhin-

dert werden. Wenn nicht, ergeben

sich komplizierte Verhandlungen

mit dem Feuer-Versicherer, der den

Brandschaden zu regulieren hat, ob

hier nicht Obliegenheiten verletzt

worden sind, die u.a. in den Brand-

schutzrichtlinien des Verbandes der

Sachversicherer, die jedem Feuer-

vertrag zugrunde liegen, festge-

legt sind, verletzt worden sind.

Der Versicherungsnehmer muß dann

glaubhaft machen, dass er

keine

Obliegenheitsverletzung begangen

hat und der Schaden trotzdem ent-

standen wäre.

Das kann nicht passieren,

wenn die Feuerversicherungsver-

träge im Bereich Betrieblicher und

privater Versicherungen (auch Ge-

bäude- und Hausratversicherungen

gehören dazu) die Mitversicherung

des „Verzichts auf die Einrede der

groben Fahrlässigkeit“ vorsehen.

Das bedeutet, dass der Versicherer

hier nicht prüft, ob der Schaden

durch eine grobe Fahrlässigkeit

(auch Obliegenheitsverletzung)

entstanden ist und ist damit lei-

stungspflichtig.

Moderne Feuerversicherungs-

Bedingungen sehen bei vielen An-

bietern diese Regelung vor, manch-

mal auch begrenzt, um den Kun-

den nach der Aktualisierung des

Versicherungs-Vertrags-Gesetzes

im Jahre 2008 (mehr Schutz für

den Kunden) besser zu stellen. Es

sollten daher gerade ältere Verträ-

ge, die das Feuerrisiko beinhalten

dahingehend überprüft und aktua-

lisiert werden.

Damit Sie eine schöne und

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nachtszeit verbringen können,

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für Sie

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Assekuranz-

kontor Sieg

Versicherungs­

makler

Schulstraße 32/34,

23611 Sereetz

Telefon: (0451) 489584-14

Telefax: (0451) 489584-15

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info@aks-sieg.de Assekuranzkontor Sieg Versicherungsmakler Weihnachtszeit • Zeit für Rückblicke ins vergangene Jahr • Zeit für Ausblicke auf neue Ziele • Zeit für beste Wünsche Wir wünschen unseren Kunden mit ihren Familien wundervolle Festtage, einen guten Jahreswechsel und viel Glück und Erfolg im neuen Jahr. Schulstraße 32/34 • 23611 Sereetz (0451) 48958414 • mailto: info@aks-sieg.de Internet: www.aks-sieg.de )ODFKGDFKDEGLFKWXQJ PLW )OVVLJNXQVWVWRII Ɣ 'DXHUHODVWLVFK Ɣ :XU]HOIHVW Ɣ 89 EHVWlQGLJ Ɣ 7HPSHUDWXUEHVWlQGLJ Ɣ 1DKW XQG IXJHQORV Ɣ /|VHPLWWHOIUHL /DQJH %DXQDVWUD‰H , ' 6FKDXHQEXUJ 7HO , )D[ ZZZ KRO]DSIHO EDXFKHPLH GH