Previous Page  32 / 80 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 32 / 80 Next Page
Page Background

Es schreibt für Sie:

Wirtschaftsmediatorin

Univ. of A. Sciences

Monika Hebeisen

mediation.mh

Büro für

Wirtschaftsmediation/ADR

Mimbach 27 · 92256 Hahnbach

Franz-Hartl-Straße 14 · 93053 Regensburg

Telefon: (09664) 953297

E-Mail:

info@mediation-mh.de

Internet:

www.mediation-mh.de

Mediation

Scheidung und Unternehmen

Der ausgefeimteste Ehevertrag schützt oft nicht vor Rosenkrieg

Wenn die Ehe in die Brüche geht, kommen

zu den üblichen Problemen komplizierte

steuerrechtliche, erbrechtliche und

gesellschaftsrechtliche Probleme dazu.

Noch anspruchsvoller wird eine Scheidung

in der Unternehmerehe. Der Bestand

des Unternehmens, bei Eheschluss noch

hochangesiedelt, wird zum Zankapfel. Aber

auch ohne Beteiligung des Ehegatten am

Unternehmen entstehen in der Trennungs-

zeit nicht selten anwaltlich vertretene

Ansprüche des Ehepartners.

Ob diese gerechtfertigt sind oder nicht, eine

Klärung des juristischen Anspruchs findet aus-

schließlich mit der richterlichen Rechtsprechung

statt. Häufig wird, nach zähem anwaltlichen Hin

und Her ein wirtschaftlicher Vergleich geschlos-

sen. Ob der Anspruch tatsächlich gerechtfertigt

war oder nicht, wird unwesentlich. Entscheidend

ist der Wunsch die Angelegenheit zu beenden,

sich wieder auf die Kernkompetenz „Unterneh-

mensführung“ zu konzentrieren und das Unter-

nehmen möglichst ohne weitere Turbulenzen

führen zu können.

Sinnvoll und nachhaltig ist der Weg über

eine Mediation.

Mediatoren bringen die Partner zurück an den

Tisch und ermöglichen den Beteiligten anliegende

Themen sachlich und vernünftig zu regeln. Bei

Bedarf holen wir zur Information neutrale Un-

terstützung von Experten, wie Sachverständige,

Steuerberater oder Juristen.

Nur eine einvernehmliche Scheidung ermög-

licht den Ehepartnern eine Win-win-Situation.

Streit um Zugewinnausgleich, ungeklärte

Vermögensangaben, Aufteilung von Hausrat und

wertvollen Antiquitäten und Kunstwerken, die

Liste der Streitigkeiten ist lang.

In der Mediation werden sie kreativ unter-

stützt, sinnvolle und nachhaltige Lösungen zu

finden, ohne Öffentlichkeit. In der Regel werden

die Lösungen überraschend schnell gefunden.

Durch dieses Verfahren wird lediglich ein An-

walt notwendig, der die einvernehmliche Schei-

dung für beide Parteien einreicht.

Wie läuft das Verfahren ab

1. Einer der Ehepartner, bestenfalls bereits in

der Trennungszeit, macht ein Vorgespräch

zur Mediation aus.

2. In diesem Vorgespräch wird die Situati-

on vorab geschildert, Themen werden son-

diert.

3. Der Mediator nimmt Kontakt zum anderen

Ehegatten auf und vereinbart ebenfalls ein

Vorgespräch. Auch hier wird die Situation

aus der anderen Perspektive geschildert,

auch hier werden zu klärende Themen son-

diert.

4. Treffen der Ehepartner: unterstützte Klä-

rung der anstehenden Themen.

5. Protokoll der Treffen und schriftliche Ver-

einbarung werden an die Parteien zeit-

nah weitergeben, so können noch offene

Punkte gemeinsam besprochen werden.

6. Steht eine nachhaltige und für beide Sei-

ten gute Lösung, kann diese auf Wunsch

von einem Notar beurkundet oder als Ver-

trag von einem neutralen Juristen formu-

liert werden.

Häufige Klärungspunkte in der

einvernehmlichen Scheidungs-

folgenvereinbarung

Gemeinsame Kinder

Versorgungsausgleich

Zugewinnausgleich

Ausgleichszahlungen

Trennungsunterhalt (Höhe und Laufzeit)

Zuwendungen

Vereinbarungen zum Hausrat

Vereinbarungen zu Forderungen und Ver-

bindlichkeiten

Übertragung von Vermögenswerden

(Immobilien, Kunstsammlungen)

Eheliche Wohnung

Steuerliche Aspekte

Fallbeispiel einer einvernehmlichen

Trennung

Herr R. will sich von seiner Gattin scheiden

lassen. Die Ehegatten haben zwei gemeinsame

Kinder. Die Situation hat sich seit Jahren aus

unterschiedlichen Gründen verschärft, nach dem

letzten gemeinsamen Urlaub ist die Situation

eskaliert. Herr R. leitet ein Unternehmen, seine

Gattin ist freiberuflich tätig.

Bei Interesse am Thema Konfliktmanagement können Sie unseren regelmäßig erscheinenden

Newsletter

Streit.Kultur

per E-Mail abonnieren, kurze Mitteilung bitte an info@mediation-mh.de.

Start unserer Mediationsausbildung 20. Januar 2017, Info unter www.mediation-mh.de. 2017

bieten wir wieder Seminare zu Betriebsübergabe und Logik von Familienunternehmen. Seit 2016

vom OLG München anerkannte Gütestelle, Info unter www.mediation-mh.de.

Weitere Termine und Informationen unter www.mediation-mh.de.

Herr R. meldet sich bei uns.

In einem Erstgespräch

wird die Situation von Herrn

R. geschildert. Nach Klä-

rung wird der Wunsch einer

tatsächlichen Trennung von

seiner Gattin bekundet. Diese

wird als emotional und nicht

berechenbar geschildert. Herrn

R. ist eine positive Entwicklung

der Kinder und ein häufiger Umgang

mit den gemeinsamen Kindern wichtig.

In dem Gespräch mit Frau R. stehen Emo-

tionen im Vordergrund. Diese sind zurückzufüh-

ren auf die für sie überraschende Situation und

daraus resultierendes Misstrauen. Auch ihr sind

die Kinder überaus wichtig. Frau R. erscheint

sehr unsicher.

Im ersten gemeinsamen Termin liegt unser

Schwerpunkt auf der Herstellung einer Gesprächs­

atmosphäre. Von der ursprünglich feindschaft-

lichen und von Misstrauen geprägten Beziehung

hin zu einer sachlichen und vernünftig moti-

vierten Situation.

In einem gemeinsamen Termin können die

Vermögensaufstellungen besprochen und ge-

klärt werden.

Bereits im nächsten gemeinsamen Termin

kommt es zu einer Vereinbarung. Diese enthält

Lösungen für hochstrittige Themen, wie z. B.

die Vereinbarung zur elterlichen Wohnsituation.

Einige Punkte wie Unklarheiten bei der Auftei-

lung von Kunstgegenständen wurden nach der

Suche von Lösungsoptionen vorerst zurückge-

stellt. Hier konnte ein Galerist gewonnen wer-

den, der in einem Gespräch mit den Ehegatten

die angedachten Lösungen bespricht.

Die gemeinsamen Kinder wer-

den weiterhin in elterlicher

Partnerschaft erzogen,

sämtliche Fragen dahin-

gehend wurden einver-

nehmlich geklärt.

Ein gemeinsamer

Scheidungsanwalt reicht

die einvernehmliche Schei-

dung ein.

Schützen & Erhalten · Dezember 2016 · Seite 32