

Es schreibt für Sie:
Wirtschaftsmediatorin
Univ. of A. Sciences
Monika Hebeisen
mediation.mhBüro für
Wirtschaftsmediation/ADR
Mimbach 27 · 92256 Hahnbach
Franz-Hartl-Straße 14 · 93053 Regensburg
Telefon: (09664) 953297
E-Mail:
info@mediation-mh.deInternet:
www.mediation-mh.deMediation
Scheidung und Unternehmen
Der ausgefeimteste Ehevertrag schützt oft nicht vor Rosenkrieg
Wenn die Ehe in die Brüche geht, kommen
zu den üblichen Problemen komplizierte
steuerrechtliche, erbrechtliche und
gesellschaftsrechtliche Probleme dazu.
Noch anspruchsvoller wird eine Scheidung
in der Unternehmerehe. Der Bestand
des Unternehmens, bei Eheschluss noch
hochangesiedelt, wird zum Zankapfel. Aber
auch ohne Beteiligung des Ehegatten am
Unternehmen entstehen in der Trennungs-
zeit nicht selten anwaltlich vertretene
Ansprüche des Ehepartners.
Ob diese gerechtfertigt sind oder nicht, eine
Klärung des juristischen Anspruchs findet aus-
schließlich mit der richterlichen Rechtsprechung
statt. Häufig wird, nach zähem anwaltlichen Hin
und Her ein wirtschaftlicher Vergleich geschlos-
sen. Ob der Anspruch tatsächlich gerechtfertigt
war oder nicht, wird unwesentlich. Entscheidend
ist der Wunsch die Angelegenheit zu beenden,
sich wieder auf die Kernkompetenz „Unterneh-
mensführung“ zu konzentrieren und das Unter-
nehmen möglichst ohne weitere Turbulenzen
führen zu können.
Sinnvoll und nachhaltig ist der Weg über
eine Mediation.
Mediatoren bringen die Partner zurück an den
Tisch und ermöglichen den Beteiligten anliegende
Themen sachlich und vernünftig zu regeln. Bei
Bedarf holen wir zur Information neutrale Un-
terstützung von Experten, wie Sachverständige,
Steuerberater oder Juristen.
Nur eine einvernehmliche Scheidung ermög-
licht den Ehepartnern eine Win-win-Situation.
Streit um Zugewinnausgleich, ungeklärte
Vermögensangaben, Aufteilung von Hausrat und
wertvollen Antiquitäten und Kunstwerken, die
Liste der Streitigkeiten ist lang.
In der Mediation werden sie kreativ unter-
stützt, sinnvolle und nachhaltige Lösungen zu
finden, ohne Öffentlichkeit. In der Regel werden
die Lösungen überraschend schnell gefunden.
Durch dieses Verfahren wird lediglich ein An-
walt notwendig, der die einvernehmliche Schei-
dung für beide Parteien einreicht.
Wie läuft das Verfahren ab
1. Einer der Ehepartner, bestenfalls bereits in
der Trennungszeit, macht ein Vorgespräch
zur Mediation aus.
2. In diesem Vorgespräch wird die Situati-
on vorab geschildert, Themen werden son-
diert.
3. Der Mediator nimmt Kontakt zum anderen
Ehegatten auf und vereinbart ebenfalls ein
Vorgespräch. Auch hier wird die Situation
aus der anderen Perspektive geschildert,
auch hier werden zu klärende Themen son-
diert.
4. Treffen der Ehepartner: unterstützte Klä-
rung der anstehenden Themen.
5. Protokoll der Treffen und schriftliche Ver-
einbarung werden an die Parteien zeit-
nah weitergeben, so können noch offene
Punkte gemeinsam besprochen werden.
6. Steht eine nachhaltige und für beide Sei-
ten gute Lösung, kann diese auf Wunsch
von einem Notar beurkundet oder als Ver-
trag von einem neutralen Juristen formu-
liert werden.
Häufige Klärungspunkte in der
einvernehmlichen Scheidungs-
folgenvereinbarung
–
–
Gemeinsame Kinder
–
–
Versorgungsausgleich
–
–
Zugewinnausgleich
–
–
Ausgleichszahlungen
–
–
Trennungsunterhalt (Höhe und Laufzeit)
–
–
Zuwendungen
–
–
Vereinbarungen zum Hausrat
–
–
Vereinbarungen zu Forderungen und Ver-
bindlichkeiten
–
–
Übertragung von Vermögenswerden
(Immobilien, Kunstsammlungen)
–
–
Eheliche Wohnung
–
–
Steuerliche Aspekte
Fallbeispiel einer einvernehmlichen
Trennung
Herr R. will sich von seiner Gattin scheiden
lassen. Die Ehegatten haben zwei gemeinsame
Kinder. Die Situation hat sich seit Jahren aus
unterschiedlichen Gründen verschärft, nach dem
letzten gemeinsamen Urlaub ist die Situation
eskaliert. Herr R. leitet ein Unternehmen, seine
Gattin ist freiberuflich tätig.
Bei Interesse am Thema Konfliktmanagement können Sie unseren regelmäßig erscheinenden
Newsletter
Streit.Kultur
per E-Mail abonnieren, kurze Mitteilung bitte an info@mediation-mh.de.
Start unserer Mediationsausbildung 20. Januar 2017, Info unter www.mediation-mh.de. 2017
bieten wir wieder Seminare zu Betriebsübergabe und Logik von Familienunternehmen. Seit 2016
vom OLG München anerkannte Gütestelle, Info unter www.mediation-mh.de.
Weitere Termine und Informationen unter www.mediation-mh.de.
Herr R. meldet sich bei uns.
In einem Erstgespräch
wird die Situation von Herrn
R. geschildert. Nach Klä-
rung wird der Wunsch einer
tatsächlichen Trennung von
seiner Gattin bekundet. Diese
wird als emotional und nicht
berechenbar geschildert. Herrn
R. ist eine positive Entwicklung
der Kinder und ein häufiger Umgang
mit den gemeinsamen Kindern wichtig.
In dem Gespräch mit Frau R. stehen Emo-
tionen im Vordergrund. Diese sind zurückzufüh-
ren auf die für sie überraschende Situation und
daraus resultierendes Misstrauen. Auch ihr sind
die Kinder überaus wichtig. Frau R. erscheint
sehr unsicher.
Im ersten gemeinsamen Termin liegt unser
Schwerpunkt auf der Herstellung einer Gesprächs
atmosphäre. Von der ursprünglich feindschaft-
lichen und von Misstrauen geprägten Beziehung
hin zu einer sachlichen und vernünftig moti-
vierten Situation.
In einem gemeinsamen Termin können die
Vermögensaufstellungen besprochen und ge-
klärt werden.
Bereits im nächsten gemeinsamen Termin
kommt es zu einer Vereinbarung. Diese enthält
Lösungen für hochstrittige Themen, wie z. B.
die Vereinbarung zur elterlichen Wohnsituation.
Einige Punkte wie Unklarheiten bei der Auftei-
lung von Kunstgegenständen wurden nach der
Suche von Lösungsoptionen vorerst zurückge-
stellt. Hier konnte ein Galerist gewonnen wer-
den, der in einem Gespräch mit den Ehegatten
die angedachten Lösungen bespricht.
Die gemeinsamen Kinder wer-
den weiterhin in elterlicher
Partnerschaft erzogen,
sämtliche Fragen dahin-
gehend wurden einver-
nehmlich geklärt.
Ein gemeinsamer
Scheidungsanwalt reicht
die einvernehmliche Schei-
dung ein.
Schützen & Erhalten · Dezember 2016 · Seite 32