Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 54
Haben Sie einen solchen
Kostenvoranschlag erstellt und
erhalten dann auch den Auf-
trag über die Arbeiten, dann
müssen Sie beachten, dass die
Gesamtkosten des Kostenvor-
anschlages nicht wesentlich
überschritten werden. Droht
eine wesentliche Überschrei-
tung dieser Kosten, so müssen
Sie den Kunden unverzüglich
informieren, damit dieser ent-
scheiden kann, ob die Arbei-
ten weiter geführt werden sol-
len. Wir empfehlen Ihnen, den
Kunden schon dann zu infor-
mieren, wenn die im Kosten-
voranschlag errechneten Ko-
sten um mehr als 10 Prozent
überschritten werden. Infor-
mieren Sie den Kunden nicht,
so machen Sie sich schaden-
ersatzpflichtig. Die Schadens-
ersatzpflicht tritt nicht ein,
wenn der Kunde auch ohne
Anzeige des Unternehmers
Kenntnis von der Kostenüber-
schreitung hatte oder die Ko-
stenerhöhung auf seine eige-
ne Anweisung zurückzuführen
ist.
Bitte machen Sie in dem
Kostenvoranschlag auch deut-
lich, dass die Kosten nach be-
stem Wissen zwar ermittelt wur-
den, aber eine Abweichung
grundsätzlich möglich ist. Ver-
wenden Sie hier bei Formulie-
rungen wie „die voraussicht-
lichen Kosten errechnen sich
wie folgt: (...), Abweichungen
von der Gesamtsumme sind aber
möglich.“
Beratung muss nicht
teuer sein!
Üblicherweise wird Bera-
tung heute in Form kalkulier-
ter Vor-Ort-Stunden verkauft.
Ein Verfahren, das für klein-
und mittelständische Hand-
werksbetriebe sehr teuer ist
und zudem oft unkalkulierbar
wird.
S E R V I C E
IBF-Beratung, Holz- und Bautenschutz
Das IBF-Institut für Be-
triebsführung trägt diesem
Umstand durch fest kalkulier-
te Monatshonorare (unabhän-
gig von der Inanspruchnahme)
Rechnung.
Ihre Chance
Da auf dem Gebiet der Un-
ternehmensberatung viele
„schwarze Schafe“ den Markt
Infoadresse:
Beratungszentrum Süd und Zentrale:
IBF-Institut für Betriebsführung AG
Theaterstraße 4, CH-4002 Basel
Telefon: 0041 - 61 225 17 20
Telefax: 0041 - 61 225 17 10
Beratungszentrum Nord:
IBF-Institut für Betriebsführung GmbH
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 16 07 02
Telefax: 0211 - 16 07 146
verunsichern, hat der Bundes-
verband Holz- und Bauten-
schutz ein Rahmenabkommen
mit dem IBF abgeschlossen, um
seinen Mitgliedern laufende
Beratung zu günstigen Kondi-
tionen zu ermöglichen.
Klären Sie in einem kosten-
losen Gespräch Ihre Chancen
und Möglichkeiten für Ihren
Betrieb.