Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 48
BLICK IN DIE BRANCHE
Von handwerksrechtlicher Seite
DHBV-Mitgliedsfirmen verdienen Vertrauen
Die Handwerkskammern
entdecken den Holz- und
Bautenschützer. Laut un-
terschiedlicher Schätzun-
gen gibt es in Deutschland
bis zu etwa 25.000 Holz-
und Bautenschutzbetrie-
be. Diese Zahl mag das
Vollhandwerk erschrek-
ken, handelt es sich doch
für sie um selbst ernann-
te und daher nicht selten
unqualifizierte Dienstlei-
stungsanbieter, die den
Wettbewerb ruinös ver-
schärfen.
Tatsächlich spricht dieser
rasante Anstieg von Betriebs-
gründungen im handwerksähn-
lichen Gewerbe eine deutliche
Sprache, nämlich die, welch
hohe Barriere nach wie vor der
Große Befähigungsnachweis –
sprich Meisterbrief – für die
Neugründung von Handwerks-
unternehmen im Vollhandwerk
besitzt.
Handwerksordnung
steht in Frage
Diese Regelung der Berufs-
zulassung und damit auch -aus-
grenzung weist in Deutschland
eine lange Tradition auf. Der
Ursprung der handwerklichen
Regulierung geht auf das
Zunftwesen des Mittelalters
zurück und hat sich bis heu-
te zahlreichen Deregulierungs-
anstößen gegenüber als äußerst
resistent erwiesen. Doch nun
mit dem Zusammenwachsen der
europäischen Märkte sieht sich
das Handwerk mit einer Situa-
tion konfrontiert, welche ein
längerfristiges Überleben der
derzeitigen Handwerksordnung
mehr als in Frage stellt. So wird
die hohe Regulierungsintensi-
tät des deutschen Handwerks
von kaum einem anderen Staat
der Europäischen Union er-
reicht. Nur in Österreich und
Luxemburg werden die Berufs-
zulassungen vergleichsweise
restriktiv gehandhabt. In den
anderen Ländern der europäi-
schen Union wird der Markt-
zugang überhaupt nicht regu-
liert (Großbritannien) oder es
gelten einfache Zulassungsvor-
schriften für bestimmte Hand-
werke (zum Beispiel Niederlan-
de). Dies hat zur Folge, daß ein
europäischer Handwerker ohne
Befähigungsnachweis auf dem
deutschen Markt Dienstleistun-
gen anbieten darf, die seinem
deutschen Kollegen bei gleicher
Qualifikation untersagt sind.
Darüber hinaus können sich
Handwerker aus EG-Ländern in
die deutsche Handwerksrolle
unter Anlage A als Vollhandwerk
eintragen lassen, obwohl sie
keinen Meistertitel besitzen. Sie
müssen lediglich nachweisen,
daß sie die betreffende Tätig-
keit in einem anderen Mit-
gliedsstaat mehrere Jahre als
selbständiger Unternehmer oder
Betriebsleiter ausgeübt haben.
Das Ergebnis dieser Gesetzes-
lage ist eine Inländerdiskrimi-
nierung, die angesichts der
geplanten Osterweiterung der
Europäischen Union in den
kommenden Jahren noch deut-
licher zu Tage treten und da-
her so nicht aufrecht zu erhal-
ten sein wird.
So steht für das Gros un-
serer europäischen Nachbarn
außer Frage, daß die Regulie-
rung des Handwerks, wie sie in
Deutschland gehandhabt wird,
einen massiven Eingriff in die
individuellen Freiheitsrechte
darstellt und als Modell auf das
eigene Land kaum übertragbar
ist. Durch Marktzutrittsschran-
ken werden Handwerker ohne
Meisterbrief daran gehindert,
selbständig ein Gewerbe aus-
zuüben oder eine qualitative
Ausweitung ihrer bestehenden
betrieblichen Handwerkstätig-
keit vorzunehmen. Das Ergeb-
nis ist die Verhinderung neu-
er Arbeitsplätze, mit der Be-
gründung, nur so die notwen-
dige Qualitätssicherung im
Sinne des Verbraucherschutzes
gewährleisten zu können.
Mit der Zeit gehen
Doch ist der Große Befähi-
gungsnachweis tatsächlich eine
Garantie für die fachliche Qua-
lifikation eines Handwerksbe-
triebes? Heute stellen moder-
ne Techniken und verbesserte
Schutzsysteme laufend neue
Anforderungen an den Ausfüh-
renden einer Bauleistung. Ein-
mal in der Vergangenheit er-
worbenes Wissen verliert damit
zunehmend an Relevanz gegen-
über einer kontinuierlichen
Fort- und Weiterbildung. Also
„Einmal in der Vergangenheit
erworbenes Wissen verliert
damit zunehmend an Relevanz
gegenüber einer kontinuier-
lichen Fort- und Weiterbildung.“