Jedem, der sich mit
Holzschutzmaßnahmen
beschäftigt, sind die
Begriffe
„langsame Wirk-
samkeit“
und
„verzögerte
Wirksamkeit“
bekannt.
Jüngste Veröffentlichun-
gen in der Fachpresse und
Anfragen seitens der Prak-
tiker machen deutlich,
dass es sich hierbei um
„diffuse“ Begriffe han-
delt, die nicht einfach zu
erklären sind. Und das mit
Recht.
Erstmalig tauchte der Sachver-
halt der zeitversetzten Wirksam-
keit (langsame und verzögerte
Wirksamkeit zusammengefasst)
mit dem Erscheinen des Holz-
schutzmittelverzeichnisses 1997
auf. Mit der bauaufsichtlichen
Einführung der bekämpfenden
Borsalzprodukte und der Mittel
mit häutungshämmenden Wirk-
stoffen wurde dies notwendig.
Hier werden Biozide (Herbizi-
de) eingesetzt, die eine gerin-
gere ökotoxische bzw. human-
toxische Gefahr beinhalten als
Wirkstoffe aus der Vergangen-
heit (z.B. PCP, DDT und Lind-
an). Die Wirkmechanismen der
modernen HSM verlaufen anders
(eben zeitversetzt); auf die an
dieser Stelle nicht näher ein-
gegangen wird. Diese Mittel
gewinnen immer mehr an Be-
deutung (Tabelle 1) Aufgrund
des ökologischen Gedankens ist
dies auch nachvollziehbar und
zu begrüßen.
Die Anwendung der mittler-
weile über 60% vertretenden
zeitversetzten Holzschutzmittel,
stößt in der Praxis allerdings
auf Probleme.
Spätestens dann, wenn der
Bauherr z.B. 4 Monaten nach
einer Imprägnierung erneute
Larvenaktivität feststellt und re-
klamiert, kommen viele Holz-
DIE FACHBEREICHE
Holzschutz
Bekämpfende Holzschutzmittel gegen
Insekten – wie schnell wirken diese?
Es schreibt
für Sie:
Dipl.-Ing.
Ekkehard Flohr
Fachbereichs-
leiter Holz-
schutz
An der Hohen Lache 6
06846 Dessau
Telefon: (03 40) 6 61 18 84
Telefax: (03 40) 6 61 18 85
email:
schutzbetriebe in Erklärungsnot.
Trotz einer fach- und sachge-
rechten Imprägnierung sind
noch lebende Larven im Holz
vorhanden. Dies ist auch erklär-
lich, denn die Mittel mit lang-
samer oder verzögerter Wirksam-
keit besitzen (wie der Name
schon sagt) gegenüber den Lar-
ven eine zeitversetzte Wirksam-
keit.
Dies muss man dem Bau-
herren bzw. Kunden vor
Sanierungsbeginn mitteilen.
Geschieht dies nicht, so hat
der Bauherr, der die Insekten
bekämpft haben will, Anspruch
auf die vertraglich zugesicher-
te Eigenschaft (VOB § 13 Abs.
1). Im BGB werden die Begrif-
fe der Sach- und Rechtsmangel-
freiheit definiert (§ 633 Abs.
1). D.h., der Verarbeiter ist im
Falle der Reklamation zur Nach-
besserung verpflichtet.
Dem Bauherren (Auftragge-
ber) kann man schwerlich die
abstrakten Begriffe „langsame“
und „verzögerte“ Wirksamkeit
im Holzschutz erklären und sie
Bestandteil eines Werkvertrages
werden lassen, ohne dabei ein
Zeitfenster zu definieren.
Prüfnormen und Prüfungs-
grundsätze des DIBt bieten zu-
mindest, wenn auch wider-
sprüchlich, Orientierungswerte
(Tab. 2). Dies ist für den Prak-
tiker eine unbefriedigende Si-
Tab. 1: Anteil der Holzschutzmittel mit zeitversetzter
Wirksamkeit
schnelle
langsame
verzögerte
Wirksamkeit
Wirksamkeit
Wirksamkeit
(Wirkstoff z.B.
(Wirkstoff z.B.
(Wirkstoff z.B.
Permethrin)
Borsäure, Borax)
Flufenoxuron)
[St.]
[%]
[St.]
[%]
[St.]
[%]
Holzschutzmittel-
verzeichnis Jan. 1995
30
100
Holzschutzmittel-
verzeichnis Aug. 1997
13
72
3
17
2
11
Holzschutzmittel-
verzeichnis Juni 1999
24
69
5
14
6
17
Holzschutzmittel-
verzeichnis Okt. 2002
16
41
8
21
15
38
Holzschutzmittel-
verzeichnis Jan. 2003
*)
15
39,5
8
21
15
39,5
*)
Im Holzschutzmittelverzeichnis sind 8 zugelassene Bekämpfungsmittel nicht angegeben, die in der Auswertung jedoch
berücksichtigt wurden.
tuation. DHBV und DIBt sind
dies bekannt und es wird zur-
zeit an einer für alle befriedi-
gende Regelung gearbeitet.
Unter Berücksichtigung der
Wirkmechanismen zwischen
Insektizid und Larve sowie prak-
tischen Erfahrungen ist für die
langsame Wirksamkeit ca. ein
Jahr und für die verzögerte Wirk-
samkeit ca. zwei Jahre als Ka-
renzzeit denkbar. Dabei ist zu
Holzschutzmittelauftrag bei
einem Befall durch den Gew.
Nagekäfer.