Schützen & Erhalten - page 17

Schützen & Erhalten · März 2003 · Seite 17
FACHBEREICH BAUTENSCHUTZ
Neue Richtlinien im Bereich der
Gebäudeabdichtungen
In der Arbeitsgruppe
„Neue Richtlinien im
Bereich der Gebäudeab-
dichtungen“ sind im Rah-
men der DHBV-Sachver-
ständigentagung 2002 in
Potsdam folgende Ergeb-
nisse erarbeitet worden:
Mit der DIN 18195, Bauwerks-
abdichtung, Auflage 8.2000; der
„Bitumendickbeschichtungs-
richtlinie“ der Deutschen Bau-
chemie, 2. Ausgabe, Stand No-
vember 2002, beide für den
Neubau und der WTA-Richtlinie
4-6-98-D „Nachträgliches Ab-
dichten erdberührter Bauteile“
für das Abdichten im Bestand
liegen ausreichende und umfas-
sende Regelwerke für die
Abdichtung von erdberührten
Bauwerken mit Bitumendickbe-
schichtung vor.
Das Problem bei Planern und
Anwendern besteht jedoch dar-
in, der jeweiligen spezifischen
Objektsituation die richtige
Norm bzw. das richtige Regel-
werk zuzuordnen.
Ferner wurde festgestellt,
dass eine weitere generelle
Fehlerquelle im Bereich der Bau-
werksabdichtung in der Fehlein-
schätzung der Wasserbela-
stungsfälle liegt.
Aus diesem Grund wurde in
der Arbeitsgruppe angeregt,
eine Veröffentlichung in „Schüt-
zen und Erhalten“ vorzunehmen,
die sich der Lösung dieser o.a.
Problematiken annimmt. Das
heißt, es soll tabellarisch auf-
gelistet werden bei welcher Ob-
jektsituation (u.a. Konstrukti-
on des Objektes, Einbindetiefe,
Wasserbelastungsfall etc.) wel-
cher Teil der jeweiligen Norm
bzw. der jeweiligen Richtlinie
ausführungsbestimmend ange-
wandt werden muss.
Diese Übersicht soll als Hilfe
für Planer, Ausführende und
Sachverständige dienen. Wenn
Sie Anregungen zu diesem The-
ma haben und in der Arbeits-
gruppe mitarbeiten wollen, bit-
ten wir Sie dieses schriftlich an
den Fachbereichsleiter Bauten-
schutz, Herr A. Kabrede weiter-
zuleiten bzw. kundzutun.
Sie erreichen Herrn Kabrede
per E-mail unter
bzw. per Fax unter
(0 28 72) 60 19.
Zum Abschluss der Arbeits-
kreissitzung berichtete Herr Dr.
D. Honsinger, Vertreter des DHBV
im Normausschuss zur DIN
18195, Bauwerksabdichtung,
aus dem Ausschuss.
Er merkte an, dass es auf-
grund zahlreicher Einsprüche
möglich ist, dass in der näch-
sten Auflage der DIN 18195 die
Bitumendickbeschichtung als
DIN-zugelassener Abdichtungs-
stoff nicht mehr aufgeführt wird.
Dies liegt u.a. an zahlreichen
Einsprüchen von Sachverstän-
digen die sich gegen die Bitu-
mendickbeschichtungen wen-
den. Die Sachverständigen
begründen Ihre Kritik an der
Funktionsfähigkeit von Bitu-
mendickbeschichtungen u.a. mit
handwerklichen Fehlern bei dem
Aufbringen der Bitumendickbe-
schichtung, mangelnder Vorbe-
reitung des Untergrundes und
der Nichteinhaltung vorgegebe-
ner Trocknungszeiten.
Alles Punkte, die im Rah-
men des sogenannten „KMB-
Scheines“ vermittelt werden. Es
wurde sich im Arbeitskreis dar-
über beklagt, dass immer noch
nicht alle DHBV-Betriebe die-
sen Schein vorweisen können
und auch zu wenige Sachver-
ständige ihr Wissen in diesem
Bereich durch die Teilnahme an
diesem Lehrgang nachgewiesen
haben. (An dieser Stelle noch-
mals herzliche Einladung sich
zu diesem praxisorientierten und
hervorragend gestalteten Lehr-
gang anzumelden).
Um die Akzeptanz dieser
Qualifikation noch weiter zu
steigern wurde angeregt, dass
zukünftig Arbeiten, die im Zu-
sammenhang mit Bitumendick-
beschichtungen stehen nur noch
an Unternehmen vergeben wer-
den sollen, die diese Qualifika-
tion nachweisen können.
Des Weiteren soll in allen
Ausschreibungen im Zusammen-
hang mit Bitumendickbeschich-
tungen darauf hingewirkt wer-
den, dass der „KMB-Schein“
explizit als Voraussetzung für
die Vergabe solcher Arbeiten
gefordert werden soll.
Bezüglich dem Beibehalt der
Bitumendickbeschichtung als
zugelassener Abdichtungssstoff
in der Neuauflage der DIN 18195
Bauwerksabdichtung hat Herr Dr.
Honsinger seine und die voll-
ste Unterstützung der Vertreter
der Deutschen Bauchemie zu-
gesichert.
Es bleibt also zu hoffen, dass
nicht durch die Fehler und
mangelnden Fachkenntnisse
einzelner planender und ausfüh-
render Unternehmen, sowie
mangelnder Fachkenntnisse ein-
zelner Sachverständiger der pra-
xisbewährte Abdichtungsstoff
kunststoffmodifizierte Bitumen-
dickbeschichtung aus der DIN
18195, Bauwerksabdichtung als
zugelassener Abdichtungsstoff
in der nächsten Auflage heraus-
genommen wird!
Dipl.-Ing. S. Keppeler,
Bausachverständigenbüro B+K
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