Schützen & Erhalten - page 16

Schützen & Erhalten · März 2003 · Seite 16
FACHBEREICH BAUTENSCHUTZ
Für Sie gelesen!
Zur Jahreswende hat sich
auch bei den Fachverbän-
den einiges getan und es
wurden diverse Merkblät-
ter und Regelwerke fertig-
gestellt. Um Sie auf dem
aktuellsten Stand zu hal-
ten, kann ich Ihnen in die-
ser Ausgabe über einige
Neuerungen oder Überar-
beitungen von Merkblät-
tern und Regelwerken be-
richten, die gerade in der
nachträglichen Abdich-
tung bzw. Bausanierung
eine wichtige Rolle spie-
len.
WTA-Merkblatt
4-7-02/D „Nachträg-
liche Mechanische
Horizontalsperren“
Allgemeines
Dieses WTA-Merkblatt befasst
sich mit Nachträglichen Mecha-
nischen Horizontalsperren ge-
gen kapillar aufsteigende Feuch-
tigkeit. Gegenstand dieses Merk-
blattes ist die Erneuerung oder
Herstellung der horizontalen Ab-
dichtung innerhalb eines Wand-
bauteils.
Voruntersuchung/Sanierungs-
konzeption
Da verschiedene Einflüsse zu
Feuchtebelastungen erdberühr-
ter Bauteile führen können, muß
der Voruntersuchung und Erar-
beitung einer Abdichtungskon-
zeption höchste Priorität ein-
geräumt werden. Ziel des
Konzepts ist es darzustellen,
welche Verfahrenstechniken und
mögliche Varianten mechani-
scher Horizontalsperren geeig-
net sind die vollständige Un-
terbrechung des Kapillarsystems
zu gewährleisten. Hierzu gibt
das Merkblatt spezielle Hinweise
an Planer und Ausführende.
Verfahren
Generell ist dafür Sorge zu
tragen, dass die Standsicherheit
des Bauteils bzw. Gebäudes
während und nach dem Einbrin-
gen gewährleistet werden muss.
Dieses setzt voraus, dass der
Ausführende über spezielle
Kenntnisse des Tragverhaltens
von Konstruktionen an Gebäu-
den verfügen muss. (Laut Ur-
teil des Landesgerichtes Essen
Bauingenieur oder Maurermei-
ster)
Als nachträgliche Horizon-
talsperren werden neben dem
Mauerwerksaustausch, den
Blecheinschlagverfahren und
Kernbohrverfahren auch die
Schneide- und Sägetechnikver-
fahren ausführlich beschrieben.
Die Beschreibung der Werkstoffe
für vorerläuterte Verfahren be-
treffen sowohl die Dichtungs-
mörtel und Abdichtungsbahnen
als auch Edelstahl- und Kunst-
stoffplatten. Auf ggf. erforder-
liche flankierende Maßnahmen
sowie der obligatorischen Qua-
litätskontrolle wird ausführlich
eingegangen.
Zusammenfassung
Zusammenfassend kann
gesagt werden, dass das WTA-
Merkblatt 4-7-02/D „Nachträg-
liche Mechanische Horizontal-
sperren“ ein wichtiges Regel-
werk darstellt und bei derartigen
Maßnahmen als Vertragsbe-
standteil bei Auftragserteilung
vereinbart werden sollte.
WTA-Merkblatt
4-11-02/D „Messung
der Feuchte von mine-
ralischen Baustoffen“
Allgemeines
Grundlage einer Beurteilung
und Ausführung einer Instand-
setzungsmaßnahme in der Bau-
sanierung ist die Messung der
Feuchte von Baustoffen. Dieses
WTA-Merkblatt gibt eine Über-
sicht und Bewertung der exi-
stierenden Messverfahren für
den Praktiker. In der Grundla-
genbetrachtung werden die Er-
mittlung z. B. von Wassergehalt,
Sorption, Ausgleichsfeuchte und
Durchfeuchtungsgrad u.a. erklärt
und die Ermittlung in Rechen-
beispielen dargelegt.
Verfahren
Hier wird auf praxiserprob-
te Verfahren und bauspezifische
Probeentnahme sehr konkret
eingegangen. Neben der aus-
führlichen Beschreibung der
Wägemethode (DARR) und Cal-
ciumcarbitmessung (CM-Metho-
de) wird auch auf den Folien-
test und das Luftfeuchte-Aus-
gleichsverfahren eingegangen.
Tabellen über Sorptionsisother-
men, hygroskopische Aus-
gleichsfeuchten von verschie-
denen Baustoffen und prakti-
sche Wassergehalte von Baustof-
fen runden das Merkblatt ab.
Weiter Informationen und
Verfahren von Messungen der
Feuchte von mineralischen Bau-
stoffen sind in einem Sachstand-
bericht (state of the art report)
von der WTA-Arbeitsgruppe 4.11
erarbeitet worden.
Zusammenfassung
Über den Stellenwert des
WTA-Merkblatt 4-11-02/D „Mes-
sung der Feuchte von minera-
lischen Baustoffen“ sollte sich
jeder Sachverständige aber auch
Planer, Ausschreibende und
Ausführende im Klaren sein. Es
stellt beschreibt die wichtigsten
Parameter für eine erfolgreiche
Instandsetzung.
Diese Merkblätter und der
Sachstandsbericht sind zu er-
halten bei:
Wissenschaftlich Technische
Arbeitsgemeinschaft für
Bauwerkserhaltung und Denk-
malpflege e.V.
Vertrieb:
WTA Publications
Edelsbergstrasse 6
80686 München
Tel.: +49-(0)89-57 86 97 27
Fax: +49-(0)89-57 86 97 29
e-mail:
BEB Merkblatt Abdich-
tungen nach DIN
18195 Teile 4 und 5
06/2002“ – Arbeits
richtlinien –
Das von mir in der S&E Aus-
gabe 2/2000 beschriebene
Merkblatt „Hinweise zum Ein-
satz alternativer Abdichtungen
unter Estrichen“ ist durch das
Merkblatt „Abdichtungen nach
DIN 18195 Teile 4 und 5 06/
2002“ – Arbeitsrichtlinien –
ersetzt worden.
Das überarbeitete Merkblatt
führt u.a. aus, dass die Abdich-
tung ein Teil des Fußbodenauf-
baues darstellt. Es weist dar-
auf hin, dass der Schutz der
Bewohner und Nutzer eines
Bauwerks gegen einwirkende
Feuchte und gegen gesundheit-
liche Gefahren durch Feuchte
auch von der europäischen Bau-
produkte-Richtlinie und deren
Durchführungsverordnung, den
sogenannten Grundlagendoku-
menten, und hier dem Dokument
Nr. 3 Gesundheit, Hygiene und
Umweltschutz, durch gesetzli-
che Verpflichtung einzuhalten
ist.
Das Merkblatt ist praxisbe-
zogen aufgebaut und beinhal-
tet eine Vielzahl von Skizzen
und Ausführungsdetails, die der
DIN 18195 „Bauwerksabdichtun-
gen“ entsprechen
Ein wichtiger Hinweis ist die
Wirksamkeit der Abdichtung
hinsichtlich der diffusions-äqui-
valenten Luftschicht (S
d
-Wert)
im Bezug aus die Oberbeläge.
In verschiedenen Tabellen wird
hier für den Praktiker der Be-
zug zwischen der Abdichtung
und des Oberbelages dargestellt.
Das Merkblatt geht auch auf
die Abdichtung auf Dämm-
schichten, Rampen und spezi-
ell auf Balkone und Nasszellen
(Duschen) ein.
Ergänzend hierzu ist das BEB
Merkblatt „Hinweise für Estri-
che im Freien, Zement-Estriche
auf Balkonen und Terrassen“ 07/
1999 zu sehen.
Diese Merkblätter sind zu erhal-
ten bei:
Bundesverband
Estrich und Belag e.V.
Industriestraße 19
D-53842 Troisdorf
Tel.: +49-(0)22 41-3 97 39 60,
Fax: +49-(0)22 41-3 97 39 69,
e-mail:
Es schreibt
für Sie:
Hans-Axel
Kabrede
Fachbereichs-
leiter Bauten-
und Umwelt-
schutz
In der Grafschaft 3
46414 Rhede
Telefon: (0 28 72) 36 47
Telefax: (0 28 72) 60 19
email:
1...,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15 17,18,19,20,21,22,23,24,25,26,...40
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