Schützen & Erhalten · März 2005 · Seite 17
Zum neuen JVEG konnte Dr. Mei-
endresch den Sachverständigen
gute Hinweise geben, um zu-
künftig Leistungen für die Ge-
richte den Aufwendungen ent-
sprechend abrechnen zu können.
von Sachverständigen am Bei-
spiel KMB“
Beide Referenten hielten
Rückschau auf durchgeführte
Veranstaltungen/Weiterbildun-
gen und formulierten auf Grund
der dort gemachten Erfahrun-
gen die Notwendigkeit, nicht
nur für Ausführende Aus- und
Weiterbildungen anzubieten,
sondern vor allem auch für die
Sachverständigen, denn sonst
wird es dazu kommen – was sich
derzeit schon teilweise anzeigt
–, dass wir im DHBV hochgra-
dig ausgebildete Ausführende
haben, aber die Sachverständi-
gen diesen Weg verschlafen.
Positiv ist hier zu sehen, dass
mittlerweile eine ganze Reihe
der Sachverständigen an den
Aus- und Weiterbildungen für
Ausführende teilnehmen.
Verschiedenes
„Neues aus dem Normen-
werk“ für den Zeitraum Okto-
ber 2003 – September 2004
wurde von Herrn Dipl.-Ing. Diet-
rich Müller zusammengestellt
und den Teilnehmern zur Ver-
fügung gestellt.
Resümee der Tagung
1. Es wurde angeregt ein Fo-
rum zu schaffen, in dem Mit-
glieder sich fachlich austau-
schen können. Hierzu soll
eine entsprechende Inter-
netplattform geschaffen
werden.
2. Von Herrn Keppeler wurde
angeregt die derzeit ruhende
Arbeitsgruppe „Schimmelpil-
ze“ zu aktivieren. Hierzu
sollten erst einmal in einer
kleinen Gruppe (ca. 8 Mit-
glieder) die Rahmenbedin-
gungen festgelegt werden.
3. Zum Schluss wurden die
Stempel und Teilnahmeur-
kunden ausgegeben
Mit den besten Wünschen für
eine gute Heimfahrt beendete
Georg Brückner gegen 17.00 Uhr
die Sachverständigentagung
2004.
Protokoll:
Christian Wiesenberg
DIE FACHBREICHE
Sachverständige
Den Sachverständigen machte er
Mut, nicht willkürliche Festlegun-
gen der Honorarklassen durch die
Auftraggeber hinzunehmen. Man
soll seine Ein- und Widerspruch-
rechte deutlich wahrnehmen und
bei Gericht vorbringen. Be-
schwerden führen nicht wie häu-
fig fälschlicherweise angenom-
men zu einem Ausschluss für zu-
künftige Vergaben von
Gerichtsgutachten.
Weiterhin ermutigte Dr.
Meiendresch die Teilnehmer, sich
bei den Gerichten einfach kurz
persönlich vorzustellen. Dieses
würde wesentlich besser von den
Richtern wahrgenommen als
Anschreiben, die in der Regel
im Papierkorb landen. Ist ein
Sachverständiger vom Gericht
beauftragt, sollte bei Fragen
zum Auftrag der direkte Kon-
takt zum Richter gesucht wer-
den. In den allermeisten Fäl-
len wird dies von den Richtern
als sehr positiv angesehen, da
hierdurch häufig schon im Vor-
feld Fehler vermieden bzw.
behoben werden können. Ge-
richte sehen sich mittlerweile
zunehmend als ein Dienstlei-
stungsunternehmen!
Kurzvorträge Prof. Fix und
Rainer Spirgatis zum „erfor-
derlichen Grundlagenwissen